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Treuhandkonto LHD als FWDL

Begonnen von derchris, 14. Januar 2017, 20:27:56

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derchris

Guten Tag,

aktuell bin ich Freiwillig Wehrdienstleistender, wechsele aber zum Juli diesen Jahres in die Offizierlaufbahn beim Heer.
Meine Frage ist, ob ich mit meinem aktuellen Status (FWDL) dennoch berechtigt bin, mich postalisch per Kontoeröffnungsantrag beim LHD Shop zu registrieren, um mir dort auf eigene Kosten Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen, auch wenn mir im Moment ja selbstverständlich noch kein finanzieller Zuschuss auf dem an die Registrierung im geschützten LHD-Bereich gebundenen Treuhandkonto zusteht?

Es geht mir einfach nur darum, abgesichert zu sein, dass ich keinen auf den Deckel bekomme, wenn jemand erfährt, dass ich als Nicht-(Teil-)Selbsteinkleider ein Konto bei der LHD besitze.
Dort besteht nämlich laut Antrag die Möglichkeit, sich selbst mit dem Status "Rekrut" zu registrieren. Vielleicht ist das auch gar kein Ding, ich kenne die Rechtslage nicht, kann mir jemand weiterhelfen?

Gleich vorweg, um keine Diskussion über selbst beschaffte Ausrüstungsteile vom Zaun zu brechen, ich möchte mir keine KSK-Jacken bestellen, sondern lediglich Kleinteile wie einen zusätzlichen Unterzieh-Rolli als Ergänzung zu den zwei dienstl. gelieferten und Ähnliches.

Mit Besten Grüßen

Chris

Ralf

Ich lese da:
ZitatHinweis zur Neuanmeldung! Der Bundeswehrbekleidungsshop der LHD ist ausschließlich für Angehörige der Bundeswehr zugänglich und bedarf einer Authentifizierung zur Freischaltung des Kundenkontos.
So stehts auf der Internetseite, sollte also kein Problem sein. Wenns verboten wäre, würde man dich nicht annehmen. Einfach probieren, lehnt man dich ab, bekommst du eine Begründung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Pericranium

Ich habe als FWDL auch einen Account gehabt und mit privatem Geld dort Sportkleidung gekauft. Also kein Problem ;)
Nur wieso holst du dir das Zeug da und nicht bei ASMC oder so? Die Sachen im Shop sind viel zu teuer.

TheScientist

Habe als Reservist (beordert) ein LHD Kundenkonto - zahle privat.

Witzige Anekdote: LHD kannte vor mir meinen vorläufigen DG vor meiner ersten RDL im vorläufigen DG. Ob es Zufall war oder ein Fehler, weiss ich es nicht. Konnte aber zum vorläufigen DG die passenden Dienstgradschlafen erwerben vor der RDL/Ernennung  ;D

derchris

Vielen Dank schonmal, dann werde ich demnächst mal den Brief rausschicken und mich anmelden, stimmt schon, wenn's nicht möglich sein sollte, käme wohl zunächst eine Begründung von der LHD, bevor irgendetwas rechtswidrig ausgestellt wird.

Das meiste kaufe ich auch bei Online-Shops aber manche Dinge, möchte ich auch in der gewohnten Qualität haben und die bekomme ich Online i.d.R. Nur von Leo Köhler und deren Produkte kosten meist eigentlich LHD Preise

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