Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Laufbahnwechsel Mannschaften zu Stuffz

Begonnen von SchmiddisCorner, 20. Juni 2016, 13:26:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

slider

Zitat von: KS19 am 15. August 2016, 16:56:22
Zitat von: KlausP am 15. August 2016, 16:34:51
Der Berufsabschluss muss für die vorgesehene Verwendung (also letztendlich auch für den Dienstposten) förderlich sein. Es Nutz also nichts, wenn man von Beruf Bürokaufmann ist und sich als Kfz-/PzInstFw bewirbt, dann fängt man wie jeder ohne Berufsabschluss mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad. Als gelernter Kfz-Mechatroniker kann man aber als StUffz (FA) eingestellt werden.

Das ist mir klar. Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Mein Berufsabschluss entspricht natürlich den angestrebten Verwendungen und es besteht ein Bedarf, zumindest war dies noch im Mai der Fall.Als ich damals mit dem Karriereberater die Bewerbung durchgegangen bin , hat dieser in der Bewerbung "Einstellung mit höheren DG" nicht angekreuzt. Begründet wurde dies damit, dass es Stellen gibt, welche eine Einstellung mit höheren Dienstgrad nicht vorsehen. Da ich mich aber nur für die Feldwebellaufbahn im Fachdienst interessiere, was auch in der Bewerbung so angegeben ist, müsste es laut Karriereberater Stellen geben, welche keine Einstellung mit höheren Dienstgrad zulassen. Dies dürfte doch dann der Soldatenverordnung wiedersprechen.

Grüße

Wenn ich Sie nun richtig verstehe, wurde Ihnen vom KB gesagt, dass es Stellen im Fachdienst gibt, in die man grundsätzlich nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt werden kann (völlig unabhängig der schulischen und beruflichen Ausbildung)? Wäre mir jedenfalls neu.

Ralf

Am einfachsten ist es immer, wenn nicht so abstrakt gefragt wird, sondern Ross und Reiters genannt wird, also welcher Beruf wurde erlernt, für welche Verwendung soll man eingestellt werden.
Ohne so etwas ist das antworten nur ermüdend. Ist m.E. auch nicht zu viel verlangt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

XxxX

Moin,
ich bin Neu hier und möchte bitte gerne wissen,ob der Fall immer sei,dass wenn man einen Lufbahnwechsel von Mannschafter zu Uffz o.P. macht,mit abgeschlossener Berufsausbildung (Einzelhandlskaufmann ) plus Realschulabschluss und auf einen Dienstposten Nachschubuffz Versbtl. bewirbt,bekommt man dann sofort eine Nachbeförderung zum Stuffz?
(Ohne das man vorher auf eine Ausbildungseignung geschickt wird?) ::)

F_K

Wieso "Nachbeförderung"?

Mit dem Wechsel der Laufbahn und dem Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Beförderung möglich (ab dem Zeitpunkt, also nicht rückwirkend oder "Nach").

XxxX

Sorry...es sollte Beförderung heißen :D
Mich wundert es nur,weil mein Spieß meinte zu mir ich habe meinem Dienstposten geblockt bekommen für mich aber vorher muss ich den Eignungstest bestehen...
Und dann lese ich hier, dass es angeblich anders ist...Und ich habe mich schon immer gefragt wonach
das sich richtet und überhaupt....
Ich kenne nähmlich Kameraden die gleich zum Stuffz wurden und welche als UA...
Und das beste,keiner konnte mir das richtig sagen,wie und warum....
Daher meine Frage,gibt es welche Ausnahmen trotz der Vorraussetzungen?
Oder war mein Spieß etwas durch den Wind?

KlausP

ZitatIch kenne nähmlich Kameraden die gleich zum Stuffz wurden und welche als UA...

Das kann Ihnen Ihr Spieß nicht erklären? Und Ihr PersFw auch nicht? Dann waren die wohl beide noch nicht auf ihrem Verwendungslehrgang.  ::)

Die sogenannte "Nachbeförderung" kann erfolgen, wenn der Soldat den für die gewünschte Verwendung benötigten zivilen Berufsabschluss schon mitbringt. Dann kann er je nach Schulabschluss mit der Zulassung zur Unteroffizierlaufbahn zum Unteroffizier (bei Hauptschulabschluß) oder zum Stabsunteroffizier "nachbefördert" werden. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht den Unteroffizieranwärterlehrgang besuchen muss. Es ist mit dem als Uffz/StUffz eingestellten Eignungsübenden vergleichbar.
Bringt der Soldat den Zivilberuf nicht mit, wird er Unteroffizieranwärter und muss zusätzlich zum UAL noch seine ZAW machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: F_K am 13. Oktober 2016, 12:19:34Wieso "Nachbeförderung"?

"Nachbeförderung" deswegen, weil die §§ 13 (für Unteroffiziere) und 17 der SLV (für Feldwebel) dies explizit so nennen!

KlausP

Zitat von: Tommie am 13. Oktober 2016, 15:04:21
Zitat von: F_K am 13. Oktober 2016, 12:19:34Wieso "Nachbeförderung"?

"Nachbeförderung" deswegen, weil die §§ 13 (für Unteroffiziere) und 17 der SLV (für Feldwebel) dies explizit so nennen!

Woher soll ausgerechnet er das wissen?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen