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Disziplinarverfahren möglich?

Begonnen von DRon, 13. Februar 2017, 00:43:28

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DRon

Hallo.

Mein Sohn hat bei der Bundeswehr ein Praktikum gemacht. Leider hat es der dortige Spieß mit der Hilfestellung ein wenig zu gut gemeint und hat sich derbe an meine Frau ran gemacht. Es fing an mit offiziellen Telefonaten, dann treffen (natürlich rein offiziell). Dann hat er sich an Sie ran gemacht und sie sogar in ein Hotel eingeladen. Er ist während der Dienstzeit mit Ihr Spazieren gegangen und hat sich an sie ran gemacht.
Meine Frau hat die Sache beendet als Sie merkte auf was er eigentlich wirklich aus ist.....(kann man sich ja denken).
Jetzt meine Frage. Besteht die Möglichkeit als Zivilist ein Disziplinarverfahren gegen Ihn einleiten zu lassen?

Ralf

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DRon

Er hat sich an die Mutter von einem Schülerpraktikanten ran gemacht und das während der Arbwitszeit.
Er hat die Kaserne während der Dienstzeit verlassen um sich mit ihr zu treffen. Aus nicht dienstlichen Gründen. Aus meiner Sicht ist ein schülerpraktikant Schutzbefohlen. Wie kann er sich da, als Vorgesetzter an die Mutter ran machen?

F_K

Der KpFw ist kein Vorgesetzter des Praktikanten - noch seiner Mutter.
Die Mutter ist auch keine Schutzbefohlene.

Flirten ist nicht unter Strafe gestellt.

wolverine

#4
Trotzdem kann man solche Dinge wie Abwesenheit oder gar Hotelaufenthalte in der Dinstzeit etc. natürlich dem Chef oder Kdr melden. Sollte das eindeutig beweisbar sein, wird der ein Disziplinarverfahren o. ä. einleiten.
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F_K

Die Einlassung spricht von einer Einladung ins Hotel - nicht von einem tatsächlichen Aufenthalt.

Eine Meldung steht natürlich immer frei ...

Jens79

Zitat von: DRon am 13. Februar 2017, 00:43:28
Hallo.

Mein Sohn hat bei der Bundeswehr ein Praktikum gemacht. Leider hat es der dortige Spieß mit der Hilfestellung ein wenig zu gut gemeint und hat sich derbe an meine Frau ran gemacht. Es fing an mit offiziellen Telefonaten, dann treffen (natürlich rein offiziell). Dann hat er sich an Sie ran gemacht und sie sogar in ein Hotel eingeladen. Er ist während der Dienstzeit mit Ihr Spazieren gegangen und hat sich an sie ran gemacht.
Meine Frau hat die Sache beendet als Sie merkte auf was er eigentlich wirklich aus ist.....(kann man sich ja denken).
Jetzt meine Frage. Besteht die Möglichkeit als Zivilist ein Disziplinarverfahren gegen Ihn einleiten zu lassen?

Ruf den Chef dort an und erzähl ihm das. Mehr kannst du nicht tun.

Was dann der Chef draus macht, werden wir alle vermutlich nie erfahren.
 

schlammtreiber

Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit einer archaisch-männlichen Reaktion, also den Scherzkeks direkt (selbst, offline, real world, face to face...) zur Rede zu stellen und ihm mögliche Folgen seines unbedachten, hormongesteuerten Handelns plastisch vor Augen zu führen... aber hey, wahrscheinlich ist dieser völlig abstruse Gedanke ein Relikt aus vergangenen Zeiten und in unserer vielfältig-bunten Toleranzglücksbärchikulturgesellschaft geradezu undenkbar geworden.

Semper Communis
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WirdMaHellImHals

Zitat von: schlammtreiber am 13. Februar 2017, 10:21:42
[...]den Scherzkeks direkt (selbst, offline, real world, face to face...) zur Rede zu stellen [...]

Aber es ist doch viel angenehmer den schwarzen Peter als Buh-Mann an den Chef weiterzugeben :-[

Mal im Ernst, ziehen sie die Bundeswehr da nicht mit rein. Führen sie mit dem betreffenden Herren ein Gespräch unter Männern und gut ist.
Da werden sie mehr von haben, als wenn sie ihn bei seinem Chef verpetzen, denn genau das ist es.

0930

Zitat von: WirdMaHellImHals am 13. Februar 2017, 11:24:44
Zitat von: schlammtreiber am 13. Februar 2017, 10:21:42
[...]den Scherzkeks direkt (selbst, offline, real world, face to face...) zur Rede zu stellen [...]

Aber es ist doch viel angenehmer den schwarzen Peter als Buh-Mann an den Chef weiterzugeben :-[

Mal im Ernst, ziehen sie die Bundeswehr da nicht mit rein. Führen sie mit dem betreffenden Herren ein Gespräch unter Männern und gut ist.
Da werden sie mehr von haben, als wenn sie ihn bei seinem Chef verpetzen, denn genau das ist es.

...man kann auch zweigleisig fahren. ;)

ZMZler

Zitat von: DRon am 13. Februar 2017, 07:43:42
Er hat sich an die Mutter von einem Schülerpraktikanten ran gemacht und das während der Arbwitszeit.
Er hat die Kaserne während der Dienstzeit verlassen um sich mit ihr zu treffen. Aus nicht dienstlichen Gründen. Aus meiner Sicht ist ein schülerpraktikant Schutzbefohlen. Wie kann er sich da, als Vorgesetzter an die Mutter ran machen?

Mal eine Verständnisfrage:
Wie hat denn ihre Frau darauf reagiert? Viel zielorientierter ist es natürlich, wenn sie dem Casanova frühzeitig und vehement Einhalt gebietet. Falls das unterblieben ist (aus welchen Gründen auch immer), dann wird dies evtl als eine potentielle Bereitschaft für ein außereheliches Abenteuer gedeutet...
Hic Rhodos - hic salta!

RB/WDA

DRon, bist du Soldat?
Wenn ja, ist es ein Dienstvergehen - Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht, § 12 SG.


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StOPfr

Das dürfte die Frage beantworten:

ZitatBesteht die Möglichkeit als Zivilist ein Disziplinarverfahren gegen Ihn einleiten zu lassen?
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SCPO

Was würde ich mich als Chef freuen, wenn jmd. wegen so einem Kindergeburtstag bei mir anruft.

Ihre Frau hat sich doch richtig verhalten. Wo ist ihr Problem? Sind Sie wirklich so unsicher? Vorallem welches Dienstvergehen soll denn hier begangen worden sein?

RB/WDA

Danke! Habe ich doch glatt überlesen.


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