Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung

Begonnen von LI, 12. Januar 2017, 12:29:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LI

Zitat von: F_K am 12. Januar 2017, 13:47:41
@ LI:

Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).

.. und das ist und bleibt richtig.

Dann sind wir ja einer Meinung. Jetzt ist nur noch die Frage was bei der von Andi genannten speziellen Sicherheitsüberprüfung tatsächlich geprüft wird.

F_K

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-bundeswehrbewerber/477842

Die Umsetzung einer Ü1 für jeden Bewerber kommt vermutlich "erst" am 1. 7. 2017.

Die "Frage" ist damit beantwortet - es wird eine Ü1.

ZitatFür Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat
oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung
nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen."

Tommie

Und mit der Erkenntnis, das eine einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß SÜG, aka "Ü 1" wird, findet man die dabei durchzuführenden Maßnahmen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz! Und diese Überprüfung findet eben nur dann statt, wenn der Bewerber den entsprechenden Erfassungsbogen vorher ausfüllt und unterschreibt. So lange wird dann entweder keine Einstellung, aber auf jeden Fall keine Ernennung zum SaZ erfolgen (können).

LwPersFw

Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

A.B.

Guten Abend zusammen,

Hab mir die Änderung Soldatengesetz bezüglich der Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung durchgelesen.
Es steht geschrieben "bei erstmaliger Berufung in ein Dienstverhältnis"....
Meine Frage wäre, wie wird das mit Saz Wiedereinsteller gehandhabt?
Das wäre nach meinem Verständnis keine erstmalige Berufung.

Vielen Dank im voraus...

KlausP

Wenn man in seiner Vordienstzeit GWDL oder FWDL war und jetzt als SaZ eingestellt und in das Dienstverhältniseines Soldaten auf Zeit berufen wird ist das mMn eine erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis (nämlich eines SaZ). Bei GWDL bedurfte und bei FWDL bedarf es keiner Berufung in ein Dienstverhältnis, es gibt darüber ja auch keine Urkunde wie bei SaZ.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

A.B.

Entschuldigung,hab mich nicht verständlich genug ausgedrückt.
Saz in der ersten Dienstzeit und jetzt als Wiedereinsteller.

F_K


mailman02

Ich darf mich vermutlich auch auf eine SÜ2 einstellen ob das mit dem neuen Gesetz zu tun hat oder nicht weiß ich nicht. Aber wird shcon.

A.B.


LwPersFw

#25
Zitat von: LwPersFw am 13. Januar 2017, 07:41:57
Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).

Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.

U.a.:

+ Das neue Verfahren wird für Bewerber angewendet, die ab 01.07.2017 an einem Auswahlverfahren beim KC/AC teilnehmen.

+ Ziel soll sein, dass das Verfahren noch vor Dienstantritt abgeschlossen wird.

+ Kann dies nicht erfolgen, kann der Bewerber trotzdem eingestellt werden.

+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.

+ Wird ein Sicherheitsrisiko festgestellt, wird der Soldat umgehend wieder entlassen.

(Von Dienstantritt bis zur Ernennung zum SaZ ist der Bewerber in einem sog. "faktischen Soldatenverhältnis"./ Eignungsübende können sowieso während der EÜ entlassen werden.)

Betroffener Personenkreis gem. Soldatengesetz (SG):
Aus dem Gesetzentwurf und Begründung zum Gesetz:

,,Für  Personen,  deren erstmalige Berufung  in ein  Dienstverhältnis  als  Berufssoldat  oder  Soldat  auf  Zeit  beabsichtigt  ist,  ist  eine einfache Sicherheitsüberprüfung  nach dem  Sicherheitsüberprüfungsgesetz  durchzuführen."

"Über  den bereits  bestehenden Verweis  in §  58b Absatz  2  SG auf  §  37  SG gilt  die Regelung auch  für  Frauen und Männer,  die  freiwilligen  Wehrdienst  als  besonderes  staatsbürgerliches  Engagement  leisten wollen. 

Sie  gilt  auch für  ungediente  Reservistinnen und Reservisten,  die  in ein Reservewehrdienstverhältnis  nach §  4 des  Reservistinnen- und Reservistengesetzes  (ResG)  berufen  werden (§  5 Absatz  1 Satz  1 ResG).

Die Ergänzung  eines  Verweises  auf  den  neuen §  37 Absatz  3 SG stellt  sicher,  dass  das Erfordernis  der  Sicherheitsüberprüfung  auch  für  Personen gilt,  die  ein Wehrdienstverhältnis  erstmalig  als  Dienstleistende nach  dem  Vierten Abschnitt  des  SG  begründen."




Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet.


Ob Bewerber, die bereits vor dem 01.07.2017 ihr Auswahlverfahren positiv abgeschlossen haben,
aber erst deutlich nach dem 01.07.2017 ihren Dienstantritt haben, in diese Maßnahme noch mit
einbezogen werden, weiß ich nicht.

Ich vermute aber einmal... zur Vereinfachung werden hier nur bei Bedarf dienstpostenbezogene SÜ eingeleitet.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LoggiSU

Bekommt man eigentlich eine Info über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung?
Meine Ernennung zum SaZ steht jetzt an und da kam die Frage danach auf.
Ich habe bisher keinerlei Unterlage dazu bekommen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwLauch

Ich habe einen Brief mit einem A4-Blatt bekommen, wo drauf stand, ob Sie Ü1, Ü2 oder Ü3 überprüft worden sind und wie das Ergebnis darauf lautet. Man wird also in Kenntnis gesetzt.

LoggiSU

OK dann habe ich wohl keine.
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Was da wohl wieder schief gelaufen ist?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau