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Nachversicherung- wer kann helfen?

Begonnen von Muehle99, 28. September 2016, 19:25:09

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Muehle99

Hallo,
ich habe hier eine Frage zur Nachversicherung und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Es geht um meinen Vater, der 12 Jahre bei der Bundeswehr war und 1978 ausgeschieden ist als Hauptfeldwebel. Leider hat er es versäumt sofort nach dem Ausscheiden die Nachversicherung zu beantragen. Dies wurde dann gemacht als er das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Er bekommt jetzt 400 Euro, da man ihn die komplette Zeit nur mit dem Mindestsatz eines Gefreiten versichert hat. Ein Kollege von ihm war cleverer und hat (mit der selben Laufbahn) die Nachversicherung sofort gemacht und bekommt jetzt 1400 Euro Rente.  Das kann doch irgendwie nicht ganz stimmen, oder?  Hat jemand eine Erklärung dafür bzw. an wen kann man sich denn hier überhaupt wenden? 

Wäre für jede Hilfestellung zu dem Thema dankbar!

wolverine

Sind das jetzt die Gesamtrentenbezüge oder berechnet auf die Anwartschaften in 12 Jahren Bw? Wenn Erstes, was hat Ihr Vater und der Kamerad denn danach gemacht? Da können sich aus unterschiedlichen Beschäftigungen sehr unterschiedliche Rentenzahlungen ergeben.
Bei 400 € Gesamtrente hätte Ihr Vater entweder sehr schlecht verdient, war selbstständig ohne Renteneinzahlungen oder hatte lange Zeiten der Erwerbslosigkeit.
Ohne genaue Daten kann man da wenig zu sagen. Der Rentenversicherungsträger müsste aber eine Kontenklärung mit Ihnen machen können.
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ulli76

Da kann was nicht stimmen- die Beiträge gehen automatisch an die DRV, wenn man keinen anderen Rententräger angibt. Für letzteres hat man ein Jahr Zeit. Kann aber sein, dass das damals anders war.

Das sieht er so aus, als ob er NUR Rente aus dieser Zeit bekommt.

Sonst mal mit dem Rententräger VErbindung aufnehmen und sich das vorrechnen lassen. Hat er nicht zwischendurch die Zwischenstände geschickt bekommen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Genau, da kann was nicht stimmen. Da bekomme ich ja aus meinen 19 Jahren NVA-Zeit und der angerechneten Zeit meiner Berufsausbildung mehr. Ich bekomme jedes Jahr einen Bescheid über die zu erwartende Rentenhöhe.
Ich würde den Rentenversicherungsträger um Klärung bitten. Für die Dienstzeit ist einen Abgleich die Wehrdienstzeitbescheinigung wichtig, hoffentlich hat er die noch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Muehle99

Vielen Dank für die ganzen Rückinfos!
Ich werde mich mal durch die ganzen alten Akten wühlen müssen....  Meine Eltern waren beide selbständig und meine Mutter hat sich in nichts reinschauen lassen hat aber alles gemanagt...

wolverine

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Fitsch

es wurde bereits viel geschrieben, und alles ist richtig.

- für 12 Jahre SAZ bekommt man nie und nimmer 1.400,-- Euro Rente. Auch nicht als SAZ-12 General.
- die ~400,-- Euro Rente sprechen dafür, dass ihr Vater davor und nach seiner Barras-Zeit nicht in die DRV einbezahlt hat (als gesetzlich oder freiwillig Versicherter)

Ob was - und wenn ja - wie viel nachversichert wurde steht im Versicherungsverlauf des entsprechenden Rentenversicherungsträgers.

Diesen kann man auch online beantragen, er wird an die beim Rentenversicherungsträger hinterlegte Adresse versandt.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Alles andere ist Kaffeesatzleserei - und führt zu keinem brauchbaren Ergebnis.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

ulli76

Frag deinen Vater doch mal in welche Rentenversicherung er während der Selbständigkeit eingezahlt hat.
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ToMA

Zitat von: Muehle99 am 29. September 2016, 07:26:37
...  der Kamerad von meinem Vater war wohl bei der LVA danach und bekommt "nur" für diese 12 Jahre diese höhere Rente, da man ihn für die kompletten 12 Jahre als HptFw nachversichert hat....

Das kann nicht sein. Wenn der Kamerad bereit ist, lass Dir seine Rentenberechnung vorlegen, da steht drin, für welche Beitragszeiträume seine Rente berechnet wurde. Da stehen garantiert nicht nur die von Dir zitierten 12 Jahre drin.  Nur so ließen sich die beiden Renten miteinander vergleichen.

Bei der LVA war der Kamerad Deines Vaters i.d.R. Angestellter. Für diese Zeit somit auch rentenversichert. Jemand hätte also diesen Rentenbetrag rechnerisch aufsplitten müssen, das hat aber vermutlich noch niemand gemacht (z.B. 400 € für die Bw-Zeit und 800 € für die übrige Zeit).
Der Rentenbetrag von 1.400 € beinhaltet somit nicht nur die 12 Jahre Bw sondern auch die übrige Zeit seines gesamten Erwerbslebens (als Arbeitnehmer).

Wenn Dein Vater in seiner selbständigen Zeit keine Pflicht- oder freiwilligen RV-Beiträge geleistet hat, fällt seine Rente entsprechend niedriger aus. 400 € erscheinen mir hierfür realistisch zu sein.

Ansonsten das zuvor geschriebene umsetzen (beim Rentenversicherungsträger nachfragen).

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

Sachlich:

ZitatAktueller Rentenwert

bis 30.6.2016 monatlich
29,21 Euro West und 27,05 Euro Ost

Wer also 12 Jahre den Durchschnittsverdienst verdient hat, bekommt derzeit (West) ca. 360 Euro Rente.
Mehr als den Faktor 1,7 kann niemand erhalten, für 12 Jahre also maximal 612 Euro Rente.

Der "Kamerad" wird also brav weiter Rente gezahlt haben - während der Selbstständige wohl bei der Altersvorsorge erheblich nachlässig war.

ulli76

Evtl. sind die freiwilligen Beiträge auch einfach bei einem anderen Versicherungsträger als die Bw-Beiträge.
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F_K

.. was nicht "schlimm" wäre  hätte er dort auch ein paar Jahre gezahlt, würde von dort ebenfalls eine Rente gezahlt werden.

Halten wir fest:

- Eine Nachversicherung für SaZ muss nicht beantragt werden, dies geschieht automatisch, auf Basis der Höhe der Bruttogehälter.
- Die genannte Rentenhöhe entspricht ca. dem Erwartungswert für 12 Jahre Rentenzahlung.

Die Ratschläge (Kontenklärung, Klärung des Vorsorgekonzeptes der Mutter) sind gegeben.

ToMA

Warum wurde die Frage des TE eigentlich unter dem Punkt "Reserve" gepostet?

Das ist doch eher eine Frage aus dem Bereich "Allgemein" oder "Familie"!?
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Ralf

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Fitsch

Zitat von: ulli76 am 29. September 2016, 10:22:28
Evtl. sind die freiwilligen Beiträge auch einfach bei einem anderen Versicherungsträger als die Bw-Beiträge.

kann ned sein, egal welche LVA (Jetzt DRV-irgendwas) / BfA (jetzt DRV-Bund) der aktuelle Rentenversicherungsträger übernimmt die RV-Beiträge der anderen ....
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