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Streichung bzw Kürzung von Reservedienstleistungen

Begonnen von BlueAngel77, 22. August 2016, 17:00:13

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wolverine

Zitat von: AC am 23. August 2016, 22:10:34
Ich kann mich nicht beim Wehrbeauftragten beschweren,  da ich gar nicht betroffen bin. 
Da haben Sie Gluck: da es ein informeller Rechtsbehelf ist, können Sie auch eine Eingabe schreiben, deren Inhalt Sie gar nicht betrifft.
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Verteidiger

Was auffällig ist. Es gibt noch keinen Presseartikel über die ganze Sache. Es entstehen Gerüchte und die Geschichte wird hoch gekocht.

Mich macht die ganze Sache doch sehr sauer. Die BW wirbt immer in ihrer Propaganda um Reservisten und behauptet doch wie wichtig diese sind. Sie tut aber alles um diese zu verprellen. Z.B. Reservistenmeisterschaft und jetzt dies.

Solidarität ist nun mal keine Einbahnstraße.
Es ist natürlich unfair wenn ein Reservist drei Tage vorher absagt oder nicht auftaucht. Das ist unkameradschaftlich. Nur haben wir es hier mit etwas ganz anderem zu tun. Der Großteil der Reservisten hat sich den Freiraum "frei gekämpft". Auch der Student der in den Semsterferien übt statt einen Job in der freien Wirtschaft zu suchen. Denen könnte nun vor den Kopf gestoßen werden.
Es ist wie wenn BMW allen zukünftigen Azubis vor dem Ausbildungsbeginn kündigt, weil man sich verplant hat.
Ob die Bundeswehr so attraktiv ist (bleibt, wird) halte ich doch für recht unwahrscheinlich

BlueAngel77

Den Presseartikel wird es sicher geben, dafür werden allen dien 5 Kameraden aus Hamburg sorgen, aber es gibt ja noch nicht mal Papier (ausser den Aufforderungen an die DSt, zu reduzieren und nach oben zu melden). Auch unser Personalrat wusste bis gestern nichts und muss sich erstmal schlau machen.

Ich sehe das genau wie der Kamerad Verteidiger, man kann nicht das Fehlverhalten einzelner als Ausrede benutzen mit allen so umzugehen. By the way, kann man überhaupt, wenn der Einberufungsbescheid rechtskräftig ist, einfach so absagen? Meiner Ansicht nach nein, man muss die Aufhebung beantragen. Kennt da jemand das genaue Prozedere? Ich selbst habe mich mangels notwendigkeit damit nie befasst.

KlausP

ZitatBy the way, kann man überhaupt, wenn der Einberufungsbescheid rechtskräftig ist, einfach so absagen?

Ja, auch bei Reservisten gibt es nach meinem Kenntnisstand keinen "Einberufungsbescheid" mehr (gibt es ja bei FWDL auch nicht mehr). Auch hier kommt das Dienstverhältnis erst zustande, wenn man sich bei seiner Einheit zum Dienstantritt meldet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Roughnecks

Es vom KarrC Bw ein Heranziehungsbescheid mit diversen anderen Unterlagen.

Roughnecks

Ich würde ja meinen Beitrag gerne editieren, aber das geht leider nicht.

Also, nachdem vom KarrC Bw die wehrrechtliche Verfügbarkeit geprüft wurde, bekommt der Reservist einen Heranziehungsbescheid, auf dem Meldeort und Meldezeit angegeben sind. Desweiteren kommen diverse Unterlagen für die USG und evt. DB-Gutscheine.

