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eigenmächtige Abwesenheit oder Fahnenflucht ?

Begonnen von Kamerad0815, 30. August 2016, 11:27:21

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Kamerad0815

Hallo liebe Mitglieder,

folgende Frage habe ich an Euch, da ich in der Welt der Bundeswehr nicht Zuhause bin und somit auch nichts über rechtliche Konsequenzen bzw. im allgemeinen über die Gesetzeslage bescheid weiss.

Folgender Sachverhalt:

Kamerad XYZ ist schon jahrelang bei der Bundeswehr... war in einem Jahr mehr als 200 Tage im Einsatz etc. / keine Vorstrafen, keine Fehltage, keine Kranktage, quasi ein Mustermann vor dem Herren!

XYZ wurde verlegt und began eine Ausbildung über die Bundeswehr im Pflegemedizinischen Bereich..die Ausbildung machte keinen Spass und er brach diese eigenmächtig ab, aber meldete es nicht seine Truppe.
Grund dafür war die sehr ernste und wirklich bedrohliche Lage seiner Krebserkrankten Mutter.
Nun hat er sich 6 Monate seit dem Abbrechen um seine Mutter gekümmert .

Jetzt hat sich alles hochgeschaukelt und es soll ein Verhör stattfinden mit (sehr sehr wahrscheinlich) ein Gerichtstermin beim "bundeswehrgericht" (oder wie man das auch nennt)



kann mir jemand hier aus erfahrungen oder wissen, sagen was auf den Kameraden XYZ zu kommen kann?



Danke Danke


Patricia

KlausP

Bei eigenmächtiger Abwesenheit von ca. einem halben Jahr kann es meiner Meinung nach beim disziplinargerichtlichen Verfahren vor dem Truppendienstgericht bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis gehen.
Des Weiteren wird der Disziplinarvorgesetzte die Sache sicherlich auch an die zivile Staatsanwaltschaft abgegeben haben, so dass auch dort eine Verurteilung wegen eigenmächtigiger Abwesenheit (§ 15 Wehrstrafgesetz) in Betracht kommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kamerad0815

@KlausP

Hallo Klaus,

vielen Dank für deine Antwort.
Was wären denn MÖGLICHE Konsequenzen und gäbe es da einen Ermessensspielraum, da er Privat tatsächlich diese Probleme hatte und vorher sich nichts hat zu schulden kommen lassen ? Dienstzeit bisher 10 Jahre ca.

KlausP

Jedes Gericht hat einen "Ermessensspielraum", auch das Truppendienstgericht. Es soll bei der Urteilsfindung alle belastenden, aber auch alle entlastenden Faktoren berücksichtigen. Was dabei in Betracht kommt, steht in der Wehrdisziplinarordnung (WDO) unter "Dritter Abschnitt: Disziplinargerichtliches Verfahren". https://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

6 Monate ist schon eine Hausnummer, bei allem Verständnis.
Ich würde davon ausgehen, das er aus dem Dienstverhältnis entfernt wird.


MkG Flex
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Kamerad0815

@Flexscan
auch bei einem Soldaten der sich bis dato nichts hat zu Schulden kommen lassen ?
sicherlich war es ein Fehler von Ihm, aber spielen die o.g. Faktoren denn nicht auch eine Rolle bei dem ganzen ?

Ich hatte auch mal etwas von einer Arresst Haft oder ö.ä. gelesen bei der Bundeswehr, wie sieht das eigentlich aus? muss man sich ein richtiges Gefängnis der Bundeswehr vorstellen oder ist das eine Art von " du bist zwar in der Kaserne und lebst wie alle anderen hier, nur darfst du sie nicht verlassen " ???

KlausP

Mit Disziplinararrest wird das beim Truppendsienstgericht sicherlich nicht abgehen, den hätte schon sein Disziplinarvorgesetzter (bis zu 7 Tagen) oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte (bis zu 21 Tagen) verhängen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Die Angaben reichen für eine halbwegs seriöse Bewertung nicht aus. Was war das für eine "Ausbildung" nach 10 Jahren Dienstzeit? War das ein militärischer Lehrgang oder befand er sich in Vorbereitung auf sein Dienstzeitende (Maßnahmen über den Berufsförderungsdienst)?
Dann ist die wirklich Abwesenheitszeit unklar. Sechs Monate erscheinen mir zu lang; da wäre sicher bereits vorher etwas passiert. Sollte es aber wirklich so sein, läuft es wohl auf eine Entlassung hinaus. Und das auch völlig zu recht! Ist ja nicht so, dass es keine rechtmäßigen Alternativen gegeben hätte. Und wer eben den anderen Weg wählt, muss ihnen gehen und das allein.
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Flexscan

Wir sprechen hier von einem Zeitraum von einem halben!! Jahr.
Wären es nur ein paar Tage oder Wochen, sähe es etwas anders aus.
Ist aber nur meine Meinung.

