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Selbstbeschaffte Abzeichen am FA

Begonnen von Schnolle, 07. März 2017, 09:39:12

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Schnolle

Wie von FK angeregt nun ein neuer Fred.
Heute um 08:39:54 »
AntwortZitat
Ich versuche es nochmal anders. In 142 steht doch, dass keine Trageerlaubnis für selbstbeschaffte FA gibt. Demnach wäre doch ein Anbringen selbstbeschaffter Abzeichen am FA gar nicht zulässig, weil dieser eben nicht selbsbeschafft sein darf aber eben selbstbeschaffte Abzeichen nur an selbstbeschafften Kleidungsstücken getragen werden dürfen.
Wie Tommie bereits festgestellt hat, wäre demnach das Anbringen von Stoffabzeichen am FA unzulässig.
Kann mir jemand erklären warum es doch zulässig ist?
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Tommie

Ich sehe da keinen großen Diskussionsbedarf, denn ich stehe dazu, was ich im anderen Threat gepostet habe!

Zitat von: Tommie am 07. März 2017, 07:18:26
Ich sehe hier eine eindeutige Trennung zwischen dem Teil, den ich durch Fettdruck hervor gehoben habe und dem ersten Teil:

Zitat"Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen nur an selbst beschafften Bekleidungsartikeln getragen werden, jedoch nur in der passenden Grundtuchfarbe.
Diese selbst beschafften Abzeichen sind am Dienstanzug und Gesellschaftsanzug bei Heer und Luftwaffe silberfarben, bei der Marine goldfarben.
Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden.
Die Unterscheidung der Leistungsstufen Bronze, Silber, Gold erfolgt durch Hervorhebung einzelner Elemente im Abzeichen.
"

Weiterhin stellt der Dienstherr die Tätigkeitsabzeichen nur in der Metall-Version für den Dienstanzug zur Verfügung, so dass die Stoff-Version für den Feldanzug ohnehin immer privat zu beschaffen ist, wenn man denn am FA ein Tätigkeitsabzeichen tragen möchte. Und letztendlich beschaffen auch Selbsteinkleider/Teil-Selbsteinkleider ihre Feldanzüge nicht selbst, sondern bekommen diese vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt! Der Kamerad hat seine Abzeichen übrigens bei einer "ganz normalen" Stickerei, die als Bundeswehr-Lieferant recht bekannt ist, bestellt, sagt er ...

Tommie

Und hier kommt dann auch noch die Quelle aus der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Ziffer 549:

Zitat"549. Tätigkeitsabzeichen werden auf der rechten Brustseite über der Brusttasche101
• an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben
• an der Schibluse,
• an der Bordjacke102,
• am Diensthemd,
• an der Dienstbluse,
• am Bordhemd102,
• an der Feldbluse, Tarndruck102,
• an der Feldjacke, Tarndruck102,
• an der Fliegerkombination102 sowie
• an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges"

Die Fussnote mit der Nummer 102 erklärt dann folgendes:

Zitat"102 An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden."

Damit sollte dann auch die letzte Frage zu diesem Thema geklärt sein, oder ;) ?

F_K

Ich verstehe es so, das am Kampfanzug, also wenn FA mit Schutzausrüstung getragen wird (Gefecht, Einsatz, Schießen), das dann nichts privat beschafftes getragen wird - und auch keine Abzeichen.

Tommie

Auch das regelt die erwähnte Zentralrichtlinie ;) :

Zitat548. Tätigkeitsabzeichen kennzeichnen den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand der Soldatinnen und Soldaten
an der Uniform.100"

Und die Fußnote 100 besagt:

Zitat"100 Sind im Einsatzfall bzw. bei entsprechender Alarmstufe zu entfernen."

F_K

Lieber Tommie,

da sind halt "Rückstände" der alten Regelung in die Überarbeitung fälschlicherweise erhalten geblieben.

"Heutzutage" darf man an dienstlich gelieferter Bekleidung überhaupt nicht mehr "nähen".

(Ich durfte meine FA Blusen tauschen, damit ich die Klettfläche am Ärmel für ein Verbandsabzeichen hatte).

