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Leisten von Erste Hilfe im zivilen melde(pflichtig)?

Begonnen von thoppi, 24. Dezember 2016, 01:41:43

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wolverine

Unabhängig davon: Wenn irgendwer an "die Bundeswehr" etwas meldet, was ein Angehöriger gemacht haben soll, kann dem doch nachgegangen werden und wird es regelmäßig auch.
Wenn ein Soldat etwas Schlechtes gemacht hat, genauso wenn er etwas Gutes gemacht hat. Wenn dann noch Name, Dienstgrad und Einheit bekannt sind, findet man ihn regelmäßig auch.
Im beschriebenen Fall ist das eben oft so und dann wird das eben irgendwo eingegeben. Das kann das Bataillon sein oder früher das Wehrbereichskommando oder auch das BMVg direkt. Und dann läuft es eben auf dem Dienstweg weiter.
Das ist doch beim randalierenden Besoffski nichts anderes als beim vorbildlichen Lebensretter.
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Andi

Wenn die Einheit unbekannt ist oder die Vermutung im Raum steht ein Delinquent könnte Soldat sein läuft das im Normalfall über das räumlich zuständige Feldjägerdienstkommando, das die Personalabfrage dann über den Bundeswehrsuchdienst in Köln laufen lässt und den Sachverhalt auch gleich für die bundeswehrinternen Meldewege aufnimmt.

Gruß Andi
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Getulio

Zitat von: Ralf am 24. Dezember 2016, 06:33:09
Sollte strafrechtlich gegen dich ermittelt werden, dann ja, aber das ist ja derzeit nicht der Fall.

Auch das ist ein - wenn auch weit verbreiteter - Irrtum. Verlust der Fahrerlaubnis ist zu melden, ja. Aber strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht. das würde dem Grundsatz widersprechen, dass niemand sich selbst bezichtigen/einer straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung aussetzen muss.

miguhamburg1

Getulio - eben so pauschal auch falsch. Wenn gesetzlich geregelte dienstliche Gründe vorliegen, hat ein Soldat auch die Einschränkung seiner Rechte hinzunehmen.

Soweit er also im Besitz einer BW-Fahrerlaubnis ist, hätte er die Entziehung/ein Fahrverbot seiner zivilen Fahrerlaubnis zu melden, da er für dessen/deren Dauer auch kein BW-Fahrzeug führen darf oder für den Dienst als Kraftfahrer eingeteilt werden darf.

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miguhamburg1

Hat er nicht. Denn wenn ich keine Bundeswehrfahrerlaubnis besitze, muss ich den Verlust der zivilen Fahrerlaubnis auch nicht melden, da dienstlich nicht relevant.

Ralf

Ich habs jetzt auch gefunden:
ZitatBundeswehrangehörige sind nicht verpflichtet, schwebende Verfahren, Wiederaufnahme von
Verfahren und Strafen (z. B. Ermittlungsverfahren), die gegen sie gerichtet sind, zu melden/anzuzeigen.

Was man melden muss sind Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, das hat man ja unterschrieben. Wenn nun der ziv. FS endgültig entzogen wurde, muss man das (unabhängig vom dienstl. FS) auch melden, weil sich eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen ergeben hat.
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MiraC

Und weils Grad passt: Und dann gibt es noch die Kameraden, die den FS abgeben müssen für einen Monat, es nicht melden und dann während der Zeit mit dem Auto in der Kaserne rumfahren.....

Jens79

Und? Sie müssen es nicht melden wenn sie keine Kraftfahrer Bw sind und sie dürfen mit ihrem Auto ohne Führerschein in der Kaserne oder auf einem StoÜbPl rumfahren soviel sie wollen.

Es sei denn, in der Kasernenordnung ist geregelt, dass in der Kaserne oder dem StOÜbPl die StVO gilt.
 

Andi

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bayern bazi

Zitat von: Andi am 27. Dezember 2016, 21:15:53
Genau genommen muss befohlen sein, dass die Regelungen der StVO gelten. ;)


der "Befehl" hangt doch an jedem Kasernentor  -im Kasernenbereich gilt die StVo - in Form eines Schildes



wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Hirnforscher

Mal zurück zum Thema, ob etwas bzgl. des Geschehenen meldepflichtig sein könnte: ich vermute, dass eine Meldepflicht besteht, wenn der Kamerad während der Erste Hilfe-Maßnahme einem Infektionsrisiko ausgesetzt war (bzgl. weiterer Truppenärtzlicher Versorgung). Bitte gerne korrigieren, falls ich mit meiner Vermutung falsch liege...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

ulli76

Auch dann ist nichts meldepflichtig. Als Ersthelfer hat man ja kein erhöhtes Infektionsrisiko. Meist wenden sich die Soldaten aber eh schon von alleine beim Truppenarzt zur Beratung.

Besteht ja auch keine Meldepflicht, wenn man sich mit einer/einem Fremden vergnügt hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ToMA

Ist zwar schon OT, aber um die StVO einhalten zu können, ist kein Führerschein notwendig.

Also kann theoretisch auf dem Kasernengelände (wo die StVO gelten soll) ohne Führerschein gefahren werden, da dieser nur für das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen erforderlich ist (§ 1 StVG).
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

CIRK

Im Grunde ist es doch (wie fast immer) ganz einfach. Der TE ist sich nicht sicher, ob er etwas melden soll, also im Zweifelsfrei einfach melden und er muss sich mit der Frage nicht mehr belasten.

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