Hierbei gilt, wie KlausP schon sagt, wenn man zu der angegebenen Zeit nicht am angegebenen Ort ist, dann ist das halt so. Reserve ist freiwillig. Es gehört natürlich zum guten Ton wenigstens eine kurze E-Mail zu schreiben oder anzurufen und dem Übungstruppenteil mitzuteilen, dass man die Wehrübung nicht antreten kann oder will. Die Gründe spielen hierbei keine Rolle.

wolverine

Materielle Aufwendung, die seitens des Reservisten im Vertrauen auf den Bescheid getätigt wurden (z. B. Einstellung einer Ersatzarbeitskraft, gebuchte Flüge nach Günstigkeitsvergleich etc.) sind aber meiner Meinung nach bei Aufhebung von der Bw zu ersetzen.
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Getulio

Zitat von: BlueAngel77 am 24. August 2016, 08:22:55
Ich sehe das genau wie der Kamerad Verteidiger, man kann nicht das Fehlverhalten einzelner als Ausrede benutzen mit allen so umzugehen.

Passiert das denn? Wird tatsächlich die Absage geplanter RDL von offiziellen Stellen der Bw damit "entschuldigt", dass ja auch (andere) Reservisten unentschuldigt nicht erscheinen? Das mag ich mir kaum vorstellen...

BlueAngel77

Nein, das ist die Einzelmeinung des Kameraden Roughneck, der nicht so recht nachvollziehen kann, welche Auswirkungen das auf die einzelne lebende Person hat. Die Begründung hier ist dass die Tage für Angies Gäste gebraucht werden (oder schon verbraucht wurden). Bw hat offenbar den Überblick verloren und lässt das an uns aus.

Roughnecks

Genau das passiert nämlich nicht. Die Bw sagt ganz klar, dass es für das Jahr nun mal eben keine Wehrübungstage mehr gibt. Auch wenn dies für den einen oder anderen nur schwer zu verstehen bzw. nachzuvollziehen ist.

Ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass es Reservisten gibt die ihre Wehrübung, unter anderem ohne Angabe von Gründen, absagen. Und das auch zwei Tage vor Beginn.
Gleiches Recht für alle, jedenfalls was das Recht angeht eine Übung abzusagen.

Roughnecks

Zitat von: BlueAngel77 am 24. August 2016, 11:18:11
Nein, das ist die Einzelmeinung des Kameraden Roughneck, der nicht so recht nachvollziehen kann, welche Auswirkungen das auf die einzelne lebende Person hat. Die Begründung hier ist dass die Tage für Angies Gäste gebraucht werden (oder schon verbraucht wurden). Bw hat offenbar den Überblick verloren und lässt das an uns aus.

Nein, das ist nicht meine Meinung. Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte habe ich gerade erläutert.

Ralf

Zitat von: BlueAngel77 am 24. August 2016, 11:18:11Die Begründung hier ist dass die Tage für Angies Gäste gebraucht werden (oder schon verbraucht wurden). Bw hat offenbar den Überblick verloren und lässt das an uns aus.
Oh weia, ist wohl besser, dass es nicht geklappt hat.
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Getulio

Zudem ist diese Aussage, von wem sie auch kommen mag, meines Wissens falsch. 2015 wurden extra für die Flüchtlingskrise 1000 zusätzliche Res-Stellen ausgebracht. Demnach liegt es wohl kaum daran, dass heute Tage fehlen.

F_K

Frage, bin ja kein Jurist:

"Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem als Diensteintritt festgelegten Zeitpunkt". So meine Heranziehungsbescheide.

Da steht nichts von Meldung  und notwendigem Antritt. Man unterschreibt vor Ort ja auch nichts (im Gegensatz zur Teilnehmerliste bei Dvag), noch wird man ernannt oder vereidigt oder sonst was ....

Nach Ablauf der Widerrufsfrist stehen eine Reihe von Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr zur Verfügung - daher ist auch der Dienstherr an solche Bescheide gebunden, und ist Schadensersatzpflichtig.

schwarzbunt

Den von einer Streichung betroffenen Kameraden (wie ich) rate ich zur Verbindungsaufnahme mit Ihrem S1. Offenbar gibt es soeben eine Lageänderung - ich kann allerdings nicht sagen, ob das nur meinen Bereich betrifft.