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Zugdienst müssen Urlaub fürs GeZi führen

Begonnen von DefSkidrow, 10. September 2016, 10:43:44

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DefSkidrow

Er macht die Urlaubsakten für unseren Zug nicht für die gesamte Kp. An den ADSB habe ich noch garnicht gedacht. Ich versuche erstmal herauszufinden wer das bei uns ist und spreche mal mit ihm. Die Vertrauensperson werde ich mit dazu nehmen. Ich danke erstmal für die Informationen!

Grüße

Defskidrow


DefSkidrow

Zitat von: LwPersFw am 10. September 2016, 11:23:08
Und noch ein Hinweis zur privaten Telefonnummer...

Auch wenn es gern immer wieder behauptet wird...

NIEMAND muss seine private Telefonnummer an- oder herausgeben.

Wenn ... kann er / sie dies freiwillig tun.

Nur weil es heute Handys gibt... ist dies kein Grund gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen !

Auf dem Antragsformular für den EU kommt nur die Anschrift.

Ggf. bestehende Sonderregelungen für Führungs- oder AW-Personal gelten nicht für die Allgemeinheit.
Ist bei uns per Grundsatzbefehl so befohlen. Telefonnummer gehört immer dazu. Handynummer sei dahingestellt.
Zitat von: miguhamburg1 am 10. September 2016, 11:27:54
Zugdienst ist nach meinem Verständnis ein personell rotierender Personenkreis, der für seine Teileinheit organisatorische Aufgaben in Nebenfunktion und im Auftrag des jeweiligen Zugführers erledigt.

Insofern erschließt sich mir nicht die Notwendigkeit, dass diese Personen als Dauerauftrag eine Aufgabe für die gesamte Kompanie durchzuführen haben. Denn die Führung von Urlaubsübersichten und der Urlaubs"kartei" ist nun einmal eine der Aufgaben des Kompaniefeldwebels, der dafür Soldaten des KpFwTrp in der SollOrg abgebildet hat, also sein Geschäftszimmerpersonal. Und wenn er zu wenig haben solte, weil DP unbesetzt sind, dann muss dies eben durch Kommandierung erfogen, dass diese Aufgabe von dem Personal erledigt wird, das dafür vorgesehen ist und gemäß Bundesdatenschutzgesetz und den daraus resultierenden Vorschriftsbestimmungen der Bundeswehr belehrt wurde.

Deshalb rate ich dem Fragensteller, ggf. über die Vertrauensperson zunächst einmal beim KpChef vorstellig zu werden, um Hintergründe zu klären und ggf. eine andere Entscheidung herbeizuführen. Sollte dies keine Änderung herbeiführen, kann sich einer der betroffenen Zugdienstsoldaten im Wege der Wehrbeschwerde dafür einsetzen, dass dieser Praxis ggf. ein Ende bereitet wird.


Grüße

Defskidrow


Tommie

Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 11:56:20Ist bei uns per Grundsatzbefehl so befohlen.

Wahrscheinlich wird der ADSB diesen "Grundsatzbefehl" gleich mit in der Datenschutz-Pfeife" rauchen ;D ! Aber eines ist sicher, in Ihrer Einheit ist eine erkleckliche Anzahl von Soldaten, die von jedweder juristischer Kenntnis vollkommen unbeleckt sind :D ! Eine Beschwerde könnte hier zu einigen wirklich interessanten Ermittlungen und Ergebnissen führen!

DefSkidrow

Ich bin ja nicht da um Stress zu machen. Nur finde ich gewisse Dinge mehr als sc.....   Meine Daten sind mir schon wichtig und wenn ich dann mitbekomme das wirklich alles offen im Fach für unseren ZgDst liegt. Wirklich egal was. Ob Beurteilung oder was auch immer. Dann bekomme ich einen Anfall

Grüße

Defskidrow


Getulio

Man kann Sie noch nicht mal zwingen, ein Telefon (privat) zu haben, wie soll man dann die Herausgabe der verlangen können?

DefSkidrow

Der Befehl verstößt nunmal nicht gegen Menschenrechte und dadurch führe ich keine Straftat aus, also muss ich ihn erstmal ausführen. Danach kann ich mich beschweren. Genau darum geht es jetzt .

Grüße

Defskidrow


KlausP

Der Zugdienst führt die Urlaubsakten? Die Urlaubskartei ist doch, wenn sie ausgefüllt ist, PersDat eingestuft. Der Zugdienst weiß auch wie die Urlaubskartei zu führen ist und wann Urlaub dort einzutragen ist und was dort nun gar nichts drin zu suchen hat? Die Karteien möchte ich mal prüfen ...  ::) Ich hab da schon die dollsten Sachen erlebt und das bei angeblich ausgebildetem und gesondert eingewiesenem GeZi-Personal.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Zitat von: KlausP am 10. September 2016, 12:27:55
Der Zugdienst führt die Urlaubsakten? Die Urlaubskartei ist doch, wenn sie ausgefüllt ist, PersDat eingestuft. Der Zugdienst weiß auch wie die Urlaubskartei zu führen ist und wann Urlaub dort einzutragen ist und was dort nun gar nichts drin zu suchen hat? Die Karteien möchte ich mal prüfen ...  ::) Ich hab da schon die dollsten Sachen erlebt und das bei angeblich ausgebildetem und gesondert eingewiesenem GeZi-Personal.

Ich hab schon GeZis erlebt, die einfach die Tür zugemacht haben, wenn sie keinen Bock mehr auf Arbeit hatten.
Da habe ich mich auch gefragt was das für eine Arbeitsmoral ist eh...am liebsten hätte ich die Tür ja weggesprengt.

