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Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie

Begonnen von LimaBravo, 25. November 2016, 22:59:18

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KlausP

Zitat von: FoxtrotUniform am 26. November 2016, 16:28:45


Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 16:20:26
Beim kpchef konnte ich ja keine Beschwerde über den kpchef einreichen.

Doch, aber sowas von! Ich würde aber dennoch eine Ebene höher wählen.

Am besten dann "mündlich zur Niederschrift" ...  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das Ganze ist so ein Kuddelmuddel, dass da wohl der Gang zum Sozialdienst ggf. auch zum Standortpfarrer das Sinnvollste sein wird.
Durchaus auch ein Termin beim PersFhr zum Personalgespräch zusammen mit dem Vater des Kindes.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LimaBravo

Kuddelmuddel ist noch gut ausgedrückt :D
Wäre nur schön gewesen, wenn hier Jemand Infos zu dem Erlass hat. Würde diesen nämlich unter anderem gerne in meiner Stellungnahme zur Stellungnahme des Kommandeurs mit aufführen. Muss die am Montag zurück schicken in die Einheit. Vllt erreiche ich rechtzeitig Jemanden beim Sozialdienst der mir helfen kann. :-)

bayern bazi

du kannst deinen Standortpfarrer anrufen - egal ob den katholischen oder evangelsichen - die haben möglichkeiten dich bei den Problemen zu unterstützen

die telefonnummer "deines" Kath Pfarrers findest du HIER

UND du kannst da auch am Wochenende über mobiltelefon unter umständen jemand erreichen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 


wolverine

Ich kann mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass jeder Alleinerziehende ein Härtefall sein soll. Ein anerkannter Härtefall generiert einen Anspruch und zur Not sogar ein DiPäK. Da es nicht so unüblich ist, dass sich heute Paare trennen, könnte das die Personallage schnell überspannen.
Und ich halte es auch für sachlich nicht begründet, dass jeder Alleinerziehende, allein aus diesem Grund, ein Härtefall sein soll.
Wenn keiner diesen ominösen Erlass kennt, kann das auch daran liegen, dass er vielleicht nicht existiert.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Aufgrund der Gleichbehandlung hätte ein paar mit zwei Kindern ja die gleiche Belastung wie ein Alleinerziehender mit einem Kind.
Damit wären dann viele Soldaten Härtefälle.

Ernsthaft: Kindererziehung ist manchmal eine Herausforderung, aber selbstgewählt und keine Härte.

justice005

@ Fragestellerin:

Weiß man, was bei den Ermittlungen raus kam? Nach den Vorwürfen müsste doch die Wehrdisziplinaranwaltschaft ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den KpChef anstrengen, oder?

Sollte das im Sande verlaufen sein, oder vor allem: Sollte die Wehrdisziplinaranwaltschaft hier nichts von der Sache wissen, dann wäre eine Petition an die Ministerin durchaus gerechtfertigt.

Wer mich im Forum etwas länger beobachtet, weiß, dass ich mit diesen Vorschlägen extrem zurückhaltend bin. Ich bin kein Freund einer schnellen Eingabe an den Wehrbeauftragten und noch viel weniger ein Freund einer Petition an die Ministerin. Aber wer derart gegen Frauen und sogar Schwangere vorgeht, hat wirklich nichts anderes verdient. Und wenn sich das Büro der Ministerin einschaltet (was bei einer solchen Schilderung wahrscheinlich ist) dann rappelt es aber richtig.

Aber wie gesagt: Dazu müsste man zuerst mal wissen, wer bisher die Ermittlungen geführt hat und was dabei raus gekommen ist. Sollte "nur" der Kommandeur ermittelt haben, dann wäre ich weiter skeptisch. In diesem Fall sollten Sie den Kommandeur gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 der Wehrdisziplinarordnung (WDO) schriftlich um Auskunft bitten, was bei dem Disziplinarverfahren entscheiden wurde. Es werden Ihnen dann zwar keine Details bekannt gegeben, aber Sie erfahren zumindest, ob der Kommandeur eine D-Maßnahme verhängt hat oder ob die Sache an die Wehrdisziplinaranwaltschaft abgegeben wurde. Sollte die Wehrdisziplinaranwaltschaft bereits ermittelt haben, dann brauchen Sie eigentlich nichts mehr zu unternehmen, denn dann läuft die Sache höchst wahrscheinlich ordnungsgemäß.





LimaBravo

@justice005

Ich erhalte regelmäßig Schreiben, dass die Ermittlungen noch laufen und ich noch ein wenig Geduld haben soll.

Da ich seit 3 Monaten nicht mehr am Standort war, habe ich persönlich noch nicht nachgefragt. Zumal ich der Annahme war, es wäre noch nicht entschieden.

Mein noch-ehemann erzählte mir gestern, dass nun einige Vorgesetzte auf einen Lehrgang müssen. Irgendwas mit Personalführung.

Ich bin auch kein Fan von sofortiger Beschwerde. Aber ich habe mir solche Dinge von Oktober 15 bis April 16 anhören müssen. Ich habe mit den Ärzten gesprochen und auf deren Bitte auch mit einem Psychologen, mit dem ich die ganzen Beleidigungen aufgearbeitet habe. Auf Raten der VP und der Schwere der Aussagen hatte ich einen drei-seitigen Brief mit Allem verfasst.

