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Aussichtschancen bei Bewerbung für die Offizierslaufbahn mit 26

Begonnen von Roglar, 13. Juni 2016, 12:59:35

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Roglar

Servus zusammen,
nachdem ich mein Studium der Rechtswissenschaften nun endgültig nicht bestanden habe und ich mich eingehend über meine Möglichkeiten informiert habe, neige ich dazu, mich für die Offizierslaufbahn zu bewerben. Bewerbungsfrist wäre Anfang nächsten Jahres. Derzeit bin ich 26. Meine bisherige Überlegung wäre, dass ich bis dann freiwilligen Wehrdienst leiste.

Meine Frage wäre nun, wie würdet ihr die Aussichtschancen bei einer Bewerbung sehen?
Körperlich bin ich fit und habe keine Beschwerden. Auch würde wohl der Freiwillige Wehrdienst meiner Fitness nur zugute kommen. Mein Abitur habe ich 2008 mit 2.0 bestanden. Mathematisch und sprachlich würde ich meine Kenntnisse auf einem solidem Niveau ansiedeln. Zudem spreche ich Englisch, Französisch und Chinesisch.

Bin ich mit 26 schon zu alt um eine vernünftige Chance auf Erfolg bei einer Bewerbung zu haben?

Falls eine Bewerbung und Studium erfolgreich sein sollten, scheint zudem der Bedarf an Berufssoldaten nicht sehr hoch zu sein, wodurch meine Chancen auf Übernahme im Vergleich zum Rest meine Jahrgangs wohl nicht wirklich hoch sein dürfte. Auch scheint es eine Begrenzung zu geben, wie oft man sich als Berufssoldat bewerben darf.

Ich hoffe hier einige Antworten zu finden.

Gruß
Martin

Ralf

Deine Chancen sind genauso gut wie mit 18 oder 20.

Die Übernahmen zum Berufssoldaten erfolgen nicht jahrgangsbezogen, von daher hast du auch die selben Chnacen.

Die Bewerbungsfrist heißt nicht, dass du bis dahin warten musst. Du kannst dich direkt auch jetzt schon bewerben und wenn du eine Einstellungszusage bekommst um vorherige Einplanung als FWDL bitten.
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F_K

"Chancen" sind Quatsch.

Du erfüllst die Voraussetzungen,  mit Abi 2.0 erfolgt vermutlich eine Einladung,  wo Du dann das nicht erfolgreiche Studium ggf. Erläutern kannst ( 8 Jahre für nichts ist keine gute Leistung )

Viel Erfolg.

(Gedanken über BS sind in Deiner Situation nicht relevant)

Roglar

Das 8 Jahre für nichts keine gute Leistung sind, ist mir sehr wohl bewusst. Nur kann ich nach einem Scheitern im Examen daran nunmal nichts mehr ändern.

Mir wurde vom Karriereberater erklärt, dass ich mich jetzt für die Offizierslaufbahn bewerben kann oder im Zuge meines freiwilligen Wehrdienstes "aus der Truppe" heraus bewerben kann. Was wäre denn empfehlenswerter?

Auch würde eine jetztige Bewerbung doch erst im Frühjahr nächsten Jahres bearbeitet bzw. ich würde erst dann eine Anwort erhalten, oder?

Vielen Dank schon mal für eine so schnelle Reaktion ihrerseits.

F_K

Die Bewerbung wird sofort bearbeitet, getestet wird das ganze Jahr.
Früher wissen, ob Du überhaupt geeignet und tauglich bist, hilft Dir in Deiner Situation.

wolverine

Es wird ja auch nicht jeder Bewerber für die Offizierlaufbahn genommen. Wenn zeitnah eine Einladung zum ACFüKrBw erfolgt und dort entschieden wird, dass Sie nicht genommen werden, vergeuden Sie nicht noch ein Jahr. Oder Sie bewerben sich schnellstmöglich für den FWD und bewerben sich z. B. nach der Grundausbildung für die Offizierlaufbahn. Vorteil wäre hier, dass Sie "von der Straße" wären. Entscheiden müssen Sie das.
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F_K

@ wolverine:

Zwar etwas offtopic, aber:

Ist das bei Jura üblich, 8 Jahre zu studieren und dann totgeprüft zu sein?

