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Wohnung anerkennen lassen während Kommandierung?

Begonnen von Wüstensand, 22. Juni 2016, 09:24:25

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Wüstensand

Guten Morgen Forum,

die Forensuche brachte mich leider nicht wirklich weiter. Deshalb die Frage hier. Ich bin seit dem 13.06 von Fürstenfeldbruck nach Kropp/Jagel kommandiert und bin bereits im April nach Kiel gezogen. Ich will mir die Wohnung nun gerne anerkennen lassen. Welcher Dienstort wird denn nun als Bemessungsgrundlage genommen? FFB oder Jagel? Die 57 Km fahre ich täglich nach Hause. Wäre ich in dem Falle TG berechtiget nach §6? Ich bin Ü25 und wohne nicht mehr in der GU. Ich bin noch bis zum 02.09. kommandiert und werde am 26.09 nach Hamburg versetzt. Mein Refü ist leider im Urlaub und in Köln erreiche ich leider keinen.

Besten Dank und liebe Grüße

F_K

Lasse die Wohnung anerkennen - Berücksichtigung wird diese erst bei der nächsten Versetzung erfahren können.


ds89

Hey Community!

Ich grabe das Thema hier nochmal aus. Seid mir bitte nicht böse, aber die Sache mit dem Trennungsgeld will mir, auch nach Vorschriftenstudie, nicht so richtig in den Sinn.
Beim Dienstantritt 2014 hatte ich noch keine eigene Wohnung, also kam Trennungsgeld nicht in Frage und ich habe mich dementsprechend auf dem Gebiet nie informiert.
Jetzt ist der Fall der Fälle eingetreten und ich habe mir eine Wohnung gekauft.  Diese liegt in meinem Geburtsort ganz in der Nähe meiner Familie.
Meine Stammeinheit liegt deutlich außerhalb des Einzuggebietes, die Dienststelle zu der ich derzeit kommandiert bin liegt allerdings darin.

Ist es so, dass als Bemessungsgrundlage für das sogenannte "Einzugsgebiet", in dem die Wohnung (sofern ich das richtig verstanden habe) für die Anerkennung ja zwingend liegen muss, auch der Standort der Kommandierung geltend gemacht werden kann?
Meinen ReFü erreiche ich nicht und auch sonst scheint überall das berühmt-berüchtigte Sommerloch zu herrschen.

Ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich für Antworten!

ds89


Andi8111

Es gilt: Bei Kommandierungen ins Einzugsgebiet kein TG.
Kaufen einer Wohnung nach Dienstantritt außerhalb des Einzugsgebietes kein TG.
Bei Versetzungen in eine andere Einheit außerhalb des StOEinzugsgebietes TG wenn keine UKV Zusage. Bei Kommandierungen außerhalb des Einzugsgebietes ebenfalls TG.

ds89

Danke für die schnelle Antwort!

Also, dass ich hier während der Kommandierung kein TG bekomme, habe ich verstanden. Wenn ich die Ausführungen jetzt richtig deute, kann ich also hier während meiner Kommandierung die Wohnung anerkennen lassen und falls ich dann irgendwann mal meine Stammeinheit verlasse und versetzt werde, bin ich TG-berechtigt. Ist das so richtig? Das bedeutet also im Umkehrschluss, dass für die Anerkennung einer Wohnung der Standort der Kommandierung auch funktioniert? Oder red' ich jetzt Blödsinn?
Ich bitte nochmal um nähere Ausführung für Dummies. ;D

Andi8111

Die Wohnung kann auch jetzt anerkannt werden, gilt aber so als wäre sie von der Stammeinheit anerkannt worden.

Andi

Zitat von: ds89 am 03. August 2017, 15:23:51
Wenn ich die Ausführungen jetzt richtig deute, kann ich also hier während meiner Kommandierung die Wohnung anerkennen lassen und falls ich dann irgendwann mal meine Stammeinheit verlasse und versetzt werde, bin ich TG-berechtigt.

Nein, das ist nicht richtig. Du kannst sie jederzeit anerkennen lassen, aber wenn sie nicht innerhalb von 30 km um deine Stammeinheit (oder deine Kommandierungseinheit, wenn die Kommandierung länger als 6 Monate andauert) liegt ist sie nicht berücksichtigungsfähig für einen Trennungsgeldanspruch.

Wenn du also nicht irgendwann deine Stammeinheit im Einzugsgebiet deiner Wohnung hast wirst du vermutlich - außer bei Kommandierungen - nie trennungsgeldberechtigt sein.

Wäre dein Kommandierungsort jetzt nicht in der Nähe deiner Wohnung hättest du auf Grund der Trennung von deiner Stammeinheit während der Kommandierung übrigens Anspruch auf Trennungsgeld. ;)

Gruß Andi
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