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Sü 2 Sü3 Schulden des Lebensgefährten

Begonnen von globe133892, 06. Juli 2016, 16:30:29

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globe133892

Hallo
Und zwar geht es darum: meine Freundin ist beim Bund und sie muss die SÜ2/3 machen und dabei kommen auch Fragen über mich ( ihr Lebensgefährte, 1,5 Jahre zusammen, verschuldet und privatinsolvenz bereits eingeleitet)
Kann sie wegen mir eventuell  für eine oder gar beide sü's abgelehnt werden? Lg

Ralf

Die Frage kann dir nur der MAD beantworten. Ich schätze aber mal, wenn es ohne Relevanz wäre, würde es nicht gefragt werden.
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globe133892

Vielleicht jemand im Forum unterwegs der sich damit beschäftigt oder sich gut auskennt?

schlammtreiber

Aber ich vermute mal weniger, da die Schulden des Lebensgefährten (keine Ehe, keine Güter- oder Zugewinngemeinschaft) sie ja nicht unmittelbar betreffen.
Nur mal eine dünne Vermutung ohne Quelle, trotzdem.
Semper Communis
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globe133892

Musste halt auch Namen und nummern 2er eng vertrauten reinschreiben..Richtig denke ich auch nur warum fragen sie dann :/

schlammtreiber

Generell wird natürlich das Umfeld abgeklopft - wenn meine aktuelle Gespielin "Ekaterina Putinowa" heisst, wird man mich nicht unbedingt zwischen Rechner mit höchster Geheimhaltungsstufe setzen  ;)
Semper Communis
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F_K

Der Lebensgefährte (egal ob verheiratet,  Lebensverpartnert oder Gefährte) wird in die SÜ mit einbezogen (ab SÜ2) und natürlich ist eine Überschuldung nicht positiv. (Anders bei einem One Night stand ...).

Ob da ein Risiko gesehen wird, zeigt die Gesamtschau - sprechen ssie mit dem netten MAD Mitarbeiter.

globe133892

Hmm... Aber ich finde der Freund  ist etwas anderes als Lebensgefährte aber die Definition ist nicht ehrlich aufschlussreich
Nur wie kann das sein das sagen wir, wir 5 Wochen zusammen sind ich zu ihr ziehe aus welchen Gründen auch immer und sie dadurch die Sü nicht bekommt?
Gibt es da ein Leitfaden was das beurteilen angeht oder wird das Fall für Fall begutachtet?

Ralf

Frag den MAD, ich wiederhole mich da gerne. Du wirst auf so etwas keine befriedigende Antwort bekommen. Natürlich gibt es Richtlinien ("die" machen das nicht alles einfach so), natürlich wird jeder Fall individuell angeschaut (sonst veröffentliche ich nur die Richtlinien und gut ist).
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globe133892

Habe ich die Möglichkeit da jemanden zu fragen oder muss sie das in die Hand nehmen

Ralf

Natürlich die Betroffene. Es wird doch keinem Wildfremden eine Auskunft gegeben.
Sie kann es auch einfach angeben und abwarten. Ändert ja eh nichts. Und wenn fragen kommen, kommen die Bearbeiter auf sie zu.
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Andi

the rest is silence...

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KlausP

Zitat von: globe133892 am 06. Juli 2016, 16:38:25
Musste halt auch Namen und nummern 2er eng vertrauten reinschreiben..Richtig denke ich auch nur warum fragen sie dann :/

So ist das nun mal bei einer Ü3, da muss man Referenzpersonen angeben, steht auch so im Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

globe133892

Das ist ja auch Garten Problem
Ich will halt nur nicht ihre berufliche Laufbahn gefährden bzw beeinflussen, durch alte Schulden von mir mit denen ich immernoch "zu kämpfen" habe auch wenn es jetzt alles sein lauf genommen hat, hatte ich nunmal in den letzten 5 Jahren eine Zwangsvollstreckung ergo überschuldet... Das alles War bevor wir uns kannten aber nunja. Abwarten

funker07

Tja, was hilft das nicht wollen?
Wenn du dich jetzt von ihr trennst, sind deine Schulden vermutlich unwichtig. Aber ist das wirklich zielführend?

Es kommen da noch einige Sachen zu, die abgewogen werden müssen: Sonstige Verpflichtungen, kommt sie zum Teil für deinen Lebensunterhalt auf, habt ihr eine gemeinsame Wohnung, vielleicht auch einen gemeinsamen Kredit, wie lange läuft die Privatinsolvenz noch und vieles anderes.

Nach der Gesamtbewertung(!) durch fachkundiges Personal des MAD kann dann eine Aussage getroffen werden. Alles andere ist genauso zuverlässig wie ein Blick in Glaskugel.

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