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Streichung bzw Kürzung von Reservedienstleistungen

Begonnen von BlueAngel77, 22. August 2016, 17:00:13

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BlueAngel77

Moin allerseits!

Ich dachte bis heute dass die Bw als Arbeitgeber schon alles vergeigt hat was man vergeigen kann, aber sie belehrt mich mal wieder eines besseren.

Ich bin für eine RDL an der FüAkBw vom 01.09. - 31.12. einberufen. Heute teilte man mir mit, dass man diese auf zwei Wochen kürzen müsse weil wegen der Flüchtlingskrise zu viele Tage verbraucht seien bzw. noch gebraucht werden. Allein die Akademie muss 700 Manntage zurückgeben. Einen Kameraden, im gleichen Zeitraum einberufen, wollen sie ganz streichen. Mit 9 (!!) Tagen Vorwarnung!! Auch bereits laufende RDL sollen Bw-weit gekürzt werden.

Mehr weiß ich noch nicht, ich halte euch auf dem laufenden. Eil-Eingabe an den Wehrbeauftragten geht noch heute raus.

Wer von euch ist noch betroffen? Es müsste ja ne Menge sein.

Andi8111

Mir wurde ans Herz gelegt "in Abstimmung mit dem Übungstruppenteil zu erörtern, ob meine RDL bis Ende September gehen muss, oder vorher beendet werden kann"...
Ich habe es besprochen, der Truppenteil sagt, ich muss dableiben^^

Aber es ist schon eine bekackte Situation. Ich sollte vom 22.11. bis 31.12. nochmal üben und auch drüber hinaus... Aber das wurde alles abgesagt^^

wolverine

Zitat von: BlueAngel77 am 22. August 2016, 17:00:13
Eil-Eingabe an den Wehrbeauftragten geht noch heute raus.
Das interessiert mich jetzt, was das sein soll?!  ???
Wenn Eingaben eins nicht sind, dann schnell. Und die werden auch nicht schneller weil eben keine Entscheidung im Einzelfall getroffen wird. Der WBDBT kann keine RDL Tage umverteilen oder beschaffen. Er kann höchstens in den Bericht schreiben, dass hier der Umgang mit Reservisten zu wünschen übrig lässt.
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Andi8111

Wenn der betroffene RDL eine Frau wäre, könnte er bei unserer Ministerin punkten; anderenfalls leider nicht.

Aber sei es, wie es sei. Der Wehrbeauftragte wird nur schreiben "wie schade, aber das ist halt leider nicht anders möglich gewesen, viele viele sind in der Selben Situation, wir geloben Besserung".

KlausP

Warum man dafür nun noch einen gesonderten Thread aufmachen musste, ist mir nicht ganz klar. Aber mich betrifft das ja auch nicht mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BlueAngel77

Der Reihe nach:

Warum neuer Thread: weil das hier imho eine neue Qualität hat dass massenweise einberufene RDL gestrichen werden, und das mit einstelliger Anzahl an Tagen Vorlaufzeit. Der andere Thread ging nur darum dass angeblich keine Tage mehr vorhanden sind. Im Kameradenkreis an der FüAkBw ist bereits heller Aufruhr - sowohl bei den "ausgeladenen" Resis als auch bei den Kameraden, die unsere Arbeit fest eingeplant haben.

Was bringt Eingabe?: K.a., hab noch nie eine geschrieben. Mehr (oder weniger) als nichts bringen kann es nicht, und es ist schnell geschrieben. Rechtlich relevant ist natürlich der dann folgende Widerspruch gegen eine Änderungsbescheid der Einberufung.

F_K

Na, dann informieren uns mal über das Ergebnis vom Widerspruch ...

Roughnecks

Na wenn Reservisten aber mit max 5 Tagen Vorlaufzeit herangezogen werden sollen beklagen sie sich  komischerweise aber nicht.

bayern bazi

#8
es ist halt so -

daß Reservisten die eine RDL machen wollen - dies mehrere Monate im vorraus planen müssen und dem Arbeitgeber die Tage, die sie dem Betreib fernbleiben dem entsprechnd verkaufen müssen. Der kann dann einem anderen Mitarbeiter keinen Urlaub geben den er evtl plant ode muss seine Aufträge so planen das dieser eine Mannim laufendem Betrieb nicht fehlt

oder

daß ein Selbständiger evtl einen Ersatzperson mit einem Kurzzeitarbeitsvertrag als Vertreter einstellt - was soll er jetzt mit der zusätzlichen Arbeitkraft machen - er muss sie zahlen, bekommt aber nicht die Zahlung von der USG

oder

der Selbständige hat seinen Mitarbeitern einen "Zwangsurlaub" eingeplant da er den Betreib für die Zeit der RDL schließen wollte (hat dann natürlich auch keine Aufträge für die Zeit angenommen)



kurzfristige Absagen können dem RDL-Leistenden richtig weh tun


kurzfristige Einberufungen sind je nach Arbeitsmarktlage im Einverständis mit dem RDL Leistenden  ja immer möglich gewesen 

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Roughnecks

bayern bazi, ich wollte grundsätzlich auf etwas anderes hinaus.

Lass es mich etwas anders ausdrücken: Wenn es darum geht, dass die Dienststellen etwas tun, was zum wohl des Reservisten ist, ist es immer egal ob es kurzfristig passiert. Hier sind schon Heranziehungen innerhalb von 24 die h möglich gemacht worden. (Da hat es den AG anscheinend auch nicht interessiert).

Nebenbei kommt es auch vor, dass ein Reservist eine Übung kurz vor Dienstantritt absagt. Wenn da jedes mal die Dienststellen so ein Fass ausmachen würden...

Getulio

Ist sicher misslich gelaufen quasi bundeswehrweit. Die Bw wird damit leben müssen, dass der ein oder andere dauerhaft verprellt wird.

In meinem Bereich hier hat es zumindest so funktioniert, dass jeder, der eine Einberufung hat, auch kommen darf und lediglich geplante, aber noch nicht fixe RDL in diesem Jahr ausfallen (bzw. nur stattfinden, wenn anderswo Tage freiwerden).

Das ist imho so tragbar, es wird niemandem kurzfristig abgesagt, und wenn man flexibel ist, kann mit Glück noch was gehen.

schlammtreiber

Zitat von: Andi8111 am 22. August 2016, 18:34:09
Wenn der betroffene RDL eine Frau wäre...

Eine Kameradin von mir ist auch betroffen, ihre RDL in Köln wurde (entgegen anderslautender Planung im Frühjahr) nicht verlängert in den September.
Semper Communis
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Fitsch

ICh denke der VdRBW wird sein ganzes Gewicht zum Wohle der Reservisten in die Waagschale werfen um das bestmögliche für sie rauszuholen.

Danach wird sich gegenseitig auf die Schulter geklopft wie toll man doch war, ist und immer sein wird .... (wie sind eigentlich die aktuellen Mitgliederzahlen von dem Verein?)

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

BlueAngel77

Zitat von: Roughnecks am 22. August 2016, 19:17:36
Na wenn Reservisten aber mit max 5 Tagen Vorlaufzeit herangezogen werden sollen beklagen sie sich  komischerweise aber nicht.

Dann geschieht das aber trotzdem einvernehmlich. Ich rede hier von einer fristlosen Kündigung! Ist das aus meinem Text nicht ersichtlich geworden?

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen