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Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie

Begonnen von LimaBravo, 25. November 2016, 22:59:18

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LimaBravo

Guten Abend Kameraden!

Ich gebe mein Bestes, folgendes Thema so verständlich wie möglich darzustellen. Und hoffe einfach auf ein paar Ratschläge, vllt auch nur ein paar aufmunternde Worte. Sucht es euch aus  :)

Ich habe eine 6 Monate alte Tochter mit meinem noch Ehe-Mann - wir lernten uns in der gemeinsamen Einheit kennen. Derzeit befinde ich mich noch bis Ende Juli in Elternzeit. Mein Mann und ich hatten, als wir noch zusammen waren, eine Versetzung gestellt aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Tochter. Ich möchte nämlich nach der Elternzeit wieder in Vollzeit dienen und flexibel an Übungen, (Nacht-)Schießen teilnehmen sowie Überstunden schieben können. Daher sollte es zu meiner Familie gehen, damit der Zwerg nur bis Mittags in der KiTa ist, danach bei den Großeltern. So ist Abends kein Stress gegeben bzw. ich kann spontan länger bleiben.

Zudem wollte ich aus folgenden Gründen versetzt werden:

OP Vorgespräch in Ulm. Nasenmuscheln sollten verkleinert werden, da ständig Probleme mit "Nase zu", vorallem beim Sport. Fahrzeug besetzt mit 4 Personen, Fahrer ein guter Kamerad und privat auch guter Freund, daneben Kp Chef, Hinten Staffelführer und TE-Führer: StffFhr "Wo ist denn die XX"? TEFhr "In Ulm, die soll irgendwie an der Nase operiert werden." StffFhr "Na die soll sich mal nicht die Nase operieren lassen, sondern Ihren fetten Arsch verkleinern und die kleinen Titten vergrößern lassen." KpChef zu Fahrer "Was hier im Fahrzeug gesprochen wird, bleibt im Fahrzeug." ... Natürlich hat er mir das erzählt. Und an meiner Figur gibt es nichts auszusetzen. Size Zero hat nun mal nichts in der Bw verloren.  >:(

Zur Meldung der Schwangerschaft, haben dies direkt gemeldet, nachdem wir es beim Facharzt erfahren haben.
Aussage TE-Führer meines Mannes (und zu der Zeit auch mein TE-Führer, da Staffeln vorübergehend zusammen geführt) "Für mich sind Sie nicht schwanger. Sie sind erst in der siebten Woche und können das Kind noch bis zur zwölften Woche verlieren. Die Schwangerschaft bescheinigt Ihnen sowieso kein Arzt. Sie kommen also mit auf den Übungsplatz nächste Woche - als mein Nahsicherer oder Funker."
Aussage KpChef kurz darauf (zur Info, wir wohnten in einer WG mit einem weiteren Kameraden, gleiche Einheit) "Na dann können Sie das Kind ja zum Stillen Ihrem Mitbewohner geben, der hat ja sowieso größere Brüste als Sie."

Während der Schwangerschaft, 7. Monat circa. Privat in der Kaserne. Parke vor der Halle um Mann abzuholen. Steige aus dem Auto, werde von 2 Kameraden mit Eisbällen beworfen, konnte ausweichen. Stehe vor der Tür, Kamerad 1 "Du bist aber Fett" Kamerad 2 "Soll der taillierende Gürtel den fetten Bauch eigentlich noch betonen?" Zeugen standen dabei.
Weitere Aussagen fielen wie "Pummelfee" "Darf ich mit dir Bowling spielen? Du bist natürlich die Kugel"
etc. pp.

Zur Geburt wollte der Urlaub des Mannes nicht genehmigt werden, da eine Woche (die dritte) in einen Übungsplatzaufenthalt fielen. Es kam nur "was fällt Ihnen eigentlich ein Urlaub zu nehmen" Durch die starken Verletzungen benötigte ich leider sehr viel Hilfe, selbst in die Wanne steigen ging nur mit Stütze. War völlig egal. Den Urlaub zu bekommen war ein richtiger Kampf.

VP riet, Brief an den Wehrbeauftragten zu Schreiben, da Besuch von Standortpsychologen sowie Pfarrer beim Chef nicht fruchteten... Wurde dann auch gemacht. Ermittlungen wurden nun abgeschlossen. Wir waren auch nicht die Einzigen, die den Wehrbeauftragten kontaktierten.

Chef stimmt Versetzung nur mit Ersatz zu, Kommandeur ebenfalls. Da ich mittlerweile alleinerziehend bin, habe ich mir das heute mal durchkalkuliert. Nach Abzug aller Ausgaben bleiben 290 Euro für Essen, Sprit, Arztkosten Kind, Hygieneartikel, Freizeit über. Wohngeld nicht berechtigt, da über der Grenze. Kann an dem Standort dann natürlich nicht in Vollzeit dienen, nur 25h/Woche. KiTa hat auch nur bis 14:00 offen. Alles weitere würde eh den finanziellen Rahmen sprengen.

