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Hand gebrochen und Titanplatte

Begonnen von Hekler, 22. Juli 2016, 21:00:44

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Andi8111

FZ IV6, nicht konsolidierte Osteosynthese, nach einem Jahr erneute Begutachtung. Bumms.

Andi8111

Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 21:39:29
Die Signierziffer II, das "reizlose Implantat" wäre zum Beispiel ein künstliches Hüftgelenk! Ihre Stabilisierungsplatten, - schrauben und / oder - stifte fallen da leider nicht drunter!

Nein. Ein künstliches Gelenk ist VI 59
Ein liegendes Implantat ist z.B. jene Platte, die der Kamerad trägt, aber erst nach knöcherner Konsolidierung und wenn dann keine Entfernung nötig ist.
Manche Platten und Schrauben bleiben nämlich drin.

Hekler


F_K

Nochmal::
Du bist ein Jahr nach OP untauglich,  hast die OP zu melden und wirst entsprechend zurückgestellt.

Jetzt melde endlich,  ist deine Pflicht.

Hekler

Bleiben sie mal ruhig hier ! Und steigern Sie sich da nicht rein das gibt es doch garnicht

Ralf

Zitat von: Hekler am 22. Juli 2016, 21:17:26
Nein hab ich noch nicht gemacht ! Weil ich ja alles bewegen kann sollte ich
Ich finde, "das gibts doch gar nicht". Belehrungen unterschrieben, sie nicht verstanden und Selbstdiagnose gestellt. Wo steht denn in den Belehrungen, dass man Änderungen nur anzeigen muss, wenn man nicht mehr alles bewegen kann?
Von daher darfst du dich nicht wundern, dass hier Unverständnis herrscht, wenn Erwachsene, denen man Verantwortung und Waffen anvertrauen will, solch einfache Dinge wi eeine Belehrung des KarrC Bw nicht verstehen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Hekler

Wenn melde ich es ? Arzt ,einplanet, Zivilisten ? Wenn rufe ich an am besten

Jens79

Dafür das Sie schon 8 Jahre Soldat waren, sind Sie ziemlich unbeholfen.

Sie rufen in dem zuständigen KC an. Irgendjemanden von dem Sie eine Nummer haben. Dem schildern Sie Ihr Anliegen. Und dann sehn Sie weiter.

 

F_K

@ jens:

Der TE hat seine OP Befunde schriftlich an sein zuständiges KC zu senden - so auf Papier mit PK und so ....

Jens79

Das weiß ich, das weißt du....  Das weiß er aber nicht.

Meine Anmerkung sollte ihm helfen, diese Aussage im kc zu erfragen. Wenn du ihm das hier schreibst stimmt es ja doch nicht. Schließlich weiß er schon alles.....
 

Andi8111

Zitat von: Hekler am 22. Juli 2016, 22:15:28
Das heißt jetzt Andi 8111? Zu deinen letzten Beitrag ?

Das heißt, dass die Platte und die Schrauben in Ihrem Handgelenk nach einem Jahr nicht mehr zu einer Einschränkung der Verwendungsfähigkeit führen, wenn diese reizlos liegen und nicht entfernt werden müssen. Müssen sie entfernt werden, steht nach der Entfernung bis zur Konsolidierung der Bohrkanäle, in denen freilich nach der Entfernung der Schrauben kein Knochen sein kann (BohrLOCH) erneut eine einjährige Rückstellung an. Eine volle Verwendungsfähigkeit ist überdies erst dann gegeben, wenn nach ABSCHLUSS der Behandlung (was definitionsgemäß erst dann der Fall ist, wenn Material entfernt wurde und der Knochen insgesamt ausgeheilt ist) ein voller Bewegungsumfang im Handgelenk wieder hergestellt ist. Das prüft ein Orthopäde, nicht Sie. Nach persönlichem Befinden wird man nicht begutachtet. Wenn die volle biologische Beweglichkeit und Belastbarkeit gegeben ist, dann bestehen keine Verwendungseinschränkungen.

Hekler

So ich melde mich zurück ...ich war im Karrierecenter und wurde von einem Arzt nochmal untersucht . Und ich werde am 04.10 meinen Dienst antreten . Normale weiße ist man 6 Monate nach einem Knochenbruch bzw Op gesperrt und nicht 12 Monate laut Arzt . Aber mir auch egal hat alles geklappt. Also geht es im Oktober los . Alles garnicht so dramatisch wie es hier geschrieben wurde .

JohnnyThunders

Zitat von: Hekler am 19. August 2016, 08:58:53
Alles garnicht so dramatisch wie es hier geschrieben wurde .

Junge, du hast doch echt den Schuss nicht gehört!

Der Umstand, dass du es auf den hier gegebenen Rat hin gemeldet hast, hat dir den Arsch gerettet! Jetzt ist es glimpflich abgegangen, ohne Meldung wärst du mit hoher Wahrscheinlichkeit weg vom Fenster gewesen.

Andi8111

Zitat von: Andi8111 am 23. Juli 2016, 10:25:34
Das heißt, dass die Platte und die Schrauben in Ihrem Handgelenk nach einem Jahr nicht mehr zu einer Einschränkung der Verwendungsfähigkeit führen, wenn diese reizlos liegen und nicht entfernt werden müssen.

Ich hatte doch Recht? Offenbar liegt bei Ihnen oben beschriebener Fall vor!
Also Glückwunsch!

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