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Flug-Mitnutzung

Begonnen von HornSWGelb, 09. September 2016, 20:09:21

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kermit_nc

Wir sind damals einmal von Deutschland nach USA (Heimreise) mit dem MRTT geflogen. Das war die längste Busreise meines lebens.
Ich hatte Kameraden, die das System der Amerikaner genutzt hatten um günstig zu reisen.

bavaria94


kermit_nc

Ich war in USA stationiert. Die US Streitkräfte haben einen Zugriff auf ihr System gewährt. Meistens haben wir Appartments auf US Basen gebucht, fliegen war da eher die Ausnahme einiger wenige.

Maria 1990

Hallo ,


bin grade auf den Thread gestoßen. Und zwar ist es dann auch möglich mit der Bundeswehr nach Kosovo zu fliegen ?. Ich selber komme aus den Kosovo und fliege oft dorthin weil ich viele Verwandte und meine Frau dort lebt.  Dort wäre ja der Pristina Airport  der einzige mögliche Flughafen .

KlausP

Sind Sie Soldat(in)? Falls nein erübrigt sich die Frage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bavaria94

Die Bundeswehr ist ja keine Fluggesellschaft.  Deshalb ist die Möglichkeit nur für Angehörige, da dienstliche Gründe dafür sprechen,  dass die Angehörigen von A nach B kommen, bzw. Familienzusammenführung oder Mitnutzung z.B. Reisen die ggf. Privat (gegen Kostenerstattung) auch dazu gedacht sind, dass der Angehörige von seinem Dienst/Einsatzort immer zuverlässig an und wieder abreisen kann.

Maria 1990

Ja ich bin aktiver Soldat.  Eine Weitere Frage wäre  Was zählt  zur Familienzusammenführung( Ehepartner, Mutter, Vater). In meinen Fall leben Mutter und Vater hier in Deutschland und meine Frau
ist noch nur meine Verlobte . Heirat kommt erst.

Bzw. kann ich auch einfach auch aus privaten Gründen( Urlaub, Verwandte besuchen) mitfliegen ?

Danke für die Antworten

FoxtrotUniform

Einfach mal die von mir dargestellte Vorschrift lesen. Die Mitflugmöglichkeit in die Einsatzgebiete entfällt übrigens ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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