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SAZ 8 Spritgeld für Tägliche Heimfahrt 100KM.

Begonnen von Daniel.O, 28. Dezember 2016, 15:40:44

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Daniel.O

Und zwar habe ich mich für 8 Jahre als Zeitsoldat angemeldet beim Heer (Panzer-Bataillonen).
Da ich 100KM von der Kaserne weg wohne mit meiner freundin zusammen, habe ich mich gefragt ob ich nicht täglich heimfahren kann.
Da ich sowieso das Langstrecken fahren gewohnt bin würde es mir nichts ausmachen.
Meine Frage ist deswegen jetzt, ob man eine Ünterstützung vom Bund dabei bekommt?
Weil das sind umgerechnet 1000Km  ca. in der woche.
Hab bisher nur mitbekommen das man die Spritgelder für sowas selbst zahlen muss aber die Steuern dafür ermässigt bekommt.
Wollte mich hier jetzt vergewissern ob das auch so stimmt.

CIRK

Natürlich musst Du dies selbst bezahlen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung kannst Du die Kosten dann als Werbungskosten absetzen. Solltest Du Trennungsgeldberechtigt sein, wird Dir alle 14 Tage eine Familienheimfahrt vergütet.

Daniel.O

Zitat von: CIRK am 28. Dezember 2016, 15:52:58
Natürlich musst Du dies selbst bezahlen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung kannst Du die Kosten dann als Werbungskosten absetzen. Solltest Du Trennungsgeldberechtigt sein, wird Dir alle 14 Tage eine Familienheimfahrt vergütet.
Super, danke für die schnelle Antwort!

N0rdlicht

Zitat von: Daniel.O am 28. Dezember 2016, 15:40:44
... wohne mit meiner freundin zusammen ...

Da wird es nur eine Familienheimfahrt alle 30 Tage, unter der Voraussetzung das die Wohnung anerkannt ist / wird.

wolverine

Und steuerlich kann man nur die einfache Entfernung geltend machen, nicht Hin- und Rückfahrt. Das wird also schon ein recht teurer Spaß.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

N0rdlicht

Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Versetzung auf den Dienstposten unter 48 Monate ist (was am Anfang bis zum bestehen der laufbahnrelevanten Ausbildungen die Regel sein wird) , besteht keine 1. Tätigkeitsstätte. Somit würde es sich um eine Auswärtstätigkeit handeln, wo jeder gefahrene Kilometer angesetzt werden kann.

Ralf

Wenn ich doch eine Auswärtstätigkeit habe, muss ich doch auch eine (andere) Arbeitsstätte haben, damit ersichtlich ist, dass es eine Auswärtstätigkeit ist, oder? Wo wäre die denn dann?
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N0rdlicht

Nein es muss dafür keine 1. Tätigkeitsstätte vorhanden sein. Es gibt (allgemein gesagt) Arbeitgeber, die keine 1. Tätigkeitsstätte haben. Dazu zählen alle Soldaten, die eine Versetzung / Kommandierung unter 48 Monate haben.

N0rdlicht

Da ich selber und die meisten hier Grundlagen für Behauptung zu schätzen wissen, hänge ich hier mal das passende Dokument dazu mit an den Beitrag..

Dort steht unter II 1 a: Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ist außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig.

Es werden weiterhin alle relevanten Regelungen für die Auswärtstätigkeit und die erste Tätigkeitsstätte dargestellt.

[gelöscht durch Administrator]

Andi8111


Jens79

Damals als ich mich "angemeldet"  :o habe, bin ich auch noch oft zur Freundin gefahren....
Bis ich ganz schnell gemerkt habe, dass die Kohle zum tanken in der Natokneipe nebenan besser investiert war  ;D ;D ;D
Da gabs dann auch ne neue Freundin  ::)
 

KlausP

Zitat von: N0rdlicht am 28. Dezember 2016, 16:33:53
Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Versetzung auf den Dienstposten unter 48 Monate ist (was am Anfang bis zum bestehen der laufbahnrelevanten Ausbildungen die Regel sein wird) , besteht keine 1. Tätigkeitsstätte. Somit würde es sich um eine Auswärtstätigkeit handeln, wo jeder gefahrene Kilometer angesetzt werden kann.

Und wie lange ist das bei einem Saz 8 Mannschafter (wovon ich momentan ausgehe)? Oder bei einem Uffz allg.FD ohne ZAW?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

N0rdlicht

Wenn bei SaZ 8 Mannschaften die Dienstzeit gleich auf 8 Jahre festgesetzt wird (wozu ich allerdings keine Aussage treffen kann), betrifft dieses nur die Zeit der Grundausbildung.
Bein Uffz allg. FD wird dieses bis nach dem Uffz-Lehrgang sein (oder wie der jetzt auch immer heißen mag).

N0rdlicht

Ich muss mich korrigieren. Es geht nicht darum ob die Festsetzung sofort auf 8 Jahre erfolgt, sondern ob die Versetzung auf den Dienstposten gleich auf die 8 Jahre (- Grundausbildung) erfolgt oder die Versetzung schrittweise verlängert wird.

KlausP

SaZ Mannschaften werden (wie in der Regel alle ungedienten Freiwilligen) zunächst auf 6 Monate festgesetzt. Uffz allg FD ohne ZAW werden als Eignungsübende eingestellt und erst ab 5. Dienstmonat zum SaZ ernannt (gut, war 'ne kleine Falle  ;)).

Zitat von: N0rdlicht am 28. Dezember 2016, 17:47:13
Ich muss mich korrigieren. Es geht nicht darum ob die Festsetzung sofort auf 8 Jahre erfolgt, sondern ob die Versetzung auf den Dienstposten gleich auf die 8 Jahre (- Grundausbildung) erfolgt oder die Versetzung schrittweise verlängert wird.

Okay, "Versetzung" und "Dienstzeitfestsetzung" sind aber völlig unterschiedliche Paare Schuhe.

Mannschaften werden nach der Grundausbildung auf ihren festen Dienstposten versetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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