DefSkidrow

Zitat von: KlausP am 10. September 2016, 12:27:55
Der Zugdienst führt die Urlaubsakten? Die Urlaubskartei ist doch, wenn sie ausgefüllt ist, PersDat eingestuft. Der Zugdienst weiß auch wie die Urlaubskartei zu führen ist und wann Urlaub dort einzutragen ist und was dort nun gar nichts drin zu suchen hat? Die Karteien möchte ich mal prüfen ...  ::) Ich hab da schon die dollsten Sachen erlebt und das bei angeblich ausgebildetem und gesondert eingewiesenem GeZi-Personal.
Nein, wir führen quasi zusätzlich alles nochmal. Wir führen selber eine Personalübersicht sa unser Personal gewerblich Geführt wird. Bedeutet das die InstSdt Stunden bringen müssen. Nur dürfen die Soldaten nicht selber ins GeZi wenn sie den Urlaubsstand wissen wollen. Das müssen wir denen sagen können. Da in den Urlaubskarteien extrem viele Fehler sind müssen wir die überprüfen.
Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:13:49
Ich bin ja nicht da um Stress zu machen. Nur finde ich gewisse Dinge mehr als sc.....   Meine Daten sind mir schon wichtig und wenn ich dann mitbekomme das wirklich alles offen im Fach für unseren ZgDst liegt. Wirklich egal was. Ob Beurteilung oder was auch immer. Dann bekomme ich einen Anfall

Grüße

Defskidrow


Grüße

Defskidrow


Papierberg

Die beschriebene Handhabung der Erhebung, Verarbeitung uns Speicherung von personenbezogenen Daten ist - wie hier bereits festgestellt wurde - unmissverständlich als rechtswidirg einzustufen, da
- entsprechende Daten von hierzu nicht befugten Personen verarbeitet werden,
- eine nicht erforderliche Speicherung in zusätzlich angelegten Dateien erfolgt (§ 3a BDSG, Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsamkeit),
- gegen das Datengeheimnis verstoßen wird (§ 5 BDSG),
- offensichtlich keine Rechtsgrundlage für eine Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (Urlaubskartei) im Zugdienst und auch keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt (§ 13 BDSG).
Hier dürfte nicht nur die Schwelle zum Dienstvergehen überschritten sein, da die Bestimmungen zur Durchführung des Bundesdatenschutzgesetzes im Geschäftsbereich des BMVg diesbezüglich eindeutig solches Verhalten untersagen, nach § 43 Abs. 2 BDSG liegt auch eine Ordnungswidrigkeit vor. Dass der ADSB diese Praxis in Lichtgeschwindigkeit unterbinden wird, sobald er davon Kenntnis erlangt, ist ohnehin absehbar.

Ralf

All das wissen wir nicht. Ggf. sind die Listen in DATAV angemeldet, ggf. wurde das Personal belehrt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

DefSkidrow

Da die Listen von uns selbst erstellt werden mussten, kann ich sagen das das nicht stattgefunden hat

Grüße

Defskidrow


Papierberg

Das wäre  fast schon amüsant, wenn man organisatorische Mängel durch korrekte DATAV-Anmeldungen und ordnungsgemäße Belehrungen sachgerecht nachadministriert.  ;D

LwPersFw

Zitat von: DefSkidrow am 10. September 2016, 12:23:53
Der Befehl verstößt nunmal nicht gegen Menschenrechte und dadurch führe ich keine Straftat aus, also muss ich ihn erstmal ausführen. Danach kann ich mich beschweren. Genau darum geht es jetzt .

Grüße

Defskidrow


Ein Befehl ist u.a. unverbindlich und braucht nicht befolgt zu werden, wenn der Befehl keinen dienstlichen Zweck hat.

Dazu führt das BVerwG in ständiger Rechtsprechung aus:

"Ein Befehl ist dann ,,nur zu dienstlichen Zwecken" erteilt, wenn ihn der militärische Dienst erfordert, um die durch die Verfassung normierten Aufgaben der Bundeswehr zu erfüllen."

Durch die Bw wurde durch ein zentral bereitgestelltes
Formular sichergestellt, dass die Aufgabe "Urlaubsgewährung
an den Soldaten" sichergestellt werden kann.

Hierzu hat die dazu befugte Stelle ein zentral bereitgestelltes
und von allen Einheiten/Dienststellen zu nutzendes Formular
vorgegeben. Dieses ist auch datenschutzrechtlich geprüft.

Die darin vorgegebenem Datenfelder benötigt die Bw
für ihre Aufgabenerfüllung.

Die Telefonnummer ist dort nicht abgefragt.

Also hat der Dienstherr die Erfassung der privaten
Telefonnummer nicht zur Aufgabenerfüllung als
notwendig erachtet.

Eine willkürliche Abänderung dieses Formulars, durch hierzu
nicht befugte, ist nicht zulässig.

Somit ist der Befehl nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht
verbindlich, da der Dienstherr selbst keinen dienstlichen Zweck
erkannt hat, die private Telefonnummer zu erfassen.


Anders wäre es, wenn im Befehl die Angabe der privaten Telefonnummer den Soldaten freigestellt wird.

Von den sonstigen hier anscheinend vorliegenden
datenschutzrechtlichen Verstösen ganz zu schweigen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

Ich würde es ja immer noch zuerst mit einem Gespräch mit dem Chef unter Hinweis auf das hier Vorgetragene versuchen. :-\ Und dann eben eine Beschwerde nach dem nächsten ZgDst, wenn ich dort wieder solche Tätigkeiten ausüben musste. Da die der Chef bescheidet, besteht die Möglichkeit, dass mich auch das nicht überzeugt. Dann wird die weitere Beschwerde schon vom Kdr bearbeitet und der sollte hier den ADSB und ggfs. sogar den RB konsultieren.
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