Bei MaschBau ( in einem anderen Jahrtausend) hat es die Nichtgeeigneten zügig im Grundstudium "zerlegt", so dass maximal 1 bis 2 Jahre "verloren" wurden.

Andi8111

Üblich ist es nicht. Aber gängige Praxis, wenn die Prüfer merken, dass da nichts ist, was man anwenden kann....

Ich meine, nur, weil uns verkauft wird, dass jeder Abitur machen kann und jeder studieren kann, muss lange nicht jeder bestehen.

Aber die Polizei nicht zuweilen noch gerne gescheiterte Juristen.

seb88

Und bei Jura kommt hinzu, dass man das Examen nur einmal wiederholen kann. Danach ist man raus. Egal wie gut oder schlecht man vorher gewesen ist.

Roglar

Problem beim Jurastudium ist, dass man nach 3 Semestern eine Zwischenprüfung hat, die leicht zu bestehen ist und dann erst am Ende Examen hat. Und das hat eine Durchfallquote von ca. 30% (ein bisschen abhängig vom Bundesland) und wenn du das nicht bestehst, stehst du wieder auf null mit Abitur. Meist wird das Examen nach dem 10. oder 11. Semester geschrieben.

Back to topic:

Zunächst nocheinmal vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte. Ich werde mich morgen wohl an meinen zuständigen Karriereberater wenden und mich dann zeitnah bewerben. Abhängig davon werde ich dann wohl bei Erfolg freiwilligen Wehrdienst leisten. Sollte die Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden die Möglichkeiten, die noch bestehen, reevaluiert.

F_K

Dass hier ist keine taktische Entscheidung - da Du ja arbeitslos bist, werden Plan B, C und D parallel und verzugslos betrieben.

wolverine

Also zu meiner Zeit war das Studium auf 8 Semester angelegt und im 9. sollte man das Erstexamen absolvieren (Regelstudienzeit). Eine Zwischenprüfung gab es gar nicht; es wurde lediglich zwischen "kleinen" und "großen" (Übungen) Scheinen unterschieden. Nach den großen Scheinen war man "scheinfrei" (bei mir nach dem 6. Semester) und hätte sich theoretisch zum Examen melden können. Praktisch geht man dann in ein einjähriges Repetitorium und besucht den Klausurenkurs. Wenn man sich dann sicher fühlt, meldet man sich und macht das Examen.
Was wirklich teilweise zu Problemen führt ist, dass die Prüfer im Examen (großteils Praktiker) nichts mit den Lehrenden an der Uni zu tun haben. Rein theoretisch könnte man also auf der Uni immer Spitze sein, von Richter oder Verwaltungsrat im Examen aber eine nicht ausreichende Leistung bescheinigt bekommen. In der Praxis kenne ich das aber eigentlich so, dass die Examensleistungen ungefähr dem Schnitt der Studienjahre entsprechen. Wer also über Jahre immer "hinten" ist, macht regelmäßig kein Spitzenexamen und wer immer im VB- oder guten Dreierbereich geschrieben hat, besteht auch.
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F_K

..ich habe im Prinzip die Leistungen aus dem Abi fortgeführt ( minus die nicht von mir geliebten Fächer, weil Wunschstudium), und mir über Nichtbestehen keine Gedanken gemacht.

Was mich wtwas erschreckt, das hier die Entscheidungsfindung bei Lebensfragen schon handwerklig grob fehlerhaft ist ...

Schnolle

Zitat von: Andi8111 am 13. Juni 2016, 14:49:09
...
.

Aber die Polizei nicht zuweilen noch gerne gescheiterte Juristen.

Da dürfte aber mit 24 Schluss sein. Also auch keine Option. Ausgenommen Sonderprogramme einzelner Länder. Sonderprogramm München z.B.. Falls es das noch gibt.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K

.. weder Wehrdienstfähigkeit noch Polizeitauglichkeit sind festgestellt.

Das ist halt der Punkt - nur einen Plan zu verfolgen,  der ggf. undurchführbar sein kann ..

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