Mich wundert eh, das es nicht früher aufgefallen ist.

Die Bundeswehr hätte zusammen mit dem Sozialdienst sicherlich Lösungen gefunden, so ist das Kind nunmal in den Brunnen gefallen.
Schnellstmöglichst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Es gab früher mal das sogenannte "Cafe Viereck".
Das waren Zellengebäude an der Wache.


MkG Flex
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Kamerad0815

@wolverine

- XYZ ca. 30 Jahre alt
- mit 20 zur Bundeswehr
- ging in Richtung Dienstende, daher eine Art Förderungsmaßnahme zur Wiedereingliederung
- Ausbildung im Pflegemedizinischen Bereich
- abgebrochen Anfang März
- Seiner Dienststelle nichts über den Abbruch bescheid gegeben
- es hat quasi kein Hahn danach gekräht
- hat in dieser Zeit jedoch mehrfach Krankenscheine abgeben ( wirklich krank und nicht blau gemacht "wichtig zu erwähnen")

was brauchst du noch für eine bessere Beurteilung ?

KlausP

Zitat- es hat quasi kein Hahn danach gekräht

Da muss ja auch in seiner Einheit "kein Hahn krähen", weil er vom militärischen Dienst für seine berufliche Vollzeit-Fördermaßnahme freigestellt ist. Damit ist er für die Einheit "abkommandiert". Jeder, der das in Anspruch nimmt, wird vorher darüber belehrt, dass er

1. nach wie vor Soldat ist
2. sich bei vorzeitiger Beendigung der Maßnahme (aus welchem Grund auch immer !!) unverzüglich in seiner Einheit zu melden hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kamerad0815

soweit habe ich es verstanden...aber ändert es das strafmaß etc. ?
was wäre die höchststrafe bei der bundeswehr und was widerrum wäre ein top ergebnis ?

wolverine

Ich denke, dass es auf eine Beendigung des Dienstverhältnisses hinauslaufen wird und er auch seine Ansprüche nach Soldatenversorgungsgesetz  (BFD Ansprüche) verlieren wird. Alles andere wäre "top" (wie man es denn nimmt).
Jedenfalls sensationell sein Leben mit Anlauf vor die Wand gefahren. Aber wirkliches Mitleid kann ich da nicht empfinden. Wie gesagt: Es hätte bestimmt andere Wege gegeben und die Bw ist rücksichtsvoller in persönlichen Belangen als fast jeder zivile Arbeitgeber.
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Andi

Ich denke die Disziplinarmaßnahme des Truppendienstgerichtes ist dabei eher nachrangig.
Interessanter dürfte sein:
- dass er für die Zeit der eigenmächtigen Abwesenheit keinen Anspruch auf Bezüge hat (hier dürfte also noch eine Rückzahlung von ca. sechs Monatsbezügen auf ihn zukommen, ob die kostenlose truppenärztliche Versorgung als Sachbezug auch ruht weiß ich gerade nicht, wenn ja müsste er auch alle Arztkosten aus dieser Zeit tragen)
- die Zeit der eigenmächtigen Abwesenheit seine Dienstzeit entsprechend verkürzt und damit massiv seine Ansprüche auf Berufsförderung, Übergangsbeihilfe und Übergangsbezüge schrumpfen und
- (das wichtigste kommt noch) wie die Staatsanwaltschaft und ein ordentliches Gericht die Sachlage sieht. Da könnte nämlich bereits eine Bewährungsstrafe bei herumkommen.

Zudem stellt sich auch die Frage wie die Abwesenheit beendet wurde, denn wenn die Initiative nicht vom Beschuldigten ausging würde ich hier als Disziplinarvorgesetzter auf Fahnenflucht prüfen.

Gruß Andi
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Papierberg

Bei dieser Sachlage wird der Berufsförderungsdienst sicherlich auch Fördermittel zurückfordern, sofern diese für Zeiträume nach Abbruch der Aus-/Fortbildungsmaßnahme an die Ausbildungseinrichtung gewährt wurden.

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