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Erkennungsmarke

Begonnen von Anja, 07. Dezember 2016, 20:52:47

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Anja

Ihr Lieben,
mein Vater war bei der Bundeswehr Obergefreiter und später Reservist.
Jetzt nach seinem Tod (Krebs im Alter von 76 Jahren) habe ich seine Erkennungsmarke in einem Schrank gefunden,
die ich als Andenken um den Hals trage.
Kann mir bspw am Flughafen auf dem Weg nach USA die Kette irgendwie Ärger machen?
Oder ist das legal, die Erkennungsmarke eines Verstorbenen zu tragen, der nicht mehr aktiv bei der Bundeswehr war?

Danke für eure Antworten.
Anja

Papierberg

Illegal ist es nicht; sofern die Erkennungsmarke weiter im Bundeseigentum verbleibt, wird wohl niemand diesen Anspruch geltend machen. Ansonsten...die Sicherheitskontrolle wird wohl auf die Marke ansprechen, sofern sie getragen wird. Und ob die Immigration in den Staaten nachfragt...auszuschließen ist es nicht, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.


schlammtreiber

Schlimmstenfalls guckt Dich ein hiesiger Flughafenfuzzi dümmlich-irritiert an, warum Du sowas machst.
Von den Amerikanern kannst Du dagegen vollstes Verständnis erwarten.
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Jens79

In diesem Fall ist es ein Schmuckstück. Nicht mehr, und nicht weniger.
 

OLdR

Es wird nicht gerne gesehen, dass man mit Erkennungsmarken rumläuft. Verboten ist es nicht. In Ihrem Fall würde ich persönlich es dulden.
Was mein Vorredner gesagt hat, dass man in den USA vollstes Verständnis bekommen wird kann ich Ihnen bestätigen.

JohnnyThunders

Zitat von: OLdR am 08. Dezember 2016, 11:14:36
Es wird nicht gerne gesehen, dass man mit Erkennungsmarken rumläuft. Verboten ist es nicht. In Ihrem Fall würde ich persönlich es dulden.

Das klingt ja sehr gnädig. Wenn es nicht verboten ist, MÜSSEN Sie es wohl dulden... :o

Jens79

 

Tommie

Zitat von: OLdR am 08. Dezember 2016, 11:14:36Es wird nicht gerne gesehen, dass man mit Erkennungsmarken rumläuft. Verboten ist es nicht. In Ihrem Fall würde ich persönlich es dulden.

Diese Aussage implizieren neben der bereits gestellten Frage, wer es denn nicht gerne sieht, noch weitere Fragen ;) :

1 .) Wenn es nicht verboten ist, was ist es denn dann? Antwort: Dann ist es erlaubt :D !
2. )Welche Konsequenzen würde es denn haben, wen Sie es nicht dulden? Antwort: Absolut keine, denn ... siehe Antwort auf Frage Nr. 1 ;)!

Daher mein persönliches Fazit zu Ihrem Posting, OLdR ;) : Ohne jeden sittlichen Nährwert und Gehalt ;D ! Si tacuisses ...

schlammtreiber

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Anja

Jetzt bin ich beruhigt :)
Danke für eure Rückmeldungen! :)

Anja,
stolze Tochter eines ehemaligen Soldaten.

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