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E-Zigarette / E-Shisha

Begonnen von ManuMotors, 07. November 2016, 13:17:25

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ManuMotors


Tommie

Ich hatte den Inhalt des Fernschreibens nebst Quellenangabe doch schon veröffentlicht! Was gefällt Ihnen denn daran nicht, so dass Sie mich anmailen ;) ?

Zitat"Miterfassung der elektronischen Zigarette vom Geltungsbereich des BNichtrSchG

Bezug nehmend auf den Erlass ,,Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung" (VMBl 2007, Seite 106), der die Umsetzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in die Bundeswehr regelt, weise ich auf folgenden Sachverhalt hin:

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zum Gebrauch von E-Zigaretten hat die Bundesregierung dem Parlament u.a. mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung E-Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass ´Rauchen´ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder E-Zigaretten differenziert wird.

BMVg WV IV 1 Az: 47-04-15/10"

Gehen Sie ins IntranetBW, z. B. ins Ausbildungsforum, geben Sie dort den Suchbegriff "Zigarette" ein und erfreuen sich zahlreicher Threats zu diesem Thema, einschließlich des von mir referenzierten Schreibens ;) ! Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass auch das "dampfen" einer E-Zigarette nur an den üblichen verdächtigen Rauchereckchen gestattet ist ;) !

InstUffzSEAKlima

Da jahrhundertelang das Rauchen mit Verbrennung, Glut und Rauch verbunden war, jedoch heute vermehrt Apparaturen Aerosole/Dämpfe durch mechanische Verneblung oder thermisch durch Verdampfung erzeugen, ist es schwer, entsprechende Verbote auszusprechen, wenn es nicht allein um die Geruchsbelästigung Dritter geht, die sich der Rauchanwendung nicht entziehen können (Diensträume, Verkehrsmittel usw), auch wenn keine Schadstoffe im bisherigen Umfang freigesetzt werden. Rein aus Brandschutzgründen verhangene Rauchverbote machen bei mechanischen Verneblern jedoch wenig Sinn, jedoch ist nicht immer offensichtlich, ob durch Verbrennung/Glut oder die besagten Apperaturen die Aerosole erzeugt werden, daher wird Rauchen in den meisten Fällen alle Arten von Zigaretten und alternativen Rauchgebern einschließen.

itschie

Warum muss man immer versuchen jede noch so kleine Grauzone auszunutzen??? Dann aber Beschweren darüber das alles bis ins kleinste Detail vorgeschrieben wird! Shisha im Dienstzimmer? Jesus, Maria und Josef, lass Deutschland niemals mehr in den Krieg ziehen müssen, dass geht voll in die Hose!

IchParshippeJetzt

Mein Gott... auch mich, jemand der 20 Jahre viel geraucht hat, hat das "Dampfen" gepackt und nun bin ich seit 4 Monaten Rauchfrei und seit einem Monat Nikotinfrei. Auch ich beharre auf den klaren Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen. Allerdings stelle ich mich auch ganz normal zu meinen rauchenden Soldaten und dampfe dort.

Würden manche ihre Energie auf den Dienst konzentrieren und nicht dafür verschwenden Schlupflöcher zu finden.....  ::)

LwPersFw

Zitat von: ulli76 am 07. November 2016, 14:13:30

Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.


Hat ein wenig gedauert... aber nun wurde eine aktuelle Version veröffentlicht... Stand 26.02.2018

ZDv A-2015/1 "Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen"

"In Einrichtungen des Bundes ist das Rauchen in Gebäuden und sonstigen vollständig
umschlossenen Räumen grundsätzlich verboten.
Das Verbot erfasst die Inhalation der Dämpfe einer E-Zigarette.
Auch hiermit sind erhebliche, nicht auszuschließende Gefahren verbunden, die der Bund
als Arbeitgeber in seinem Bereich zu vermeiden hat.

Das Rauchverbot gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und
den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, sofern der Schutz der
nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen nicht beeinträchtigt wird. Zu den vorgenannten
Räumen zählen auch Räume auf Wasserfahrzeugen der Bundeswehr.

In Luftfahrzeugen und Dienstkraftfahrzeugen der Bundeswehr ist das Rauchen ebenfalls verboten.

Raucherräume sind nicht vorzusehen. Nach Erlass einer Rechtsverordnung durch die
Bundesregierung, die nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von
Raucherräumen, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung
sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung enthält, können – vorbehaltlich des Vorliegens der
Voraussetzungen und einer entsprechenden Grundsatzentscheidung des BMVg – Raucherräume
vorgehalten werden, wenn insgesamt eine ausreichende Zahl von Räumen zur Verfügung steht.

Im Auslandseinsatz und im Grundbetrieb im Ausland ist der Schutz nichtrauchender
Personen vor Passivrauchen im Sinne dieser Regelung in geeigneter Weise sicherzustellen.

Ein Verstoß kann disziplinarrechtlich, aber auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
geahndet werden."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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