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Chance Trotz Jugendsünde ? Jugendstrafe !

Begonnen von TimWasi, 03. September 2016, 15:58:50

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TimWasi

Hallo liebes Forum,
ich habe mit 20 Jahren eine Cannabisplantage betrieben und wurde strafrechtlich verurteilt.
ich habe 2 Wochen Erzwingungshaft und 150 Sozialstunden als Strafe bekommen?.
4 Jahre später weiß ich, dass es jugendlicher Leichtsinn war.
Nun zu meine Frage,
was glaubt Ihr wie, meine Chancen stehen, in die Laufbahn des Unteroffiziers zu kommen??
Vielen Dank für Eure antworten ich habe echt Angst, dass ich wegen einer Sache aus meiner Jugend nicht mehr zu Bundeswehr darf :(

PS: es war meiner erste und letzte Verurteilung und ich habe auch keine offenen strafen mehr.
:-\ :-\ :-\

Jens79

Die Angst ist berechtigt. Und ganz ehrlich..... Ich wüßte nicht warum die Bundeswehr gerade Sie dann einstellen sollte...
 

TimWasi

Ich denke mir das jeder Mensch einmal einen Fehler begehen kann, es sollte nicht vorkommen aber es kann uns allen passieren.


des weiteren hoffe ich dass auch die Bundeswehr sieht, das es meine erste und letzte Straftat war, und ich somit vielleicht doch noch eine Chance habe ?

Pericranium

Zitat von: TimWasi am 03. September 2016, 16:22:17
Ich denke mir das jeder Mensch einmal einen Fehler begehen kann, es sollte nicht vorkommen aber es kann uns allen passieren.


des weiteren hoffe ich dass auch die Bundeswehr sieht, das es meine erste und letzte Straftat war, und ich somit vielleicht doch noch eine Chance habe ?

Wozu? Es gibt genügend Bewerber die keine Straftaten begangen haben.

dunstig

Und manchmal holen einen die Fehler der Vergangenheit auch noch Jahre später ein. Mit den Konsequenzen seiner Taten muss man nunmal leben. Ob einmalig, Jugendsünde oder sonst was, ist dabei egal.

Ich schätze die Chancen auch eher als schlecht ein. Aber probieren Sie es. Nur dann haben Sie Gewissheit.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

femalesoldier

Primaer muss das Eignungsfeststellungsverfahren positiv durchlaufen werden.

Falls es Sie beruhigt: Ja, es geht.
Ich hoffe fuer Sie, dass Sie in den letzten vier Jahren irgendwelche positiven Eintraege in den Lebenslauf ergaenzen konnten (Berufsausbildung, erweiterte Schulabschluesse, etc.).
Soll im psychologischen Gespraech ganz hilfreich sein.
In fide cohaeret.

wolverine

Wenn ich die Beiträge so lese, dann sind dort wenig Erreichtes und eher Probleme. Vorstrafen, Schulden aber keine Qualifikationen. Warum sollte das Bewerbungsverfahren bei der Bw anders sein als bei anderen Arbeitgebern?   ??? Aber versuchen Sie es und dann wissen Sie es genau. Große Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen. Schon gar nicht auf höhere Laufbahnen oder zivilverwertbare Ausbildungen.
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Jens79

"Jeder hat eine zweite Chance verdient"

Das mag sein. Zählt aber nicht für alle Delikte. Außerdem sieht das jeder anderes.
Sie haben vermutlich nicht nur eine Plantage betrieben, Sie werden ihr "Produkt" wohl auch verkauft haben.

Die Erzwingungshaft wird auch schriftlich angedroht,  werden Sie wohl übersehen haben....

Egal was hier noch so alles geschrieben wird, niemand von uns hier wird Sie einstellen. Können wir auch nicht, dafür gibt's die KC´s. Versuchen Sie da ihr Glück.
 

Ralf

Zitat von: femalesoldier am 03. September 2016, 16:42:04
Primaer muss das Eignungsfeststellungsverfahren positiv durchlaufen werden.
Nein, es kann gut durchaus zu einer Sperrfrist von x Jahren kommen und damit keine Einladung erfolgt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

femalesoldier

Zitat von: Jens79 am 03. September 2016, 16:13:57
Die Angst ist berechtigt. Und ganz ehrlich..... Ich wüßte nicht warum die Bundeswehr gerade Sie dann einstellen sollte...

Nana! Ich habe erst kuerzlich im KC einen Mitbewerber mit Vorstrafenregister und der Uffz-Eignung spaeter beim Einplaner wiedergetroffen.
Warum, weshalb? Keine Ahnung. Aber isso.
In fide cohaeret.

TimWasi

Ich habe meine Ausbildung zum Tauchlehrer gemacht und leider nur einen Hauptschulabschluss der 10 Klasse allerdings bin ich durchgehend bis auf 2 oder 3 Monate immer berufstätig gewesen, habe geheiratet und eine Familie gegründet und meinen Führerschein in der Zeit gemacht

KlausP

Die Erzwingungshaft ist aber doch keine Strafe, die verhängt das Gericht doch unabhängig vom Strafmaß, um eine bestimmte Auskunft von jemandem (muss nicht der Angeklagte sein, kann auch z.B. Zeugen betreffen) zu erhalten oder weil eine Geldbuße nicht bezahlt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TimWasi

Entschuldigung es war keine Erzwingungshaft, sondern Jugendarrest habe mich vertan.

femalesoldier

Zitat von: Ralf am 03. September 2016, 16:45:51
Zitat von: femalesoldier am 03. September 2016, 16:42:04
Primaer muss das Eignungsfeststellungsverfahren positiv durchlaufen werden.
Nein, es kann gut durchaus zu einer Sperrfrist von x Jahren kommen und damit keine Einladung erfolgt.

Edit: Natuerlich muss eine Vorladung auch erst einmal erfolgen.
Mein Fehler, danke, Ralf!
In fide cohaeret.

KlausP

Sie wurden also nach Jugendstrafrecht verurteilt. Lesen Sie sich genau durch, was im Bewerbungsbogen und im Erläuterungsbogen zu Vorstrafen gefragt wird. Wenn es anzugeben ist, geben Sie es wahrheitsgemäß an und warten Sie ab, was passiert. Ein (absolutes) Einstellungshindernis ist es meiner Meinung nach nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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