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Finanzieller Ausgleich SAZV

Begonnen von DeltaEcho, 13. September 2016, 19:13:27

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DeltaEcho

Guten Abend,

die neue SAZV sagt aus, dass falls innerhalb von 12 Monaten die Mehrarbeit nicht in Freizeit ausgeglichen, die jeweiligen Stunden nach den jeweiligen Sätzen finanziell zu vergüten sind.
Ich habe jetzt schon aus mehreren Quellen gehört, dass dies so nicht umgesetzt werden soll.
Dazu zwei Kommentare:
"BMVg hat sämtliche Auszahlungen im 1. Jahr der SAZV untersagt"
"Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen nicht bereit"

Ich würde gerne mal wissen, ob hier im Forum jemand mehr weiß.


Das der finanzielle Ausgleich ein absoluter Ausnahmefall bleiben soll ist mir bewusst, trotzdem gibt es bereits jetzt Soldaten die angesammelte Stunden nicht innerhalb von 12 Monaten abbauen können.

Bitte keine Diskussion ob SAZV sinnvoll ist oder nicht, vielen Dank.

KlausP

Na ja, da die SAZV erst seit 01.01.16 gilt, kann ja in diesem Jahr noch niemand die 12-Monats-Grenze überschritten haben. Daher kommt mit Sicherheit der Satz
Zitat"BMVg hat sämtliche Auszahlungen im 1. Jahr der SAZV untersagt"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeltaEcho

Damit war auch eher gemeint, dass alle Stunden die im 1. Jahr anfallen nicht finanziell ausgeglichen werden sollen.
Also einer Auszahlung in 2017 für die Stunden aus 2016 quasi untersagt.

@ Admin Habe gerade gesehen, dass ich dieses Thema im falschen Unterforum gepostet habe, bitte nach Allgemein verschieben.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 19:13:27Ich habe jetzt schon aus mehreren Quellen gehört, dass dies so nicht umgesetzt werden soll.
Na da bin ich ja mal auf die Quelle gespannt, wonach die Auszahlung untersagt sei.

Zitat von: KlausP am 13. September 2016, 19:20:44Na ja, da die SAZV erst seit 01.01.16 gilt, kann ja in diesem Jahr noch niemand die 12-Monats-Grenze überschritten haben.
1. Gibt es ja Soldaten die im Laufe des Jahres 2016 ausscheiden und
2. Kann der Vorgesetzte eine Prognose anstellen (z.B. wenn der Betroffene noch zahlreiche Lehrgänge vor sich hat)

Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 19:23:06
Damit war auch eher gemeint, dass alle Stunden die im 1. Jahr anfallen nicht finanziell ausgeglichen werden sollen.
Also einer Auszahlung in 2017 für die Stunden aus 2016 quasi untersagt.
Das Problem lag wohl eher daran, das es bis vor kurzen nicht möglich war die Auszahlung in SASPF auf den Weg zu bringen

wolverine

Steht da nicht auch irgendwo, dass mit dem Befehl der Mehrarbeit auch der Abbau geregelt werden muss? ???
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DeltaEcho

Nicht direkt, dem Ausgleich der Mehrarbeit in Freizeit ist absoluter Vorrang einzuräumen und dies soll zeitnah erfolgen.
Das dies jedoch nicht immer möglich ist, sollte jedem klar sein.


CIRK

Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 22:35:31
... dem Ausgleich der Mehrarbeit in Freizeit ist absoluter Vorrang einzuräumen und dies soll zeitnah erfolgen...

Genau so ist es. Wenn der Zeitausgleich innerhalb 12 Monaten nicht möglich und die 48-Stunden-Grenze noch nicht erreicht ist, ist gibt es Geld. Das bedeutet, wenn der Soldat vorher ausscheidet oder schon absehbar ist, dass kein Zeitausgleich möglich ist kann schon früher ausbezahlt werden.

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