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Begonnen von DefSkidrow, 14. Dezember 2016, 19:12:06

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funker07

Zitat von: DefSkidrow am 14. Dezember 2016, 20:09:52
Nur schafft es nie jemand sich richtig abzumelden
Dann läuft aber beim Chef (der bemängelt die Meldung?) etwas schief.
Da offensichtlich ein Ausbildungsmangel (wenn seine Ansicht richtig ist) vorliegt, sollte er eigentlich erklären, was er für richtig hält.

DefSkidrow

Zitat von: F_K am 15. Dezember 2016, 14:39:46
Zitat3.5 Meldungen
Wird Vorgesetzten gemeldet, so ist 3 Schritte vor diesen Grundstellung einzunehmen und vor Beginn
der Meldung zu grüßen. Nach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten. In einem geschlossenen Raum wird ohne Kopfbedeckung gemeldet. Offiziere und
Unteroffiziere mit Portepee grüßen während der Dauer der Meldung.
322. Gemeldet im Dienst wird in knapper Form mit ,,Dienstgrad, Name, Einheit ,
Auf t rag oder ausgeübte Tä t igke i t ". Gemeldet wird allen Vorgesetzten und allen
Generalen oder Admiralen. Bei Anwesenheit mehrerer erhält die dienstgradhöchste Person die
Meldung; Leitende, Dienstgradhöchste oder Dienstälteste melden nur für den eigenen
überschaubaren Bereich.
323. Im Einsatz, in der Ausbildung und bei Übungen ist entsprechend der Lage und dem Auftrag
so zu melden, dass die Durchführung des Auftrages nicht beeinträchtigt wird.
324. Formale Meldungen sind nur bei besonderem Auftrag zu erstatten. Der Wortlaut
dieser Meldung ist meist festgelegt.

Quelle: Zentralrichtlinie A2-221_0-0-1280 Formaldienstordnung (PDF, 1,2 MB) - Im Internet verfuegbar.

Also: Stehen da mehrere Vorgesetzte: Guten Morgen Herr Vorgesetzter (ggf. Name), OberGefr Name, 1te schlagmichblau, melde mich mit folgendem Auftrag - Antrag - whatever ...

Noch Fragen?
Es ging sich ums abmelden.... Frage richtig lesen und dann antworten. Geht sich nicht um eine Vorschrift sondern was die Leute davon halten.

Grüße

Defskidrow


Kiepenkerl

Doch , passt schon :
ZitatNach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten

Das beschreibt ja den Vorgang des "Abmeldens". Und stützt m.M.n tatsächlich diese Interpretation , dass keine mündliche Abmeldung mehr erfolgen muss. Aber ich bin auch für andere Auslegungen offen.
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

OMLT

Zitat von: Kiepenkerl

Das beschreibt ja den Vorgang des "Abmeldens". Und stützt m.M.n tatsächlich diese Interpretation , dass keine mündliche Abmeldung mehr erfolgen muss. Aber ich bin auch für andere Auslegungen offen.

Das wurde mir vor 11 Jahren  schon auf dem FAL so beigebracht. Kann also nicht so neu sein.

MkG

Andi

Zitat von: Kiepenkerl am 16. Dezember 2016, 00:55:28
Doch , passt schon :
ZitatNach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten

Das beschreibt ja den Vorgang des "Abmeldens". Und stützt m.M.n tatsächlich diese Interpretation , dass keine mündliche Abmeldung mehr erfolgen muss. Aber ich bin auch für andere Auslegungen offen.

Nein, das beschreibt den Umstadt, dass man - wie in der zitierten Vorschrift zu lesen - vom Vorgesetzten entlassen wurde. Das erfolgt z.B. mit dem Wort "Wegtreten".
Wenn ein Vorgesetzter einem den Befehl gibt sich abzumelden, dann - oh Wunder - meldet sich der Soldat ab und geht nicht einfach so.

Und kurz zur Einlassung bezüglich der Beobachtung, dass in der "beobachteten" Grundausbildung quasi den letzten an sie gegebenen Befehl wiederholen bevor sie gehen: So sollte es immer sein. Der Soldat erhält einen Auftrag, wiederholt, was er verstanden hat, der Vorgesetzte weiß, das seine "3a" verstanden wurde und der Soldat kann ab diesem Momant eigenverantwortlich handeln.

Gruß Andi

Gruß Andi
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Kiepenkerl

Verrückt, an solche Unterscheidungen hatte ich dabei tatsächlich nicht gedacht. Wie würdest du es sehen wenn der Vorgesetzte nichts speziell sagt?  Ich habs einfach noch nirgendwo so "nonverbal" gesehen, außer im OABtl. Und wenn mich ein Vorg mit "wegtreten" entlässt , hätte ich mich wahrscheinlich auch instinktiv abgemeldet. ???
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-Theodor Fontane

F_K

Oh Man: Ins Wochenende wegtreten - Kehrtwendung und "Weg" (kein Gruss weil Formation, keine Befehlewiederholung weil offensichtlich).

Problem ist wohl die Ausbildung und das Verständnis.

Kiepenkerl

Ging um eine "face to face" Situation,  z.B auf einem Dienstzimmer. Von Formation war keine Rede.
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-Theodor Fontane

Andi

Der Vorgesetzte sagt "melden Sie sich ab" oder "sie können sich abmelden": Abmeldung, wegtreten.

Der Vorgesetzte sagt "wegtreten", "Danke", "hier-irgendwas -Gespräch-offenkundig-beendendes-einsetzen": wegtreten.
the rest is silence...

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N0rdlicht

Zitat von: Andi am 17. Dezember 2016, 20:02:23
Der Vorgesetzte sagt "melden Sie sich ab" oder "sie können sich abmelden": Abmeldung, wegtreten.

Der Vorgesetzte sagt "wegtreten", "Danke", "hier-irgendwas -Gespräch-offenkundig-beendendes-einsetzen": wegtreten.

So wurde / wird es immer / oft aufgebildet. Jedoch wissen wir auch, dass bestimmte Ausbildungsinhalte über "Generationen" von Ausbildern weitergetragen wurden, ohne Sie auf Richtigkeit zu prüfen. Frei nach dem Motto: "Das haben wir schon immer so gemacht".

Ich habe in der Vergangenheit zu diesem Thema auch mal Vorschriftenrecherche betrieben und auch nur den bereits genannten Abschnitt gefunden...

Zitat von: F_K am 15. Dezember 2016, 14:39:46
Zitat3.5 Meldungen
Wird Vorgesetzten gemeldet, so ist 3 Schritte vor diesen Grundstellung einzunehmen und vor Beginn
der Meldung zu grüßen. Nach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten. In einem geschlossenen Raum wird ohne Kopfbedeckung gemeldet. Offiziere und
Unteroffiziere mit Portepee grüßen während der Dauer der Meldung.
322. Gemeldet im Dienst wird in knapper Form mit ,,Dienstgrad, Name, Einheit ,
Auf t rag oder ausgeübte Tä t igke i t ". Gemeldet wird allen Vorgesetzten und allen
Generalen oder Admiralen. Bei Anwesenheit mehrerer erhält die dienstgradhöchste Person die
Meldung; Leitende, Dienstgradhöchste oder Dienstälteste melden nur für den eigenen
überschaubaren Bereich.
323. Im Einsatz, in der Ausbildung und bei Übungen ist entsprechend der Lage und dem Auftrag
so zu melden, dass die Durchführung des Auftrages nicht beeinträchtigt wird.
324. Formale Meldungen sind nur bei besonderem Auftrag zu erstatten. Der Wortlaut
dieser Meldung ist meist festgelegt.

Quelle: Zentralrichtlinie A2-221_0-0-1280 Formaldienstordnung (PDF, 1,2 MB) - Im Internet verfuegbar.


Wenn dieses wirklich die einzige Grundlage für das Ganze ist, dann hätte da was drinnen gestanden zum "abmelden", wenn dieses so "gewünscht" wäre.
Hat jemand sonst noch andere Quellen?

