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Widerruf als OA und anschließend FWDL?

Begonnen von BkaZZory, 02. Oktober 2016, 17:14:49

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BkaZZory

Hallo,

ich absolviere im Moment den OAL in Hammelburg und habe mich dazu entschieden, meine Laufbahn bei der Bundeswehr zu beenden, um im Oktober 2017 ein ziviles Studium zu beginnen. Demnach habe ich vor, am Ende des Jahres Widerruf zu ziehen, um mich nicht entgültig bei der Bundeswehr zu verpflichten.

Um die Zeit bis zu meinem Studium zu überbrücken, habe ich vor freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Das würde bedeuten, dass ich die Bw verlasse und unmittelbar danach als Wiedereinsteller meinen Dienst antrete.

Gibt es da noch eine andere Möglichkeit, bei der ich einfach vom Gefreiten OA zum Gefreiten gemacht und versetzt werde und nach z.B. 6 Monaten die Bw ohne Probleme verlassen kann?
Kann man den freiwilligen Wehrdienst (6-12Monate) überhaupt jederzeit antreten oder gibt es feste Einstellungstermine?

Danke für die Hilfe!
LG

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Der FWD geht mindestens 7 Monate und max. 23 Monate.
Wenn du widerrufst, bist du zu entlassen, das heißt, du musst dich dann erneut bewerben. Ggf. findet die Personalführung aber den Weg einer "juristischen Sekunde". Hängt mit dre nächsten Frage zusammen: Hast du die erforderlichen ATN zum Wachsoldaten mit deinen Ausbildungsabschnitten erreicht? Ich denke nicht. Sonst musst du die GA erneut machen um dieses Ausbildungsziel zu erreichen und dann bist du auf die Einstellungstermine, die je nach MilOrgBer unterschiedlich sind, angewiesen. Also eine ganz normale Wiedereinstellung.
Ob man sich darauf überhaupt seitens der PersG-Org einlässt?
Ziemlich viele Möglichkeiten, deine Fragen lassen sich also nicht allgemeingültig beantworten.
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