Danke für den Hinweis bzgl der Auskunft. Ich werde dem noch genauer nachgehen sobald ich einen Brief erhalte, dass Alles abgeschlossen ist.

justice005

Wie gesagt, wenn die wehrdisziplinaranwaltschaft ermittelt, dann ist alles in Ordnung. Dann wird das auch dauern und Sie müssen sich in der Tat gedulden. Es kann mehr als ein Jahr dauern, bis es tatsächlich eine Verhandlung vor dem Truppendienstgericht gibt.

Mir ist immer nur wichtig, dass die richtigen Leute mit der Sache befasst sind.


LwPersFw

Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 15:55:19
Der Vater ist so verschuldet, dass er sich selbst nicht mal ne Wohnung nehmen kann. Wie soll er weitere Kosten tragen? Ich bin froh, dass er zur Zeit überhaupt den Unterhalt zahlt.

Eine Vollzeitbetreuung kommt für mich nicht in Frage! Zumindest nicht von fremden! Ich schicke meine Tochter gewiss nicht von 7 bis 17:30 zur Tagesmutter  >:(
Zumal auch da die Kosten steigen, egal ob nun TaMu oder KiTa. Dann kann ich sie auch gleich komplett abschieben, sorry. Einen Großteil der Erziehung möchte immer noch ich übernehmen und das nicht nur am Wochenende oder Abends 2 Std nach der Betreuung.

Ich habe Verständnis für Ihre Situation... Scheidung ist fast immer ein Problem...

Ich habe Ihnen auch gesagt was Sie tun sollen, wenn sich die Vorwürfe gegen Chef etc. bestätigt haben.
Dies ist der Weg mit mehr Erfolgsaussichten.


Ansonsten wollte ich Ihnen klar machen, dass Sie mit Äußerungen wie oben zitiert... nicht weit kommen werden...
Sie werden nur mit sachlichen Argumentationen eine Chance haben...

Warum ? Weil die Rechtslage sich so darstellt:

Aus der Rechtsprechung des BVerwG

"Die angefochtene Versetzungsentscheidung ist auch mit der ,,Teilkonzeption
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften" vereinbar, die der
Generalinspekteur der Bundeswehr am 21. Mai 2007 erlassen hat.

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats begründet diese Teilkonzeption keinen kon-
kreten Rechtsanspruch eines einzelnen Soldaten auf bestimmte Maßnahmen,
die die Vereinbarkeit von Familienbetreuung und Dienst fördern.
(stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 1 WDS-VR 10.07 - Rn. 33)."


Nochmal:
+ Solange der Vater am selben Dienstort ist, wird das BAPersBw ihn bei der Frage der Kindsbetreuung nicht außen vor lassen

+ Tausende Alleinerziehende Mütter und Väter in diesem Land müssen Vollzeit arbeiten gehen und lassen deshalb ihre Kinder ganztags betreuen...ebenso wie Ehepaare, wo beide Vollzeit
arbeiten gehen müssen...

+ Das der Vater - als Soldat - mit einem Netto von mind. 2000 € und mehr, sich so verschuldet hat, dass er sein Kind nicht entsprechend unterstützen kann, ist kein Verschulden der Bw


Wenn Sie also nicht die Option "Spannungsversetzung" nutzen können... und auf den Weg "Alleinerziehende" gehen wollen, suchen Sie sich Hilfe beim Sozialdienst, wie Sie Formulierungen vornehmen sollten.

Ansonsten werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

Nur eine Randnotiz:
Vermutlich wäre der Vater aufgrund seiner Überschuldung auch gut beraten, sich an den zuständigen Sozialdienst zu wenden und dort um Unterstützung bei der Entschuldung zu bitten. Auch das Leben des Vaters scheint insoweit momentan aus den Fugen geraten, sodass entsprechende Hilfe im Interesse aller Beteilgten liegen dürfte.

F_K

Randnotiz:

Kindesunterhalt wird vorrangig und auch über den Selbstbehalt hinaus vollstreckt - besser, wie Papierberg richtig schreibt,. ist aber eine Lösung der Probleme.

Cherryblossom

Insbesondere was den Bearbeitungsstand der Beschwerde angeht solltest Du deine zuständige GleiBmil einschalten. Diese sollte eigentlich bei der entsprechenden Thematik eh schon eingebunden sein, falls nicht kann sie aber weitergehende Informationen von der Dienststelle erhalten.

JohnnyThunders

Zitat von: justice005 am 26. November 2016, 22:01:27
Wie gesagt, wenn die wehrdisziplinaranwaltschaft ermittelt, dann ist alles in Ordnung. Dann wird das auch dauern und Sie müssen sich in der Tat gedulden. Es kann mehr als ein Jahr dauern, bis es tatsächlich eine Verhandlung vor dem Truppendienstgericht gibt.

Mir ist immer nur wichtig, dass die richtigen Leute mit der Sache befasst sind.

Ich würde aus dem vorigen Posting der TE nicht zwingend herauslesen, dass der WDA da ermittelt. Jedenfalls glaube ich kaum, dass die WDA an "Opfer" Sachstandsmitteilungen a la "die Ermittlungen dauern an" verschicken, da denke ich eher, das kommt vom WB.

Ich würde hier Feuer aus allen Rohren geben, GleiB, WB, Beschwerde, Schreiben an Ministerin. Einmal, damit der Chef bekommt was er verdient, und zweitens um die Spannungsversetzung hinzubekommen.