Sie haben nicht verstanden!. Es wird nicht ein Wohnsitz im Ausland bescheinigt sondern nur der Aufenthalt im Ausland.
Wo ist der Steuerbetrug, wenn der Artikel bei Einreise wieder versteuert wird?
Wie ich ja zitiert hatte... bedarf es zur Mehrwertsteuerrückerstattung eines
Wohnsitzes im Nicht EU Ausland.
Ergo kann dieses Verfahren nicht durch den Händler genutzt
werden, wenn dieser Nachweis nicht erbracht ist.
Das der Soldat bei der Einreise eine Versteuerung vornimmt,
spielt dabei keine Rolle. Wobei ich bezweifle das dies getan wird...
Ist ein Soldat z.B. in die USA versetzt, genügt nicht die Vorlage
der Versetzungsverfügung. Der Soldat muss den Nachweis
durch Vorlage des Reisepasses erbringen, in dem sein neuer
US-Wohnsitz eingetragen wurde.
Deshalb ist die Bestätigung, dass sich der Soldat im Rahmen
der Kommandierung im Ausland aufhält nicht steuerwirksam.
Wird darin aber bescheinigt, oder der Eindruck vermittelt,
der Soldat hätte einen Wohnsitz im Ausland begründet...
...wäre dies eine falsche Aussage... auf deren Grundlage
der Händler ungerechtfertigter Weise die Mehrwertsteuer
zurückerstattet. Was ja auch einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Händlern bedeutet.
Somit hat sich der Aussteller der Bescheinigung an einem
Steuerbetrug beteiligt.
Und wie ich schon sagte, wenn es legal möglich wäre...
bräuchte der Soldat, der die Rückerstattung möchte,
keine Bescheinigung der Bw.
Ich habe dies in den USA auch genutzt... und habe den
Nachweis wie o.g. erbracht.
Somit war die Bw zu keiner Zeit in das Verfahren eingebunden.