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Operation zwingend im BW Krankenhaus?

Begonnen von gelb, 26. Oktober 2016, 20:19:08

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Getulio

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Hintergrund der Frage (außer ggf. nah bei Muttis Rockzipfel bleiben zu wollen). Die BwKs haben doch nach meiner Kenntnis einen exzellenten fachlichen Ruf und sind sicherlich besser aufgestellt als ein x-beliebiges Krankenhaus in der Wallachei.

Tommie

Exakt so ist es, Getulio! Ich war neune Tage stationär im BwKrhs Ulm gelegen und wurde anschließend im Klinikum der LMU München, Campus Großhadern, operiert. Die Operation dort wurde vom BwKrhs Ulm als zwingend dort durchzuführen klassifiziert, weswegen dann auch kein Problem bei der Genehmigung durch den Stv. Kdr SanUstgZ ... bestand. In Großhadern wurde mir klipp und klar gesagt, dass ca. acht von zehn dort vorgestellten Patienten mit z. T. erbärmlichen Befunden dort aufschlagen und die Ärzte im BwKrhs Ulm wurden von ihren Münchner Kollegen über den grünen Klee gelobt für erstens sinnvolle Befunde (was ist nötig, was nicht, Reihenfolge der Befunderhebung, etc.) und zweitens herausragende Qualität der Befunde (Ultraschall mit und ohne Kontrastmittel, ERCP, Cholangioskopie, etc.)! Und das alles abgesehen von der Tatsache, dass es einem als Soldat in einem BwKrhs meist besser geht als in "Lambarene" ;) ! Ich werde meine Folgeuntersuchungen auf jeden Fall gerne im ca. 200 km von meinem Wohnort entfernten BwKrhs Ulm machen lassen!

ulli76

Es ist wie immer ein bisschen Glückssache. Die BWKs haben den Vorteil, dass es weniger um´s Geld geht und dass man in der Regel deutschsprechende Ärzte mit deutschem UniAbschluss hat. Das heisst aber nicht, dass sie immer und generell besser sind.

Es soll aber Soldaten geben, die weit weg vom nächsten BWK wohnen und für die Heilung ist es meist nicht so förderlich wenn man mit ner frischen OP-Wunde quer durch die Republik eiern muss.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Um Ulli noch zu ergänzen... aktuell gilt nach Vorschrift:

Wird eine Krankenhausbehandlung (voll-, teil-, vor- und nachstationäre Behandlung, ambulantes Operieren) erforderlich,
veranlasst der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin die Einweisung in ein Bundeswehrkrankenhaus.

Ist wegen des Gesundheitszustandes der Transport in ein Bundeswehrkrankenhaus nach ärztlichem Urteil nicht zu
verantworten bzw. verfügt das Bundeswehrkrankenhaus nicht über geeignete Behandlungsmöglichkeiten,
kann sowohl die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt als auch das Bundeswehrkrankenhaus die Soldatinnen
bzw. Soldaten in das nächstgelegene, geeignete zivile Krankenhaus oder – soweit ein solches örtlich nicht vorhanden ist
oder medizinische Gründe es erfordern – in eine Privatklinik einweisen.

Bei voraussichtlich länger dauernder vollstationärer Behandlung können die Erkrankten aus
Gründen der Fürsorge (z.B. häusliche Verhältnisse, Alter und Zahl der Kinder, Gesundheitszustand der Ehefrau bzw. des Ehemannes)
statt in das dem Dienstort nächstgelegene geeignete Bundeswehrkrankenhaus bzw. zivile Krankenhaus ausnahmsweise auch in ein
dem Heimatort nahegelegenes geeignetes Bundeswehrkrankenhaus oder – beim Fehlen eines solchen – ziviles Krankenhaus eingewiesen oder verlegt werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Ich habe mal eine Frage, die halbwegs zum Thema passt.
Im Notfall darf man ja als Soldat auch in zivile Krankenhäuser, aber wie ist das, wenn z.B. eine Stadt eine Uniklinik/Maximalversorger und ein BWK bietet und beides ungefähr gleich weit weg ist?
Man hat dann z.B. einen Notfall wie eine offene Fraktur o.ä. und der Rettungsdienst will einen dann in die Uniklinik fahren.
Muss man dann darauf bestehen, dass man ins BWK gefahren wird oder ist das in dem Fall egal?
Ich bin ja der Meinung, dass das primär egal ist und der Patient das nicht zu entscheiden hat, sondern im Notfall halt das RD-Personal bzw. der Notarzt nach Rücksprache mit der Leitstelle bezüglich freier Kapazitäten.

Tommie

Uniklinik neben BwKrhs? Das muss Ulm sein ;D !

Die zuständige Rettungsleitstelle disponiert sehr oft das Zielkrankenhaus für Verletzte, daher würde ich mir auch als Soldat keinen Kopf machen, wenn ich dann nicht ins BwKrhs komme ;) !

ulli76

Sehe ich so wie Tommie: Ist kein Problem, wenn der Rettungsdienst dich in´s zivile Haus fährt. Macht aber Sinn, denen zu sagen, dass du Soldat bist (wenn du dazu in der Lage bist)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: ulli76 am 31. Oktober 2016, 15:01:37Macht aber Sinn, denen zu sagen, dass du Soldat bist (wenn du dazu in der Lage bist)

Mit einem Schnorchel im Hals könnte das dann schon eng werden ;D ! Aber ansonsten ...

ulli76

Noch ein Tip, weil´s gerade zum Thema passt:
Es gibt noch einen Passus, dass der Soldat, sobald er wieder halbwegs fit ist, aus der zivilen Klinik in eine Bundeswehreinrichtung verlegt werden soll.
Das führt hin und wieder zu Anrufen von Soldaten und Angehörigen in den SanBereichen, weil die Kliniken sich damit nicht auskennen.

Diese Praxis wird auch seit Jahren schon nicht mehr so umgesetzt.

Also wenn man in einem zivilen Krankenhaus liegt, kann man in der Regel dort auch die Behandlung zu Ende führen. Die Verlegung in ein BWK ist nicht mehr üblich.

Kann aber sein, dass das inzwischen in der Vorschrift auch wieder geändert wurde.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Dafür gibt es ja das gute alte...

"Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes (Urlaubserkrankung und Notfallbehandlung)"

Bw2017

...das ich in meiner Brieftasche ... aktuell vorbefüllt und klein gefaltet ... mit mir rumschleppe...  ;) ;D

Und wenn es richtig übel kommt ... wird es schon Polizei oder Sanis darin finden...


Darin ist doch alles klar erläutert und geregelt... u.a.:

+ Anspruch
+ Verhalten bei Erkrankung im Urlaub und in Notfällen
+ Erkrankung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
+ Nachteilige Folgen bei Verstößen
+ Weisung zum Verhalten von Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes
+ Meldung einer Erkrankung oder eines Unfalls
+ An die behandelnde Ärztin/Zahnärztin bzw. den behandelnden Arzt/Zahnarzt
   Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
   Dieser Patient ist Soldatin/Soldat der Bundeswehr. Ich bitte Sie daher, Folgendes zu beachten: .....
+ Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Truppenarzt
+ Vermerke des Truppenarztes

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

gasty

@andi

das hört sich aber sehr nach "erzieherischer maßnahme" an. aber das soll es ja ganz sicher nicht sein, sonst ....


Andi8111


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