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Entlassung eines Bundeswehrsoldaten

Begonnen von Bauprofi64, 28. Juli 2016, 00:39:22

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miguhamburg1

@ Razzon: Nichts wissen, aber blöde Sprüche.  Die "alte" Anzugsordnung für die Bundeswehr ist im Netz aufzufinden. An den Dienstanzugsvarianten hat sich nichts geändert.

Razzon

Alles gut? Blöde Sprüche kann ich nicht erkennen? Ich verstehe nicht wie man bei einem Gelöbnis diese Tattoos sehen kann - fertig.

Und wie dieser Anzug nun heisst ändert an meiner Aussage nichts.

Vorne einstellen, hinten auch.

LwPersFw

Ohne jede Bewertung:

1. Der Bewerber MUSS jede Frage im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß beantworten.

2. Über möglichen Folgen einer falschen oder unterlassenen Angabe wird er im Bewerbungsbogen belehrt.

3. Die hier gestellte Frage "Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?" wurde mit "Nein" beantwortet.

4. Es stellte sich dann heraus, dass er hätte "Ja" ankreuzen müssen.


Dies wurde als sog. "vollendeter Einstellungsbetrug" (durch "arglistige Täuschung") bewertet.

Folge:

Nach § 55 Abs. 1 i.V. mit § 46 Abs. 2 Ziff. 2 und § 56 Abs. 2 und 3 SG ist der Soldat zu entlassen.

Das BMVg kann bei vorliegen schwerwiegender Gründe davon absehen. In der Regel wird aber die Entlassung vollzogen.


Subjektiv empfundene Gründe wie "Das hatte ich nach so vielen Jahren vergessen..." sind nachvollziehbar
und ja auch rein menschlich... spielen aber im Rahmen einer juristischen Bewertung und darüber sprechen
wir hier, keine Rolle.

Deshalb steht u.a. auch im Bewerbungsbogen:

"...Ich bin mir bewusst, dass wahrheitswidrige Angaben ... die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses zur Folge haben können..."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Ich vermute mal, dass da auch noch was im Bundeszentralregister steht. Ich habe ja nicht umsonst gefragt, für welche Laufbahn er sich beworben hatte.

Als Information für den TE:

- Bewerber für die Mannschaftslaufbahn beantrGen bei ihrem Einwohnermeldeamt ein "Führungszeugnis für Behörden" und veranlassen die Übersendung an das zuständige Karrierecenter.

- Bewerber für alle anderen Laufbahnen müssen zustimmen, dass die Bundeswehr eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" einholt.

Das steht auch im Bewerbungsbogen und dafür unterschreibt der Bewerber auch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bauprofi64

Zum Abschluss noch einmal Danke für die Stellungnahme.

Ihr habt in der Frage der wahrheitsgemäßen Beantwortung von Fragen bei der Einstellung natürlich recht. Hier hat mein Freund in der Tat, und wenn auch unbewusst, einen fatalen Fehler begannen.

Aber der Sachverhalt bei dem Gelöbnis ist so abgelaufen, wie ich ihn beschrieben hatte.

In der Marineunteroffizie
rsschule wurde zum Gelöbnis angetreten. Der Hauptbootsmann lies nach Größen antreten und hat die Namen der einzelnen Soldaten vorgelesen. Bei seinem Namen angekommen, lies er ihn , und das vor der gesamten Kompanie, wissen, dass der Chef seine Teilnahme untersagt hätte.
Im Übrigen, die Tattoos sind am Hals gewesen und man hätte sie abdecken können.

Das nur noch einmal zum Abschluss dieses Sachverhaltes.

BulleMölders

Zitat von: Bauprofi64 am 29. Juli 2016, 09:52:54
Im Übrigen, die Tattoos sind am Hals gewesen und man hätte sie abdecken können.
Je nachdem welcher Anzug getragen wurde, kann man das halt nicht so einfach. Und wenn dann hätten, wegen des einheitlichen Anzugs, alle Soldaten diese Modifikation des Anzugs vornehmen müssen. Z. b. ein Halstuch tragen.

Ob man den "Ausschluss" vor versammelter Mannschaft vornehmen musste, sein mal dahingestellt.
Test

slider

Trotzdem eine sehr fragwürdige Praxis. Entweder der Soldat ist mit seiner Optik tauglich oder er ist es nicht. Ihn einfach auszuschließen, weil einem DV die Optik persönlich nicht zusagt, geht mMn wirklich nicht.

Getulio

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass da bereits die "in der Pipeline" befindliche Entlassung eine Rolle gespielt hat.

Im übrigen bin ich persönlich auch der Ansicht, dass bei Soldaten jedenfalls in Vorgesetztendienstgraden tätowierte Hälse, Gesichter oder Hände nicht wünschenswert sind. Wie man als Bw damit umgeht, steht dann auf einem anderen Blatt.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rocco


Ich Frage mich nach den Durchgelsenen Beiträgen die ganze Zeit, was Stand in dem Urteil ?





Zitat von: wolverine am 29. Juli 2016, 19:17:56
Das beste Tatoo wurde nie gestochen!

Kurze vom Thema abkommen: Das kann man so nicht sagen, habe schon Tattoo´s gesehen die für den Träger äusserst wichtig war da Sie Narben verdeckten durch Mißhandlungen z.b.



Gruß Rocco


Markus1987

Ich kann mich den Kameraden auch nur anschliessen.

Da muss irgendwo noch etwas gestanden haben. Das mit der Optik kann ich mir schwer vorstellen. Ein Kumpel von mir hat seit seiner Kindheit die Linke Gesichtshälfte verbrannt ( ab Hals aufwärts, Ihm ist die Wärmeflasche geplatzt , es war wohl zu heißes Wasser drinnen ). Der stand in vorderster Reihe beim Gelöbnis.
Das Urteil würde mich jetzt auch interessieren.

Jens79

Es macht natürlich Sinn, ein nicht absichtlich herbeigeführte Verbrennung mit einer absichtlich herbeigeführten Tätowierung zu vergleichen...... ::)

Wir werden es vermutlich nie erfahren.
 

itschie

Also das mit den Aussortieren beim Glöbnis kann ich mir so nicht vorstellen, tatoovierte kann man auch recht gut in einen Zug verstecken, grade wenn es so ein "Mustersoldat" gewesen ist.

Was die Entlassung an geht, wenn das so ist, ist das halt so, Glaskugel haben wir hier nicht um wirklich alles einzusehen und vom Hören und Sagen schafft keine Fakten!

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