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KzH oder nicht?

Begonnen von TheTrucker, 29. Januar 2017, 12:44:14

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TheTrucker

Hallöchen...
Erstmal vorne weg, ich hatte jetzt übers Wochenende 40 grad Fieber, Kopfschmerzen, Glieder schmerzen... Ich bin aber keiner der wegen Kleinigkeiten zum doc rennt. Wirklich nur wenn es gar nicht mehr geht. Ich fahre heute noch zu meiner Kaserne und werde mich morgen durchchecken lassen. Ist es irgendwie möglich den Arzt auf KzH zu fragen? Ich würde mich gern ein paar Tage auskurieren um wieder 100% diensttauglich zu sein. Ich bin ein Kandidat, der sehr schnell Rückschläge bekommt und dann lieg ich richtig auf dem Brett. Mein Wochenende wahr so schon die Hölle!

DefSkidrow

Wieso fragen? Wenn man wirklich krank ist, wird der Arzt das schon sehen und dich krank Schreiben

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KlausP

ZitatMein Wochenende wahr so schon die Hölle!

Und wieso haben Sie dann nicht schon einen Arzt konsultiert?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Klaus, lass mal gut sein. Ist doch ok, dass er wegen Lappalien auf die Vorstellung beim Truppenarzt wartet....

funker07

Vorsicht: Wenn du ein Fahrzeug führst, obwohl du dazu gesundheitlich nicht in der Lage bist und jemanden gefährdest sind wir ganz schnell im Bereich Straftat.
Tu dir die Fahrt bitte nicht an, sondern geh morgen zum nächstgelegenen Truppenarzt oder (falls ebenfalls zu weit) lass dir telefonisch die Freigabe geben, einen zivilen Arzt aufzusuchen.
Vergiss aber nicht, gegen Dienstbeginn deine Einheit zu informieren.

Von der Fahrt hast du gar nichts.
Mir so passiert: Sonntag abend 280km anreise, Montags n paar Medikamente holen wollen, weil ich nachts vor Husten wach geworden bin. Gab direkt ne Woche KzH. Also 280km zurück gefahren.

Denk bitte auch an die Menschen in Bus/Bahn (falls du nicht Auto fährst). Man muss Krankheiten nicht sinnlos verteilen.

@KlausP: Mal wieder ein Post völlig ohne Hilfe, bei dem der TE sinnlos angegangen wird.

KlausP

Wieso? Die Frage war vollkommen ernst gemeint. Es ist ja durchaus möglich, dass er nicht weiss, wie er sich verhalten muss. Aber Sie haben ihm das ja erklärt ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

0930

Mit 40 Fieber fährt man kein Auto mehr. Auch in einen Zug würde ich mich damit nicht setzen.

Wenn es wirklich so schlimm ist, heute noch UVD anrufen und melden. Dann morgen zur Sicherheit nochmal TE-Führer anrufen und in die nächste Kaserne zum Truppenarzt fahren lassen, der wird dich KZH schreiben.

Wenn "deine" Kaserne die nächste ist und je nachdem wie weit entfernt ist es auch möglich zum zivilen Arzt zu gehen. Da gibts ein Merkblatt dafür.



KlausP

... und auf www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de gibt es extra für sowas eine Truppenarztsuche.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Zitat von: funker07 am 29. Januar 2017, 13:09:16
Vorsicht: Wenn du ein Fahrzeug führst, obwohl du dazu gesundheitlich nicht in der Lage bist und jemanden gefährdest sind wir ganz schnell im Bereich Straftat.

So ein UNSINN!

funker07

Andi8111, wenn du schon mit Großschreibung hier rumbrüllst, magst du das doch sicherlich auch belegen oder?

Das StGB stützt meine Aussage da:
Zitat von: § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1.    ein Fahrzeug führt, obwohl er
    b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zum Thema Übermüdung gibts da definitiv einschlägige Rechtssprechung, zu Krankheit habe ich zwar noch nichts gelesen, das Gesetz unterscheidet da aber nicht.

Andi8111

Natürlich unterscheidet das Gesetz da^^ Wegen Fieber ist niemand fahrunfähig^^
Drogen, Behinderungen, Alkohol das sind die Knackpunkte bei diesem §315c

Die bare Behauptung "gesundheitlich nicht in der Lage" und "Straftat" ist schlichtweg falsch, weil zu global und allumfassend^^

Ob jemand in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, entscheidet ja auch nicht der Fahrer selbst, sondern ein Arzt. Z.b. bei Epilepsie, Drogenkonsum (MPU) und wiederkehrenden Alkoholfahrten (ebenfalls MPU) und wer gegen diese Auflagen verstößt, wird mit ... bestraft.

Außerdem, wichtige Absätze wegzulassen, ist ebenfalls unklug:
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1.
ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)
infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wie dies alles muss erstmal vor Gericht bewiesen werden...



Andi8111

Körperliche Mängel im Sinne von §315c ;)

Was sind geistige oder körperliche Mängel?

Zu geistigen und körperlichen Mängeln zählen unter anderem Epilepsie, schwere Diabetes, Kurzsichtigkeit, akute Migräne, hohes Alter in Verbindung mit körperlichen Ausfallerscheinungen und extreme Übermüdung. Ob die Mängel chronisch oder vorübergehend sind, spielt keine Rolle. Trifft der Fahrzeugführer geeignete Vorkehrungen, trägt er etwa eine Brille, ein Hörgerät oder eine Prothese, die eine Gefährdung des Verkehrs verhindern, findet § 315c StGB keine Anwendung. Nicht geeignet für das Verhindern einer Gefahr ist dagegen die Mitnahme eines Begleiters.

DefSkidrow

Also ich kann Andi nur Recht geben! Ich bin momentan auch krank und könnte momentan kein Fahrzeug sicher fahren. Und Natürlich bin ich haftbar wenn ich dann trotzdem fahre.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


funker07

Andi8111, du verwechselst da einen akuten Mangel, der temporär zur Fahruntüchtigkeit führt mit dauerhaften Erkrankungen, die auf dem Verwaltungsweg zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Hier mal ein Urteil des LG Wiesbaden zu Übermüdung.
Fieber allein mag nicht immer zur Fahruntüchtigkeit führen, aber wenn der TE schon schreibt, dass das Wochenende für ihn die Hölle war, wird man doch eine normale Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit bestreiten können.


Natürlich ist der Nachweis schwer, sowohl die Krankheit (vor allem, wenn nicht direkt nach einem Unfall aufgefallen), als auch der Zusammenhang zwischen Krankheit und Fahrfehler, aber dadurch wird es ja legal.
Wenn ich beim klauen nicht erwischt werde, werde ich nicht verurteilt. Eine Straftat habe ich aber objektiv begangen.
Zur Einnahme von Medikamenten findet man z.B. dieses Urteil, genauso warnen viele vor Fahruntüchtigkeit durch die eigentlichen Symtome.
Ein Urteil oder ein Rechtsgutachten finde ich leider gerade nicht. Mal gucken, vielleicht such ich heute Abend mal ausführlich.

@DefSkidrow: In wie fern gibst du damit Andi recht und nicht mir?

Ralf

Wir entfernen uns doch nun nicht vom Thema über ausufernde Grundsatzdiskussionen?
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