Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderung OA als Wiedereinsteller (G)

Begonnen von scen, 30. September 2016, 12:50:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

scen

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

Ich bin als Gefreiter (OA) zum 1.7 (wieder-)eingestellt worden.
Meine Kameradinnen und Kameraden wurden nun zum 1.10 zum Gefreiten befördert.

Habe ich Anspruch auf Beförderung zum OG?

Die SLV hat zu meinem konkreten Fall keine Aussagekraft.
(siehe §9 SLV Beförderungen der Mannschaften und § 41 SLV Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter)


schlammtreiber

Rechtlicher Anspruch wohl nicht, aber "moralischer" Anspruch natürlich  ;)

Im Ernst, wahrscheinlich liegt die Beförderung nur auf irgendeinem Schreibtisch rum, weil sie wegen der Sonderstellung einen anderen Weg gegangen ist als die Masse.
Wäre jetzt meine Vermutung.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

Nein - kann aber sein, dass eine Beförderung erfolgt.

Üblicherweise warden alle OA eines Jahrganges gemeinsam befördert.

ToMA

Zitat von: scen am 30. September 2016, 12:50:38
(siehe §9 SLV Beförderungen der Mannschaften und § 41 SLV Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter)

§ 24 SLV ist die einschlägige Vorschrift.  § 41 ist für den militärfachlichen Dienst.

"Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet werden."

Zitat von: F_K am 30. September 2016, 13:41:31Üblicherweise warden alle OA eines Jahrganges gemeinsam befördert.

So ist es.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Der relevante Erlass ist der A-1340/49 (Nachfolger der 20/7), der besagt:
Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ)/einer Offizieranwärtercrew (OAC) werden regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter
ist frühestens nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
• zum Gefreiten nach 3 Monaten,
• zum Obergefreiten nach 6 Monaten,
• zum Fahnenjunker nach 12 Monaten,
...
Die Beförderung wird dann zum 01.01. mit den anderen erfolgen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

scen

Zitat von: Ralf am 30. September 2016, 14:37:09
Der relevante Erlass ist der A-1340/49 (Nachfolger der 20/7), der besagt:
Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ)/einer Offizieranwärtercrew (OAC) werden regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter
ist frühestens nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
• zum Gefreiten nach 3 Monaten,
• zum Obergefreiten nach 6 Monaten,
• zum Fahnenjunker nach 12 Monaten,
...
Die Beförderung wird dann zum 01.01. mit den anderen erfolgen.

Vielen Dank.

Allerdings schließt die Beförderung zur gleichen Zeit nicht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad aus.
Da die Beförderung zum OG nach 6-monatiger Dienstzeit erfolgt, erfülle ich die Kriterien des genannten Erlasses mM.

KlausP

Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung und es gibt auch keine Regelbeförderung  Die in der SLV genannten Zeiten sind Mindestzeiten für eine Beförderung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatAllerdings schließt die Beförderung zur gleichen Zeit nicht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad aus.
Da die Beförderung zum OG nach 6-monatiger Dienstzeit erfolgt, erfülle ich die Kriterien des genannten Erlasses mM
Nein, das liest du falsch.
Da steht, dass grundsätzlich zusammen befördert wird. Frühestens jedoch nach xx Monaten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ToMA

@scen:

was sagen denn Deine Vorgesetzten über Deinen Unmut? Oder hast Du dort noch nicht nachgefragt?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Tommie

Na ja, was werden die wohl sagen ;D ? Eine Runde Mitleid, kurz und militärisch ... Oh!