Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bw-Führerschein Klasse G für gepanzerte Radfahrzeuge

Begonnen von guardsman, 06. August 2016, 12:51:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

guardsman

Hallo,

mein Mob-Truppenteil (Jägertruppe) hat vor Kurzem den ersten von mehreren TPz Fuchs - gemäß neuer Soll-Ausstattung - eingesteuert bekommen. Ja, es geschehen noch Wunder bei der Truppe ::)
Bevor ich mich bei meinem S1 total blamiere hier meine Frage:

Kann ich als ResOffz (ZugFhr) dafür die Dienstfahrerlaubnis Klasse G erwerben oder ist das ausschließlich MKF vorbehalten?

Grüße!

wolverine

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe benötigt man für die Fahrausbildung bestimmte Nutzungszeiten im aktiven Dienst. Da sollte aber der KpTrpFhr Auskunft geben können.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Für Reservisten sind nach meinem Kenntnisstand gar keine Ausbildungen zum Erwerb eines Dienstführerscheins vorgesehen. Aber Versuch macht kluch ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Stimmt. Ausnahme ist der BFO für die BW-Fuhrparkfahrzeuge.
Da bekommt man aber auch keinen Führerschein, sondern einen Wisch vom Chef, der für die Dauer der RDL gilt.

Tommie

Die Fahrerlaubnis der Klasse G (gepanzerte Radfahrzeuge) war "früher(TM)" mal mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis B,C,E gekoppelt. Heute macht man die Dienstfahrerlaubnis der Klassen B,C,E ohne die Klasse G und erwirbt diese zusammen mit der ersten Einweisung in ein gepanzertes Radfahrzeug. Die Einweisung für den TPz Fuchs dauert meines Wissens zwei Wochen und beinhaltet aktuell die Klasse G! Sollten Sie also als Fahrer für eines dieser Fahrzeuge vorgesehen sein, könnten Sie im Rahmen einer RDL an dieser Einweisung teilnehmen und würden dann, bei vorhandener Fahrerlaubnis der Klassen B,C,E auch automatisch die Klasse G erwerben. Haben Sie keinen Dienstführerschein der Klassen B,C,E dann besteht die Antwort aus zwei Worten: "Vergessen Sie´s!"

Man kann einen Zug auch führen, wenn man nicht alle Fahrzeuge des Zuges selbst fahren darf ;) !

guardsman

Kameraden, danke für eure Antworten  ;D
Ja, BCE -zivil- habe ich und ich werde auch noch länger in dem Truppenteil bleiben.
Dann werde ich mich mal bei meinem S1 wichtig machen, dass ich natürlich meinen Zug und später die Kompanie - mit gutem Beispiel vorangehend - mit einer ergänzenden Befähigung der Bw-Klasse -G- noch besser führen kann  8)

Euch noch ein schönes WE!

KlausP

ZitatJa, BCE -zivil- habe ich ...

Das interessiert dabei aber nicht sondern nur dser Dienstführerschein BCE. Und den werden Sie als RDL wohl eher nicht bekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Da hat der Klausemann allerdings recht! Der Erwerb der Dienstfahrerlaubnis der Klassen B,C,E ist für Reservisten nicht vorgesehen und ein "Umschreiben" von einer zivilen auf eine militärische Fahrerlaubnis gibt es so nicht! Wenn Sie keinen Dienstführerschein der Klassen B,C,E haben, dann haben Sie in diesem Falle eben gelitten ;) ! Wenn Sie sich bei Ihrem S1 lächerlich machen wollen, bitteschön, aber meiner Meinung nach können Sie sich das schenken, Sie werden weder auf MKF BCE noch auf die Einweisung für den TpZ Fuchs inklusive der Klasse G gehen, weil das für Ihre Stelle wohl eher nicht vorgesehen ist!

KlausP

Im Übrigen ist der S1 für die Anforderung von Kraftfahrlehrgängen gar nicht zuständig, das ist tiefstes S3-Geschäft.

Btw: Läuft die Zuweisumng von Fahrschulplätzen immer noch über eine zentrale Stelle?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Jepp, der S1 bucht höchstens die Lehrgänge in IAMS ein, wobei ich als S3 das auch selbst machen kann und darf, der S3 sammelt die Unterlagen (BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit, Bescheinigung über die Erste-Hilfe-Ausbildung, Kopie zivile Fahrerlaubnis (wenn vorhanden) und den vom DV unterschriebenen Antrag) und faxt die dann, wenn sie komplett vorliegen an die ZMK in Mönchengladbach. Von dort erfolgt dann die Zuweisung der Lehrgangsplätze nach Prioritäten (0 = Einsatz, 1 = Dienstpostenausbildung, 2 = Laufbahnausbildung, 3 = Zusatzqualifikation ...).

KlausP

Zitat... ZMK in Mönchengladbach. Von dort erfolgt dann die Zuweisung der Lehrgangsplätze ...

Ich schätze, das im konkreten Fall spätestens hier Ende der Fahnenstange sein wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Exakt, Warteschleife bis zur Unendlichkeit, weil Priorität "47,11" ist die eine Alternative, die "G3-Bearbeitung" (Gesehen, gelacht, gestrichen! :D ) die andere ...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau