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IGF Anforderungen - welche Märsche?

Begonnen von TomT89, 27. September 2016, 09:18:10

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TomT89

Moin Moin,
Ich bin dieses Jahr einen 12er und einen 6er(lehrgang) gelaufen und die ktf Soldaten sind verschiedener Meinung, ob das zum erfüllen der igf Leistungen reicht. Bin Bj89, heer(aufklärer), fachdienst Unteroffizier. Könnt ihr mir mehr sagen ? Oder wo finde ich genaueres zum nachlesen?

MkG,
Tom

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Hinsichtlich der Anforderungen gem. Zentralweisung IGF/KLF ist ein Marsch in vorgegebener Zeit ausreichend. Für die Vorgaben des Inspekteurs der Neigungsgruppe Heer hilft ein Blick ins Intranet.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

IGF - ein Marsch pro Jahr - Neigungsgruppe Heer, hier insbesondere Kampftruppe (zu der hier, bezüglich der Anforderungen, auch Aufklärer gezählt werden) sind die Forderungen höher, ich meine 2 oder 4 x im Jahr der 12er Marsch.

LwPersFw

1x im Jahr

6-Kilometer-Marsch zu Fuß im Feldanzug, allgemein bzw. Bord-/
Gefechtsanzug, mit Gepäck von mind. 15 kg Gewicht in einer Zeit von
60 Min. (für Marineuniformträger, die im MilOrgBer Marine eingesetzt
sind, wahlweise 200 m ,,Kleiderschwimmen" [gemäß den Bedingungen
der DLRG bzw. der Wasserwacht im DRK] in einer Zeit von 8 Min.)


Jeder Inspekteur kann für seinen Zuständigkeitsbereich
höhere Anforderungen festlegen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


LwPersFw


Wo steht diese Weisheit ?  ;) :D

Ich kenne nur:

B1-224/0-2

Umsetzung der  Vorgaben Zuständigkeit  der  Organisationsbereiche  (OrgBer)

Die  OrgBer  setzen  die  Zielvorgaben  zu  den  streitkräftegemeinsamen  IGF  und  zur  KLF  um.

Die Erhöhung der  Anforderungen aufgrund MilOrgBer-spezifischer  Besonderheiten und Erfordernisse liegt  in  der  Verantwortung der  Inspekteure  bzw.  Inspekteurinnen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gastyy

Weil das die Realität ist: bin selbst seit über 20 Jahren Soldat, seit seit über 10 Jahren stOffz....  Bisher kein Marsch notwendig gewesen..... Und auch keiner gefordert
... Und keinen gemacht.

F_K

Gastyy ist halt Dummschwätzer - die Vorschriften sind Befehle / Forderungen.

(Dienstaufsicht ist dann ein anderes Thema).

Gastyy

Aha.  Es ist aber trotzdem so. Da helfen auch Beleidigen nicht weiter. Und meine letzte Beurteilung war 8.3 mit Förderperspektive.....
Aber passt schon....

Gastrednerin

@Fk.
Ihr Kommentar passt aber nicht ganz zu Ihrem Tenor in anderen Threads?!

dunstig

@ Gastyy: Was ändert Ihr Einwurf und die Selbstbeweihräucherung nun daran, dass zum Erfüllen IGF nun mal der Marsch notwendig ist?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Gastyy

ist es das? gem. FN 6 kann das auch anders interpretiert werden, oder etwa nicht?

F_K

Hier wird von Kampftruppe / Heer gesprochen - und da ist die Befehlslage, wie sie ist. ISSO.

(Und da erwarte ich von einem aktiven StOffz eine kurze Recherche, bevor er dummschwätzt.)

IwelKniwel

Also der Tenor im SanDst ist, dass die militärischen Qualifikationen den anderen OrgBer in nichts nachstehen sollten. Alles andere würde sicherlich auch an vielen Stellen zu heftigsten Diskussionen führen. Und daher gibt es dort auch keine andere "Befehlshaber".  Oder habe ich was verpasst? Lasse mich aber faktengestützt gerne belehren.

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