Ich hab jetzt richtig bammel, dass ich in diese Einheit zurück muss. Zu - entschuldigt - scheiß Vorgesetzten und Kameraden (natürlich nicht alle, bin mit einigen auch super gut befreundet) mit wenig finanziellen Mitteln und nicht zu vergessen meinem bis dahin ExMann.

Schönen Abend & schönes Wochenende

- wenn etwas nicht verstanden wurde, ruhig nachfragen. Nicht, dass ich hier etwas zusammenhangslos geschrieben habe. -



Ondre

Sie sollten definitiv Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen da der Kindsvater der Unterhaltspflicht nachkommen muss. Haben Sie schon eine Eingangsbestätigung von Versetzungsantrag aus Köln erhalten?


LimaBravo

In der Berechnung ist der Kindesunterhalt bereits mit dabei. Das ist ja das Schlimme ....
Von Köln kam noch kein Statement, da mein Antrag 3 Monate herum lag!!!! Er wurde übersehen, vergessen, ausgeblendet. Wie auch immer. Stellungnahme Kommandeur kam heute per Mail an mich. Nach Unterzeichnung meinerseits kann sich der Spieß dafür einsetzen (habe mit ihm telefoniert). In Köln lag ja nichts, da konnte er auch mit keinem drüber sprechen. Habe nur Angst, dass es einfach nicht klappt. Denke, das ist verständlich.

funker07

Hui, das ist bei euch ja ein Niveau wie in einem schlechten Film.
Da ist der Wehrbeauftragte mit Sicherheit ein richtiger Ansprechpartner. Direkte Abhilfe kann der aber nicht schaffen. Dafür wäre eine Beschwerde beim Kdr wohl passender.

Vielleicht kannst du versetzt werden, weil die Zustände mit den "Kameraden" für dich nicht tragbar sind.
Alleinerziehend zu sein ist allerdings nicht generell ein Härtefall, der eine Versetzung (scheinbar entgegen dem dienstlichen Bedarf) begründet.


Zitat von: LimaBravo am 25. November 2016, 22:59:18
Und an meiner Figur gibt es nichts auszusetzen. Size Zero hat nun mal nichts in der Bw verloren.  >:(
Du fühlst dich (zu Recht) wegen deiner Figur gemobbt, willst aber anderen nur auf Grund ihrer Figur die Eignung für die Bundeswehr absprechen?
Dass da was nicht passt, merkst du hoffentlich selbst.

LimaBravo

Mit dem Kommandeur hatte ich bereits ein Gespräch, trotzdem nur gegen Ersatz.

Das war nicht auf die schlanken Frauen bezogen. Mit Size Zero meine ich runter gehungert auf ungesunden BMI etc. Der Herr der solche Aussagen tätigte, meinte, dass das eine Frau sein soll. Am besten mit großen Brüsten. Und da man da nicht unbedingt Leistungsfähigkeit ist, sollte klar sein. Ich müsste bei meiner Größe ja dann 45 Kilo wiegen um diesem Ideal zu entsprechen - ich rede da vom Extremen.

LimaBravo

Und eine Kameradin sprach davon, dass es einen Erlass vom 07.01.16 geben soll in dem steht, dass auch alleinerziehende ein Härtefall sein soll. Das wurde ihr zumindest letzte Woche beim Sozialdienst gesagt. Hat da Jemand etwas zu? Ich kann nämlich nichts finden.

FoxtrotUniform

Sozialdienst kontaktieren  (die kommen ggf. auch nach Hause) und eine Wehrbeschwerde einlegen, sofern noch nicht passiert. Falls im DBwV gibt es dort auch kompetente Juristen, die gerne zu den dienstlichen Angelegenheiten beraten. Und ganz wichtig: Alle Absprachen schriftlich bestätigen lassen!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Papierberg

Ich bin wirklich kein großer Freund davon, sich mit jeder Angelegenheit gleich an das Ministerium zu wenden, was inzwischen viel zu häufig geschieht. Wenn Ihr Fall aufgrund der Eingabe an den WBDtBT dort noch nicht bekannt ist, wäre meine Empfehlung aber hier, sich aufgrund der Herabwürdigung als Frau/Schwangere zur Wehr zu setzen (Wehrbeschwerden) und die Bedürfnisse als Alleinerziehende an die Beauftragte der Ministerin für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst heranzutragen. Offensichtlich führt das kameradschaftliche Verhalten in Ihrer Einheit (ich vermeide bewusst den Begriff des Mobbings) dazu, dass Ihre Personalangelenheit verschleppt wird bzw. bewusst nicht bearbeitet wird.

