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Operation zwingend im BW Krankenhaus?

Begonnen von gelb, 26. Oktober 2016, 20:19:08

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gelb

Hallo,

Ich muss mich wohl operieren lassen und dies soll jetzt in einem BW Krankenhaus, fast 4 Stunden von der Kaserne entfernt, gemacht werden.
Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden, da ich mehr als eine Woche im Krankenhaus bleiben müsste.
Bin ich gezwungen mich in dem BW Krankenhaus operieren zu lassen, oder kann ich das auch in einem zivilen Krankenhaus machen lassen?

LG und vielen Dank im Voraus.

KillBurn93

Freie Arztwahl existiert für Soldaten nicht sondern mir freie Heilfürsorge. Kannst dir eine zweite Meinung zur OP einholen aber ohne ernsthafte und wichtige Gründe wird das nichts...
Bwk kostet den Bund um einiges weniger als ein ziviles Krankenhaus (die Preise für Privatpatienten berechnen)

Bei falschen Aussagen bitte nicht steinigen
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

Nein, das stimmt so nicht.
Grundsätzlich soll der Soldat in einer Bundeswehreinrichtung behandelt werden. Und nur wenn bestimmte Gründe vorliegen in zivilen Krankenhäusern. ABER: Gerade in der stationären Versorgung wird das durchaus großzüg gehandhabt. Letztendlich kostet es eh mehr oder weniger das gleiche.

Das Vorgehen ist recht einfach: Geh zu deinem Truppenarzt und schilder ihm dein Anliegen. Dann stellt er einen entsprechenden Antrag an den LSO (Kann sein, dass das inzwischen anders heisst, er weiss aber wer zuständig ist) mit einer entsprechenden Begründung.
Begründung kann sein- zu lange Wartezeit im BWK, lange Strecke nach Hause, was ungünstig für die Betreuung durch die Familie für die Heimfahrt nach Entlassung ist. Zu erwartende Nachsorgetermine etc.

Zweite Meinung vor einer OP ist noch einfacher und in der Regel unproblematisch.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Pericranium

Zitat von: KillBurn93 am 26. Oktober 2016, 20:23:13
Freie Arztwahl existiert für Soldaten nicht sondern mir freie Heilfürsorge.


Dafür gehören Sie gesteinigt!
Soldaten haben unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und keine freie Heilfürsorge!

Getulio

Zitat von: KillBurn93 am 26. Oktober 2016, 20:23:13
Freie Arztwahl existiert für Soldaten nicht sondern mir freie Heilfürsorge.

Keine Steinigung, nur eine Korrektur: Soldaten haben keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Was der Unterschied ist, beantwortet Google.

KillBurn93

Schneller getippt als gedacht...
Meinte die freie truppenärztliche Versorgung Asche auf mein Haupt
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

gelb

Danke für die schnellen Antworten
Diese bestätigt das, was ich mir gedacht hab.
Ätzend..  >:( Finde es unglaublich, dass das so ist.
Aber sich darüber zu ärgern hilft auch nicht.
Ich werde dennoch versuchen den truppenarzt davon zu überzeugen,  das ich in ein anderes krankenhaus kann.
Vielleicht habe ich Glück  :-\

Tommie

Zitat von: gelb am 26. Oktober 2016, 21:16:55Ätzend..  >:( Finde es unglaublich, dass das so ist.

Das funktioniert wie in einem bayrischen Bierzelt ;) ! Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder, die gespielt werden ;D !

Und nachdem die Bundeswehr die Musik in Ihrem Falle bezahlt ...

Der "Genehmiger" für eine Operation an einem zivilen Krankenhaus ist der Stv. Kdr des zuständigen SanUstgZ, der hier die Rolle einnimmt, die von Ulli mit "LSO" beschrieben wurde! Und wenn der den Daumen senkt, haben Sie gelitten und gehen dorthin, wo man Sie hin schickt. Die Sache mit "Befehl und Gehorsam und so ... " haben Sie verstanden? Ansonsten gilt auch für Sie: Augen auf bei der Berufswahl ;) !

ulli76

Ähm- du hast meinen Beitrag nicht gelesen, oder?

Oh Tommie- was ist denn mit dir los? Hast du deine Tage?
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StOPfr

Zitat von: KillBurn93 am 26. Oktober 2016, 21:00:10
Schneller getippt als gedacht...
Meinte die freie truppenärztliche Versorgung Asche auf mein Haupt ..

Wie frei sie dir auch immer vorkommen mag, sie ist zunächst einmal "nur" unentgeltlich ;)!
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KillBurn93

Memento moriendum Esse

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gelb

Ulli 76...
doch habe ich gelesen. Ich werde das definitiv ansprechen.
Leider liest es sich hier, als wenn ich keine guten Chancen habe.


schlammtreiber

Zitat von: ulli76 am 26. Oktober 2016, 20:32:12
Grundsätzlich soll der Soldat in einer Bundeswehreinrichtung behandelt werden. Und nur wenn bestimmte Gründe vorliegen in zivilen Krankenhäusern. ABER: Gerade in der stationären Versorgung wird das durchaus großzüg gehandhabt. Letztendlich kostet es eh mehr oder weniger das gleiche.

Das Vorgehen ist recht einfach: Geh zu deinem Truppenarzt und schilder ihm dein Anliegen. Dann stellt er einen entsprechenden Antrag an den LSO (Kann sein, dass das inzwischen anders heisst, er weiss aber wer zuständig ist) mit einer entsprechenden Begründung.
Begründung kann sein- zu lange Wartezeit im BWK, lange Strecke nach Hause, was ungünstig für die Betreuung durch die Familie für die Heimfahrt nach Entlassung ist. Zu erwartende Nachsorgetermine etc.

Zweite Meinung vor einer OP ist noch einfacher und in der Regel unproblematisch.

Zitat von: gelb am 26. Oktober 2016, 22:21:20
Ulli 76...
doch habe ich gelesen. Ich werde das definitiv ansprechen.
Leider liest es sich hier, als wenn ich keine guten Chancen habe.


Passt so überhaupt nicht zusammen...
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Andi8111

Ich mache das am Einzelfall fest. Die dritte VKB Ruptur wegen Sport außer Dienst lasse ich auch gern im BWK machen. Grundsätzlich besagt die derzeit geltende Weisung, über Ullis Ausführungen hinaus, dass bei freien Kapazitäten die BWK zu bevorzugen sind. Zubringerfahrten werden bei uns durch die Truppe sichergestellt. Vor allem bei elektiven Kleinigkeiten überweise ich generell ins BWK. Vor allem dann, wenn eine GZ Vergabe wahrscheinlich oder nötig ist.

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