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ZDv 20/7 und Beförderung eines RUA zum Uffz

Begonnen von Baldy, 18. August 2003, 18:02:59

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Baldy

Hallo!

Ich bin derzeit FWDLer im 14. Dienstmonat und HG RUA. Mitte September habe ich meinen SichUffz-Lehrgang in Münster und bin Ende Oktober Abgänger. Nun meine Frage:

In der ZDv 20/7 steht unter 219 Abs 3, dass man zum Unteroffizier zum ersten Tag als Reservist befördert werden kann, wenn die Bedingungen in 226 erfüllt sind.
Dort steht wiederum, dass ich mindestens 12 WÜ-Tage leisten muss, 6 davon in höherer Verwendung oder mit einer Ausbildung der ATN-Stufe 7.
Mein S1Fw meint, ich müsste die 12 Tage WÜ machen um Uffz d.R. zu werden.
Was meint ihr? Was ist eigentlich ATN-Stufe 7? Das konnte mir auch keiner so genau sagen.

Ich denke, 219 und 226 sind ein Widerspruch, da ich doch, wenn ich Wehrdienst geleistet habe, nicht gleichzeitig eine Wehrübung machen konnte. Demnach wäre 219 ja sinnlos. Das lässt mich aber schlussfolgern, dass ich doch zum 01.11.2003 Uffz d.R. werden könnte, sollte ich den Lehrgang bestehen.

Danke im voraus!

Baldy

Simon

Hallo,

die aktiven Kameraden meines ULR bekamen ausnahmslos gesagt, das sie mit dem ersten Tag nach Ende ihres Wehrdienstes U d. Res. werden wuerden, in einem Fall wurde die Beförderung sogar trotzdem zum Lehrgangsende vorgenommen. Diese Gerüchte bezüglich einer gewissen Anzahl von WÜ Tagen gab es nur in Bezug auf die, die mit Ende des Wehrdienstes keine 12 Monate Dienst gleistet hatten (war genau einer....und das war der, der sogar schon auf dem Lehrgang befördert wurde).

mfg, Simon

TheAdmin

Gerücht ist das nicht ABER die Lehrgangstage werden angerechnet, also wenn du den Lehrgang hast, der ja 4 Wochen dauern sollte hast du deine 12 WÜ Tage sicher.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Prodigy

@Menges:
Bislang war ich auch Deiner Ansicht ich muss aber Simon zustimmen, dass RUAs die zum Ende Ihres GWD nicht die 12 Monate voll hatten bei uns ebenfalls erst nach 6 Tagen Wehrübung befördert wurden.

Grundsätzlich zählen Laufbahnlehrgänge als Verwendung in dem höheren Dienstposten.


F_K

@ Baldy:

Die "Ausbildungshöhe 7" kannst Du Deinen PSBS entnehmen.
Beispiel von Ausbildungshöhen, quasi das "Niveau" der Ausbildung:

3001180 PzGrenadier
3001074 JgUffz
3001024 JgOffz

Meistens sind die ATN nach einem sprechenden Muster aufgebaut.
Hier kann man sehen "3001" führend ist "grüne" Ausbildung,
1x0 "hinten ist die PzGren Schiene, 0x4 die Jägerschiene.
Bei diesen ATNs ist die zweite Ziffer die Ausbildungshöhe:
8 = Manschafts ATN (= PzGren Soldat)
7 = Uffz ATN
5 = Fw ATN
2 = Offizier
1 = StOffizier.

Mit Abschluß des RUL wirst Du eine Sicherungsunteroffizier ATN erhalten (wahrscheinlich 3002977 SicherungsUffz).

Thema Wehrübungstage: Die Qualifikation muß auf dem höheren "Dienstposten", also mit Ausbildungshöhe 7 nachgewiesen werden ( = 6 WÜ Tage in höherer Verwendung).

Nun ist es so (wie von M. Menges dargestellt), das die Zeiten der Ausbildung MITZÄHLEN, sprich, falls du den Lehrgang bestehtst, hast Du schon 24 Tage oder so auf dem höheren Dienstposten.
Wehrübungstage sind bei Dir halt die "normalen" Diensttage ...

Beförderung also erst NACH dem Lehrgang (oder später), WIRKSAMKEIT am ersten Tag Deines "Reservistendaseins" ...

Baldy

Hey!!!  ;D

Das hört sich ja mal wirklich gut an! Ihr seid ja richtige Experten.  ;)

Vielen Dank!
Baldy, StUffz d.R.

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