LwPersFw

Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 08:49:15
Und eine Kameradin sprach davon, dass es einen Erlass vom 07.01.16 geben soll in dem steht, dass auch alleinerziehende ein Härtefall sein soll. Das wurde ihr zumindest letzte Woche beim Sozialdienst gesagt. Hat da Jemand etwas zu? Ich kann nämlich nichts finden.

Dann Fragen Sie beim Sozialdienst nach.
Dort sollte man ja die Vorschrift, den Erlass, ... benennen können


Wenn sich die Vorwürfe gegen die Vorgesetzten und Angehörigen im Rahmen der Ermittlungen des WBdBT bestätigt haben...

...fertigen Sie ein Schreiben, indem Sie die Gründe für Ihren Versetzungsantrag präzisieren, indem Sie nunmehr auf Grund der bestätigten Vorwürfe erklären, nicht mehr in dieser Dienstelle Dienst leisten zu können. Erklären Sie, dass Sie im Rahmen einer Spannungsversetzung bereit sind, an dem von Ihnen benannten neuen Dienstort Dienst zu leisten.
Bitten Sie den Sozialdienst, hierzu eine Stellungnahme zu verfassen.


Wenn die Vorwürfe nicht bestätigt wurden, wird es schwer...
solange die Vorgesetzten an der Ersatzgestellung festhalten.

Denn Alleinerziehende gibt es viele...
Auch diese müssen den Dienstbetrieb "händeln"...
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
haben die Vorgesetzten heutzutage viele Möglichkeiten
den Dienst individuell zu gestalten, um dies zu unterstützen...

Auch wird man ggf. die Frage stellen, warum Sie mit den
finanziellen Mitteln (von denen viele Alleinerziehende im Zivilen
nur träumen können) nicht klar kommen:
ca. 2100 € netto Gehalt + ca. 400 € Kindesunterhalt + 192 € Kindergeld (ab 01.01.17) = ca. 2692 €...

Hinzu kommt ... der Vater hat auch nach der Trennung nicht nur ein Sorgerecht, sondern auch eine Sorgepflicht für sein Kind.

Das heißt ... nicht Sie allein stehen für die Kindesbetreuung
zur Verfügung, sondern auch der Vater.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LimaBravo

Wenn ich soviel im Monat hätte wäre ich ja froh und hätte keine Bedenken....
Arbeit möglich von 08:15 bis 13:45 macht ca 1350 netto plus kige 190 plus Unterhalt 271 Euro.
Komme auf insgesamt ca 1850
Wohnung im Schnitt mit Strom und Telefon 600, fixkosten (Auto, Versicherungen, pkv Kind, handy) 600 euro kita von 8-14 279 Euro, essen 55,50.

Bleiben 291 über für Essen, Sprit, Freizeit, artzrechnungen kind etc

LwPersFw

Sie müssen sich besser vorbereiten um ggf. Argumente gegenüber dem BAPersBw vorbringen zu können...

z.B. Thema Unterhalt und Kita

Kitakosten sind nicht im normalen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle enthalten.

Grundsätzlich wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Mit diesem Betrag ist der "normale" Bedarf des Kindes gedeckt, also vor allem Wohnung, Kleidung, Essen, Taschengeld, evt. ein Hobby etc.

Daneben gibt es aber noch sogenannten Mehr- und Sonderbedarf. Zur Frage der Kosten der Kinderbetreuung in einer Tagesstätte, einem Hort, dem Kindergarten etc. ist im Mai 2009 ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs ergangen.

D.h. Sie können nicht argumentieren, dass Sie allein für die Kita-Kosten aufkommen müssen.

Da der Vater auch Soldat ist und somit sein Einkommen gesichert und bekannt ist, wird er sich auch einer Zahlung des Sonder- bzw. Mehrbedarfs für sein Kind nicht entziehen können.

Das weiß man auch im BAPersBw...

Hinzu kommt die Aussage von Ihnen, dass Sie nur Teilzeit arbeiten können...

Hier wird man die Frage stellen, warum Sie sich nicht die Betreuung mit dem Vater teilen, zumal er das gesetzliche Sorgerecht hat...und am selben Standort tätig ist?

Sie werden argumentativ nicht weit kommen, wenn Sie den Vater als möglichen Betreuer ausklammern.

Bzw. wird man Ihnen ggf. sagen, dass eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, wenn z.B. das Kind am Nachmittag von einer Tagesmutter betreut wird. Wie gesagt, die Kosten muss auch der Vater anteilig übernehmen.

Und weil ein Rechtsanspruch auf ganztägliche Unterbringung in einer Kindertagesstätte besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

Kann die zust. Gemeinde dies nicht erfüllen und es fallen für die Eltern Mehrkosten an, z.B. Tagesmutter, ist die  Gemeinde schadensersatzpflichtig.

