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Ausbildung zum Feldwebel der Reserve

Begonnen von elwammerl, 12. August 2016, 11:55:50

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elwammerl

Mahlzeit Kameraden!

kurze Sachlage:

Ich bin beorderter Reservist und auch als solcher aktiv. Aufgrund ziviler Qualifikationen...bla...bla, kurz und bündig:
Werde mit "vorläufig höherem" Dienstgrad eine Ausbildung zum Personalfeldwebel oder Stabsdienstfeldwebel machen. Das ist fix. Arbeitgeber: ja, macht mit (öffentlicher Dienst), Familie: ja macht mit, froh das ich weg bin :),
Ausbildung in 2 Teilen. Teil I, 10 Tage Präsenz, 80 Tage Fernlernphase
                                  Teil II, 40 Tage Präsenz
so nun meine Frage:
ist die Ausbildung generell in Hannover (Schule Fettjäger- und Stabsdienst, Scherz, ich darf das, bin selbst Feldjäger gewesen) oder eventuell auch an anderen Standorten.
Ich habe mal gehört, dass der S6-Fettwebel in Pöcking/Starnberger See zur Schule geht... Wie schaut es mit S2, oder S3 Feldwebel aus???

Danke und Gruß für Eure Hilfe

F_K

Ja, Ausbildung findet an den jeweiligen Schulen oder Lehreinrichtungen statt, und die sind nicht alle Hannover.


Holgi33

und ist die Ausbildung zum S3 Fw oder auch KpTrpFhr.

Meine ist auch die 2. Soll ATB des KpFw.

Tommie

Das ist richtig! Der KpTrpFhr hat "klassisch" die folgenden ATBs:

1. Feldwebel seiner Truppengattung, also z. B. PzGrenFw
2. Stabsdienstbearbeiter SK
3. OrgFw SK oder die entsprechende ATB seiner Truppengattung, also z. B. OrgBearb SanDst
4. ABCAbwDstFw SK

bei mobilen oder ortsungebundenen Einheiten zusätzlich: 5. C-IED/KpfmErkFw SK

Ach ja, der PersFw SK dauert über 9 Wochen am Stück und ist schon für aktive Umsetzer nahezu nicht zu bekommen! Hier wird ein Reservist wahrscheinlich leer ausgehen, es sei denn er kann innerhalb von weniger als 14 Tagen Vorlauf als Nachrücker "mal so eben" fast 10 Wochen RDL machen!

elwammerl

Zitat von: Tommie am 12. August 2016, 15:13:47
Das ist richtig! Der KpTrpFhr hat "klassisch" die folgenden ATBs:

1. Feldwebel seiner Truppengattung, also z. B. PzGrenFw
2. Stabsdienstbearbeiter SK
3. OrgFw SK oder die entsprechende ATB seiner Truppengattung, also z. B. OrgBearb SanDst
4. ABCAbwDstFw SK

bei mobilen oder ortsungebundenen Einheiten zusätzlich: 5. C-IED/KpfmErkFw SK

Ach ja, der PersFw SK dauert über 9 Wochen am Stück und ist schon für aktive Umsetzer nahezu nicht zu bekommen! Hier wird ein Reservist wahrscheinlich leer ausgehen, es sei denn er kann innerhalb von weniger als 14 Tagen Vorlauf als Nachrücker "mal so eben" fast 10 Wochen RDL machen!

OK. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Wenn der PersFw für Reservisten schwer zu bekommen ist, dann macht es doch "eigentlich" auch keinen Sinn, dass das PersAmt mit diesen Angeboten hat, oder?
Ich bin ja in der Pflicht den "vorläufig" höheren Dienstgrad zu bestätigen. Wenn ich aber keinen Lehrgang bekomme, kann ich das ja nicht! Also Umkehrschluss:
Den PersFw machen, bei Übungen den Hauptfeldwebel anstecken und solange als Hauptfeld der Reserve durch Leben hüpfen, bis ich den Dienstgrad bestätigten lassen kann. Kann ich ja nix dafür, wenn der BUND mir keinen Lehrgang ermöglicht, oder? Kann das so ablaufen, oder ist das ein Trugschluss???

F_K

Naja, wenn Du innerhalb von drei Jahren nicht "bestätigst", bist Du den Dienstgrad wieder los.

Außerdem darf der Dienstgrad nur auf Übungen auf dem Dienstposten getragen werden - nicht z. B. in der freiw. Res Arbeit.

wolverine

Mal blöd gefragt: Bekommt man dann während dieser Zeit zwei Dienstanzugjacken? ???
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F_K

Mal blöd geantwortet: Der MobSatz beinhaltet nicht die Teile der Friedenszusatzausstattung - und viele Res kommen auch ohne DA aus.

