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Ist mein Mietvertrag TG berechtigt?

Begonnen von joeblac, 15. September 2016, 00:28:50

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bavaria94

Zitat von: KlausP am 15. September 2016, 19:09:34
Wenn Sie an den Dienstort umziehen entfält natürlich jeder Anspruch auf TG. Dabei ist es egal, ob Ihre Wohnung am Dienstort Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.

Danke für die Antwort.

Bin etwas verwirrt nun durch die Aussagen. Kann der Dienstherr den Umzug erzwingen bzw. In den von mir genannten Gründen (Ehrenamt, Familie) die Zahlung auf TG versagen oder kann man sich davon freisprechen?

KlausP

Was steht denn zur UKV nun in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

1. Umzug wird im Sinne Ihrer Frage nicht erzwungen.
2. Wie Sie Ihr familiäres und soziales Umfeld auaußerhalb der Dienstzeit gestalten, obliegt Ihrer persönlichen Verantwortung. Die Bundeswehr hat sich generell zum Ziel gesetzt, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Hier ist auch inzwischen eine Menge passiert und man gibt sich sehr viel Mühe, auch sozialen Anliegen der Bediensteten Rechnung zu tragen.
Eines ist jedoch klar: Im Zweifelsfall haben die dienstlichen Erfordernisse immer Vorrang.

HornSWGelb

Zitat von: KlausP am 15. September 2016, 21:15:22
Was steht denn zur UKV nun in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?

Noch nichts. Bis jetzt vom BAPersBw nur das Formblatt "Angaben zur Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG)" ausgefüllt und zurückgandt. Jedoch ist schon klar wo die Reise hingeht. Das sind mehr als 30 km vor der Türe.

Dort angekreuzt:
-> Bei der obigen Anschrift handelt es sich um eine Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3 BUKG. Ich bin Mieter.

KlausP

Mit wie vielen unterschiedlichen Nicks schreiben Sie hier eigentlich?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bavaria94

Zitat von: KlausP am 16. September 2016, 06:02:13
Mit wie vielen unterschiedlichen Nicks schreiben Sie hier eigentlich?

Danke. Das ist mir eben auch aufgefallen, dass ich bereits angemeldet war am Handy. Danke für den Hinweis. Hab die Daten am Laptop nicht mehr wieder gefunden. Das war keine Absicht. Kann man die Accounts fusionieren? Dachte ich schreib die ganze Zeit unter einem. Sonst werde ich einen stilllegen.

LwPersFw

Machen Sie das was ich zuvor geschrieben habe und Ihnen wird geholfen...

Stellen Sie nur sicher das Sie eine Aufforderung zum Dienstantritt haben, auf der sinngemäß steht " Wird Ihnen als Ledigen mit berücksichtigungsfähigen Hausstand gem Parag 10 Abs 3 BUKG die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt..."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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