Um aber bei den Gepflogenheiten zu bleiben (unabhängig ob diese vorschriftenkonform sind) ist das von Andi geschriebene wohl das gängige Vorgehen.

F_K

Andi hat schon Recht - " Melden Sie sich ab" - ist ein Befehl eine Meldung zu machen, wie die aussieht, ist in der Weisung festgelegt.

N0rdlicht

"Stabsunteroffizier Mustermann, 1./ BeispielBtl 1, ich habe den Auftrag mich abzumelden"

Klingt komisch und würde dazu führen, dass sich der Meldende und der Vorgesetzte über Stunden die gleichen Sätze aufsagen würden.

Vorgesetzter: "Dann tun Sie dieses" (als mögliche Reaktion auf die Meldung)

Meldender: "Stabsunteroffizier Mustermann, 1./ BeispielBtl 1, ich habe den Auftrag mich abzumelden"

usw.

Denn scheinbar ist das Abmelden nirgendwo niedergeschrieben oder kann irgendjemand eine genaue Quelle angeben. Unter 3.5 der Vorschrift ist davon nicht die Rede. Mit ganz viel Vorstellungskraft könnte man in das Wort "Entlassung" so etwas herein interpretieren, aber das wäre doch um sehr viele Ecken gedacht.


miguhamburg1

Es gibt doch nun wirklich keine einzige Vorschrift, in der alle denkbaren, auch informellen Fälle aufgeführt sein können, bei denen man das Gespräch (über welches Thema auch immer suchen könnte.

Die Vorschrift regelt es doch eindeutig: Man tritt vor seine/n Vorgesetzte/n, nimmt Grundstellung ein, grüßt meldet sich mit Dienstfrad und Namen und seinem Anliegen knd grüßt wieder (wenn man Schütze bis Stabsunteroffizier ist. Dann trägt man sein Anliegen vor, wartet die Reaktion seines Vorgesetzten ab, besntwortet ggf. Fragen, hört die Entscheidung. Dann entweder : "Ich habe den Auftrag, ..." oder "Vielen Dank" oder was immer situationsangemessen, dann wieder Grundstellung, Gruß und "Ich melde mich ab!" Gruß, Kehrtwendung und wegtreten.

Was ist denn daran so missverstndlich?

N0rdlicht

Wie es üblicherweise gemacht wird, ist mir durchaus bewusst.

Zitat von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2016, 23:41:12
...dann wieder Grundstellung, Gruß und "Ich melde mich ab!" Gruß, Kehrtwendung und wegtreten.

Genau dieses steht dort eben nicht. Denn das Gespräch könnte auf zwei Arten enden.

Fall 1:
Vorgesetzter: Führen Sie Ihre Aufträge jetzt durch / Kehren Sie zu Ihrer Grp/Zg zurück (wie auch immer)
Meldender: Gruß, Kehrtwende, wegtreten

Dieser Fall ist so in der Vorschrift beschrieben.

Fall 2:
Vorsetzter: Melden Sie sich ab
Meldender macht die beschriebenen Tätigkeiten

Da Fall 2 nicht ansatzweise in der Vorschrift erwähnt wird, möchte ich einfach mal die Vermutung in den Raum stellen, dass es nie im Sinne der Vorschrift war, einem Soldaten den Auftrag zu geben sich abzumelden, sondern das Entlassen in Form von "eintreten", "wegtreten" usw.  durchzuführen. Denn wenn man mal genau darüber nachdenkt, macht der Satz "Ich melde mich ab" eigentlich keinen Sinn, da das Gespräch bereits durch den Vorgesetzten beendet wurde.   

Jens79

Mein Gott. Die Abmeldung erfolgt indem ich die Tätigkeiten des  Fall 1 durchführe. Das kann doch nicht so schwer sein.

Für manch einen müssten die Vorschriften noch 1000 Seiten mehr haben damit wirklich alle erdenklichen Konstellationen erörtert werden.
 

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