TheScientist

Zitat von: elwammerl am 16. August 2016, 07:56:36
Ich bin ja in der Pflicht den "vorläufig" höheren Dienstgrad zu bestätigen. Wenn ich aber keinen Lehrgang bekomme, kann ich das ja nicht!

Das sollte in der Regel berücksichtigt werden, vorausgesetzt Sie sagen von sich aus die Lehrgänge oder den Lehrgang nicht ab. Wenn alle Lehrgangsplätze belegt sind, wird Ihnen das nicht zur Last gelegt.

So wurde das vom BAPersBw für 43.3 RO im SanDst gehandhabt... ein anderes Klientel... ::)

elwammerl

Dann stimmt meine Vermutung schon.

Ich z.B. wurde komplett eingekleidet, auch mit Dienstanzug. Vorläufiger Dienstgrad ist vorläufiger Dienstgrad!

Wenn ich als Wiedereinsteller zurückgehe, kann man den Dienstgrad auch tragen. Man bekommt ja auch eine Ernennungsurkunde "vorläufiger Dienstgrad", wenn ich dann zum Üben gehe, gehe ich natürlich mit dem aktuellstem Dienstgrad.

Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe (wie jemand schon sagte, dann lass ich von der StOv jedesmal umnähen) *lach*

Aber wichtig erstmal für die Ausbildung n. § 22 (2) SLV - vorläufig höherer DstGrd der Reserve....

- solange ich willig bin die Lehrgänge zu absolvieren, solange behalte ich den vorläufigen Dienstgrad, sollte ich selber die Lehrgänge nicht annehmen, dann wird mir nach 3 Jahren der DstGrd wieder entzogen, solange ich aber keinen vom Bund zur Verfügung gestellt bekomme, behalte ich den DstGrd entsprechend.

Habe gestern Post vom PersAmt  bekommen:

- Ausbildung gliedert sich in 2 Teile:

Teil 1: FW - allg. milit. Teil: 10 Tage an der UffzSchule der LW in Appen als Präsenzlehrgang (ich wohne an der österr. Grenze in BGL, sehr geil, ich freu mich)
                                         65 Tage Fernlehrgang über PC
Teil II: FW - fachl. Teil:       40 Tage an der Schule in Hannover   

läuft....

Termine: Teil I 2. Quartal 2017
              Teil II, zur Zeit nicht bekannt

...läuft Kameraden!


KlausP

Zitat... Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe ...

Doch, genau so ist das aber mit dem vorläufigen Dienstgrad zu verstehen. Der ist an die vorgesehene Verwendung gebunden und ausschliesslich bei RDL in dieser Verwendung und bei entsprechenden dafür notwendigen Lehrgängen zu tragen. Wenn ich mich nicht irre, gibt es dazu sogar eine entsprechende Belehrung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Altrec

Ist das Führen eines vorläufigen Dienstgrades tatsächlich nur wärhend Reservedienstleistungen in dieser Verwendung und den dafür notwendigen Lehrgängen erlaubt?
Ich hatte bisher nur gelesen, dass die Beschränkung bei RDL allgemein gilt, also beispielsweise nicht bei VVags.

ZitatIn einem Wehrdienstverhältnis führen Reservisten und Reservistinnen den ihnen verliehenen
Dienstgrad ohne Zusatz. Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses entfällt die Berechtigung
zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.
(ZDv 20/03 Kapitel 10 1003)
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Tommie

Die (ehemalige) ZDv 20/3 heiß seit 09.10.2015 "Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2" und besagt im Kapitel 6.1. Dienstliche Veranstaltungen im Rahmender Reservistenarbeit der Bundeswehr im Unterpunkt 6.1.13 so beschrieben:

Zitat"6065. Die Teilnahme von Reservistinnen und Reservisten an DVag findet grundsätzlich mit dem endgültig verliehenen Dienstgrad statt. Vorläufig verliehene Dienstgrade dürfen nur im Rahmen von Dienstleistungen in der Beorderungsverwendung getragen werden. Ungediente Personen nehmen im untersten Mannschaftsdienstgrad teil. Diesen erhalten die Teilnehmenden von Rechts wegen mit der Zuziehung ohne eine Verleihung. Für Zivilpersonal der Bundeswehr, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder fachbezogene Aufgaben wahrnimmt, gelten die Vorgaben gemäß Abschnitt
3.8.4."

Gibt es jetzt noch Fragen dazu ;) ?

Altrec

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