Auch hier brauchen Sie gute Argumente, warum Sie trotz diesem  Rechtsanspruch nur Teilzeit arbeiten können.




Zu Ihrer Info allg.:

A) Mehrbedarf

Mehrbedarf ist ein während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallender Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb vom laufenden Unterhalt nicht bezahlt werden kann.

Bsp. für MB: Unterbringung in einer Privatschule, Nachhilfeunterricht, krankheitsbedingte Mehrkosten und Kosten für Kindergarten und Kinderhort, allerdings nicht der in diesen Kosten enthaltene Verpflegungsanteil

Beispiel: das Kind muss wegen schlechter Leistungen auf einer öffentlichen Regelschule eine Privatschule besuchen. Der Schulbesuch kostet monatlich 500,00 €. Der Unterhaltspflichtige Vater verdient monatlich 3000,00 €, die Mutter monatlich 1200,00 €. Nach Abzug der jeweiligen Freibeträge bleiben für den Vater monatlich 1900,00 € und für die Mutter monatlich 100,00 €. Die Schul Kosten sind zwischen den Eltern also im Verhältnis von 19 zu 1 zu verteilen. Der Vater zahlt von den Schul Kosten also 475,00 €, die Mutter 25,00 €.

B) Sonderbedarf

Sonderbedarf liegt bei einmaligen, nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen waren, außergewöhnlich hohen und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigten Zahlungen vor.

Bsp. für SB:
Die Schule legt kurzfristig den Besuch eines Schullandheims fest. Die Kosten betragen für eine Woche 250,00 €. Diese Kosten müssen von beiden Eltern anteilig übernommen werden, wobei sich die Anteile der Eltern im Verhältnis zu ihren Einkünften errechnen. Beide Eltern können sich einen Freibetrag von 1100 € abziehen. Wenn in unserem Beispiel der Unterhaltspflichtigevater 3000,00 € im Monat verdient und die Mutter und Euro 1200,00, dann bleiben dem Vater am nach Abzug des Freibetrags 1900,00 €, und der Mutter 100,00 €. Die Kosten des Schullandheims sind dann im Verhältnis von 19 zu 1 zu verteilen. Der Vater zahlt also 237,50 € und die Mutter 12,50 €.

Ausnahme:
Etwas anderes gilt, wenn der Aufenthalt im Schullandheim mehrere Monate zuvor feststeht. Dann kann der Vater verlangen, dass der Betrag von 250,00 € vom regelmäßig gezahlten Unterhalts weg gespart wird; er muss sich dann nicht beteiligen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LimaBravo

Der Vater ist so verschuldet, dass er sich selbst nicht mal ne Wohnung nehmen kann. Wie soll er weitere Kosten tragen? Ich bin froh, dass er zur Zeit überhaupt den Unterhalt zahlt.

Eine Vollzeitbetreuung kommt für mich nicht in Frage! Zumindest nicht von fremden! Ich schicke meine Tochter gewiss nicht von 7 bis 17:30 zur Tagesmutter  >:(
Zumal auch da die Kosten steigen, egal ob nun TaMu oder KiTa. Dann kann ich sie auch gleich komplett abschieben, sorry. Einen Großteil der Erziehung möchte immer noch ich übernehmen und das nicht nur am Wochenende oder Abends 2 Std nach der Betreuung.

Andi8111

Hier treffen mal wieder zwei allgemeingültige Umstände zu:
"Kann nicht" wohnt meist in der "will nicht" Straße und; Man sollte den Dienstherren nicht dafür verantwortlich machen, dass man sein Privatleben nicht mit dem Dienst in Einklang bringen kann.

Ich glaube, dass LwPersFw schon genug Ratschläge gegeben hat, dass der Kindsvater verschuldet ist und dass Sie das Kind nicht den ganzen Tag betreuen lassen wollen, sind wohl Fakten, die der Dienstherr nicht zu verantworten hat, weswegen man an dieser Stelle keinen Hebel ansetzen kann.

Und zu den Mobbingvorkommnissen: Beschweren. Nicht an den Wehrbeauftragten, halten Sie den Dienstweg ein und beschweren sich nach WBO.

LimaBravo

Beschwerden sind schön längst eingereicht und bearbeitet. Beim kpchef konnte ich ja keine Beschwerde über den kpchef einreichen.

Aber dann wirds wohl ne kleine bruchbude oder mit Glück ein wg Zimmer werden. Schade, schießen, Übungsplatz etc fällt dann wohl in Zukunft aus. Oder ich lass die Kleine einfach bei Oma und Besuch sie einmal im Monat. Mal gucken. Danke für eure Antworten.

FoxtrotUniform



Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 16:20:26
Beim kpchef konnte ich ja keine Beschwerde über den kpchef einreichen.

Doch, aber sowas von! Ich würde aber dennoch eine Ebene höher wählen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)