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Frage zur Wehrübung

Begonnen von Alex1986, 22. Januar 2017, 20:46:03

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Alex1986

Hallo zusammen.
Ich weiss es wurde schon ausführlich erklärt aber irgendwie will oder kann ich es immer noch nicht verstehen.

Im Sommer steht eine Wehrübung von 5 Tagen unter der Woche an. Dafür stellt mich mein Arbeitgeber unbezahlt frei. Den Lohn Ausfall erstattet mir dann die Bundeswehr aber was bekomme ich dann noch?


Vor 2 jahren habe ich an einer Kurz RDL teilgenommen 3 Tage. Da habe ich den kompletten Verdienstausfall bekommen und pro Tag 32,90 €. Da ich verheiratet bin und 2 Kinder habe. Was heißt das jetzt, ist das der Tagessatz? Wenn ich da jetzt noch 10€ Verpflegung abziehe bekomme ich dann pro Stunde 2,50€ ?!

miguhamburg1

Auf Antrag erhalten Sie Ihren Lohnausfall ersetzt sowie die jetzt so genannte Reservistendienstleistungsprämie, die sich am Dienstgrad sowie am Familienstand und Unterhaltspflichten gestaffelt orientiert. Die für Sie infrage kommende Summe können Sie sicher ergoogeln. Ja, es ist richtig, dass Wehrübende ihre Verpflegung - soweit sie sie in Anspruch nehmen mittels grüner Chipkarte selbst zahlen müssen. Dennoch ist die Entschädigung für Wehrübungsleistende nach der neuen Regelung in den meisten Fällen höher, als zuvor.

KlausP

Gib mal "Reservistendienstleistungsprämîe" hier in der Forensuche ein, da sollte schon was zu deinen Fragen zu finden sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnolle

Oder schau einfach im USG  nach.  Da steht alles schön in Tabellenform drin. Sollte die Mindestleistung den Verdienstausfall übersteigen gibt es natürlich diese.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Alex1986

Was versteht man unter höher wie vorher? Ich habe für die Kurz Reserve Dienstleistung Pro Tag 32,80€ bekommen. Den Verdienstausfall zählt man doch nicht dazu??? Den habe ich komplett erstattet bekommen. Es gibt 2 Tabellenbach welcher muss ich gehen bei der kurz RDL wirde ich nach der 2 Tabelle bezahlt. Ist das bei einer 5 Tägigen übung auch oder bekomme ich da Geld ais der ersten Tabelle?

KlausP

Da gab es für "Kurzwehrübungen" von max. 3 Tagen ja auch noch das sogenannte "Dienstgeld" in Höhe des dreifachen (?) Wehrsolds und in der Regel keine USG-Leistungen. Das ist mit der neuen Regelung aber entfallen, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

(Erhöhtes) Dienstgeld gibt es nur in Sonderfällen sehr kurzer Dienstleistungen.
Eine 5tägige RDL ist KEIN solcher Sonderfall.

-> Also Tabelle 1.

Allerdings sind die Mindestleistungen deutlich erhöht worden, so das viele Res nun MEHR als ihren Verdienstausfall erstattet bekommen - in der Summe also mehr Geld erhalten.

Getulio

Zitat von: Alex1986 am 23. Januar 2017, 09:19:29
Was versteht man unter höher wie vorher? Ich habe für die Kurz Reserve Dienstleistung Pro Tag 32,80€ bekommen. Den Verdienstausfall zählt man doch nicht dazu???

Ich verstehe ehrlich gesagt Ihr Problem nicht. Wenn Sie Ihren Verdienstausfall erstattet bekommen, PLUS 32,80 EUR on top, dann haben Sie doch unterm Strich mehr Geld als Sie in Ihrem regulären Job in der selben Zeit verdient hätten?!

Alex1986

Angenommen ich bekomme meinem verdienst Ausfall erstattet 20€ Brutto die Stunde. Hinzukommt dann der Tagessatz sagen wie mal 30€. Wenn ich dann 10 Stundem Dienst leiste an so einem Tag sind es 3 € die Stunde. Bin aber während einer Übung 24 Stunden im Dienst. Es rechnet sich einach nicht! Es ist ja nicht so das so eine Woche Übungsplatz Urlaub sind... Naja werde mal sehen was bei rum kommt.

Ralf

ZitatEs rechnet sich einach nicht!
Ach du wolltest damit richtig reich werden? Schade, das bedient das Klischee einiger Resis.
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Alex1986

Ich muss erstmal schauen was es zusätzlich zum verdienst Ausfall gibt. Danach werde ich mich dazu äußern und werde mir überlegen ob es dich in Zukunft lohnt...

KlausP

Okay, für mich hat sich dieses Thema damit erledigt. Entweder Sie wollen es nicht verstehen oder es fehlt zwischen den Ohren um es verstehen zu können. In beiden Fällen ist jedes weitere Argument sinnlos. Schönes Restleben noch ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Ich frage mich gerade, warum ich noch übe?! ??? Mit der dargestellten Berechnung werde ich ja richtig arm dabei. :-\
Aber das ist wie lieben oder wählen: nicht wegen sondern trotzdem! :D
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MiraC

Also Reich werden wollte ich damit nie, habe eine RDL immer als Abwechslung vom Job gesehen.

Das hat sich jetzt als aktiver ja eh erledigt.
[Durch die Neuregelung bin ich eh nicht durchgestiegen...]

nikabukolo

Die Frage ist doch einfach. Willst du Reservist sein oder nicht?
Du bekommst ja anscheinend deinen Lohn und etwas Kohle für irgendwas.
Hast du keine Lust auf den Reservistendienst, dann lass es doch.

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