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Persönlicher Fauxpas bei O-Marsch mit Auswirkung

Begonnen von Archer, 11. August 2016, 17:46:53

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Archer

Zitat von: wolverine am 18. August 2016, 19:58:59
Wie ignoriert man etwas missbilligend? ???

Das muss jetzt geklärt werden, versteh garnicht warum nicht jeder einzelne Satz vorher von mir, vorher durch einen Linguisten geprüft worden ist... ::)

ZitatIst das wirklich so? Wird es vom KpChef tatsächlich ignoriert? Die obigen Schilderungen deuten eher darauf hin, dass der KpChef vernünftig und auch korrekt ist. Daher sollte man schon genau hinschauen, ob einzelne Personen Fehler machen oder ob wirklich die ganze Kompanie einschließlich der KpFührung dafür verantwortlich ist.

Hierbei handelt es sich um die Aussagen eines weiteren Offiziers, welcher sich in unserer Einheit befindet nicht um den KpChef.

Dennoch danke für die rege Beteiligung an alle, habe das ein oder andere mir zu Herzen genommen und versuche es umzusetzen in Zukunft.  :)

Andi

Nur so als Hinweis grundsätzlich besteht in allen MB und MSB Film- und Fotografierverbot. Grundsätzlich bedeutet, dass die zuständigen Stellen der Bundeswehr Ausnahmen genehmigen können. Etwaige Schilder an Kaserneneinfahrten sind eher nach "außen" gerichtet, als an das eigene Personal, dass den Inhalt der geltenden Vorschtift zur Milizärischen Sicherheit in der Bundeswehr zu kennen hat.
Tatsächlich ist also bei dem Lifestream-Sachverhalt durch den Chef gar nicht mehr viel zu prüfen, sondern nur noch die Abgabe an Staatsanwaltschaft und WDA durchzuführen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Gerd


Also im Grunde genommen um es kurz zu fassen habe ich halt auf Facebook eine kleine Live Übertragung gestartet um mal einen kurzen Ausschnitt meines Lebens bei Facebook festzuhalten wie so ein Orientierungs Marsch aussieht und meine Erfahrungen mit Freunden zu teilen.

Natürlich wurde das von jemanden an den Ofw weitergemeldet, welcher dies an den Hauptmann weitergemeldet hatte und aufgrund dessen wurde ich halt am nächsten Tag mit dieser sinnvollen Aufgabe zur Bestrafung dort alleine auf den Übungsplatz entsendet.

Zur weiteren Entwicklung der Gesamtsituation hatte der Hauptmann mich am darauf folgenden Tag noch einmal zu sich beordert in sein Büro wo er dann doch kooperativ war und laut Aussage seiner sich mehr oder weniger für das Verhalten des Ofw entschuldigte.
Er hätte die Situation rechtlich sich noch einmal angeschaut und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Film oder Fotografierverbot auf diesem Übungsplatz herrscht und er möchte das ich wenn der Ofw sich erneut mir gegenüber "falsch" verhält, ihm dies melde.
[...]
[/quote]

Wenn Du einfach das Wort "Bestrafung" durch "Nachdenken" ersetzt, dann wird noch klarer, was gemeint war. Auch wenn das lange Unterwegs-Sein sicherlich nicht gerade angenehm war würde ich persönlich das einfach in die Kategorie Denkzettel einordnen.

Mit dem Videografier-Vorfall und dem "Ausflug zum Nachdenken" seid Ihr ja irgendwie quitt und könnt das Ganze einfach vergessen.

Es hatte ja keine -30 Grad Celsius oder so.

Wäre zumindest meine Idee.  ;)

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