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Vereidigung/Gelöbnis beim Freiwilligen Wehrdienst

Begonnen von MiladiPhi, 12. Dezember 2016, 11:06:30

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MiladiPhi

Was dürfen die Rekruten nach dem Gelöbnis eigentlich machen, was vor dem Gelöbnis für Rekrut nicht erlaubt was, oder frage ich mal Allgemein.

Was ändert sich nach dem Gelöbnis?

miguhamburg1

Genauso allgemein: Zumeist weniger Formalausbikdung, Sie können befördeert werden und sonst praktisch nichts.

Pericranium

Wir durften damals in der AGA erst nach dem Gelöbnis mit Uniform aus der Kaserne, aber das variiert von Einheit zu Einheit.

SCPO

Zitat von: Pericranium am 17. Dezember 2016, 12:11:15
Wir durften damals in der AGA erst nach dem Gelöbnis mit Uniform aus der Kaserne, aber das variiert von Einheit zu Einheit.

Wir nach der Grußabnahme und die war vor der Vereidigung bei uns. Wir sind im Allg. aber sowieso nicht in Uniform gefahren. Da wir uns sowieso von BGA oder Oliv (ja ich bin alt) in 1. Geige umziehen hätten müssen, haben wir uns fast immer in Zivil umgezogen.

MiladiPhi

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Dezember 2016, 19:26:05
Nein, das wird erst im II./2017 befohlen, wie in jedem Jahr. Beelitz, Burg und die Fernmelder aus Storkow sind ja fast immer gesetzt. Parow im Wechsel mit Bremerhaven auch, eine GA-Kompanie des LwAusbBtl auch. Und dann im Wechsel Ssnis aus Weißenfels und die GA-Kompanie Ihres Btl. Das ist ja ziemlich vorhersehbar.

Wo kann man einsehen, welche Bataillone an dem Feierlichen Gelöbnis am 20.07.2017 teilnehmen.

KlausP

Noch gar nicht, weil:

ZitatNein, das wird erst im II./2017 befohlen, wie in jedem Jahr.

Und dann vermutlich auf www.bundeswehr.de.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Es sind ja nicht nur GA-Kompanien beim Gelöbnis, die zu Bataillonen gehören. Die Angehörigen der Marineschulen, die jeweils dort sind, gehören zu Lehrgruppen/Inspektionen.

Schauen Sie immer mal wieder auf die Seite bundeswehr.de oder streitkraeftebasis.de. Sobald die Truppenteile feststehen, wird das dort publiziert.

Hades

Müssen FWDL die geloben und sich in ihrer Zeit sich entscheiden SaZ zu werden nochmal zum Gelöbnis und schwören?
Oder reicht dies Formal mit einer Unterschrift oder wie auch immer beim ( Einplaner , oder wer auch immer dafür zuständig ist, dass ein FWDL zum SaZ wird ) ???

F_K


KlausP

Zitat von: Hades am 07. Januar 2020, 11:10:19
Müssen FWDL die geloben und sich in ihrer Zeit sich entscheiden SaZ zu werden nochmal zum Gelöbnis und schwören?
Oder reicht dies Formal mit einer Unterschrift oder wie auch immer beim ( Einplaner , oder wer auch immer dafür zuständig ist, dass ein FWDL zum SaZ wird ) ???

1. Jeder Soldat, der in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen, hat den Eid abzulegen. Wenn Sie den Wortlaut des Gelöbnisses der FWDL und den des Eides für SaZ/BS nebeneinander legen werden Sie Unterschiede feststellen.
2. Der Einplaner hat mit beiden Vorgängen rein gar nichts zu tun.
3. FWDL, die sich als SaZ (egal für welche Laufbahn) verpflichten wollen, geben in ihrer Einheit eine entsprechende Verpflichtungserklärung ab. Alles andere erfahren Sie von Ihren Vorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: Hades am 07. Januar 2020, 11:10:19
Müssen FWDL die geloben und sich in ihrer Zeit sich entscheiden SaZ zu werden nochmal zum Gelöbnis und schwören?

Ja, für gewöhnlich wird der Diensteid dann vom Disziplinarvorgesetzten abgenommen. (also "kleiner Kreis")
Semper Communis
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