Aus meiner Sicht: FA Bluse privat kaufen, ggf. Abzeichen (vorschriftengerecht) aufnähen, im Einsatzfall dann auch dienstlich gelieferte Bluse umziehen.

Schnolle

Zitat von: F_K am 07. März 2017, 10:13:57
Ich verstehe es so, das am Kampfanzug, also wenn FA mit Schutzausrüstung getragen wird (Gefecht, Einsatz, Schießen), das dann nichts privat beschafftes getragen wird - und auch keine Abzeichen.

Also schon eine Interpretationsfrage. Die 142 besagt ja, dass FA und BGA und Fliegerkombi (steht ja in Klammern dort) nicht selbst beschafft werden dürfen. Bzw. es dafür keine Trageerlaubnis gibt.

Tommie: die zitierten Stellen sind mir bekannt, widersprechen aber n.M.nach der von mir zitierten Stelle.
Das im Einsatz die Abzeichen ab kommen ist klar. Auch bei entsprechender (Alarm )Stufe.
Vielleicht ist es aber auch bei Vorschriften so, dass die spezifischen Regelungen die allgemeinen konkretisieren und genau deshalb 142 keine Anwendung findet. Aber auch das sollte ja irgendwo geregelt sein.
Vielleicht habe ich aber auch nur einen Logikfehler.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Tommie

Zitat von: Schnolle am 07. März 2017, 11:01:36Vielleicht habe ich aber auch nur einen Logikfehler.

Offensichtlich, denn ansonsten würde jeder Soldat, der am Feldanzug ein Tätigkeitsabzeichen trägt, so lange dies nicht durch einen Einsatz oder einen Alarmstatus untersagt ist, gegen Vorschriften verstoßen! Für ich stellt es sich so dar, dass Sie mit Gewalt Probleme suchen, die die Welt nicht braucht ;D !

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Also so, wie ich das schon länger mache ;) ? Für mich ist es eine Alternative und ich finde ein Tätigkeitsabzeichen am FA vollkommen überbewertet :D !

Schnolle

Ralf das wäre definitiv eine Alternative. Wenn nicht sogar die einzige vorschriftenkonforme Lösung.
Tommie, für mich stellt das auch kein Problem dar , mir ist eben nur dieser Widerspruch in der Vorschrift aufgefallen und diesen wollte ich hier in diesem Diskussionsforum...diskutieren.
Außer FK mit seiner Auslegung der Vorschrift und Ralf mit seinem pragmatischen Vorschlag hat sich noch keiner zur 142 geäußert
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K

@ Schnolle:

Spreche das Problem bei Hptm L. an - und Du bekommst eine definitive Antwort und ggf. eine Vorschriftenklarstellung.

Nicht schnacken - machen!

12345678

Zitat von: Schnolle am 07. März 2017, 09:39:12
In 142 steht doch, dass keine Trageerlaubnis für selbstbeschaffte FA gibt. Demnach wäre doch ein Anbringen selbstbeschaffter Abzeichen am FA gar nicht zulässig, weil dieser eben nicht selbsbeschafft sein darf aber eben selbstbeschaffte Abzeichen nur an selbstbeschafften Kleidungsstücken getragen werden dürfen.
Wie Tommie bereits festgestellt hat, wäre demnach das Anbringen von Stoffabzeichen am FA unzulässig.
Kann mir jemand erklären warum es doch zulässig ist?

Dass selbstbeschaffte Abzeichen nur an selbstbeschafften Kleidungsstücken getragen werden dürfen, gilt so pauschal nicht, sondern die Regelungen sind je nach Abzeichentyp unterschiedlich. Das genannte Zitat bezieht sich konkret auf Tätigkeitsabzeichen und betrifft auch nur gestickte, aber keine gewebten Tätigkeitsabzeichen.

Schnolle

Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Jens79

Also ich weiss ja nicht.....  ;D

ZitatLieber Tommie,

da sind halt "Rückstände" der alten Regelung in die Überarbeitung fälschlicherweise erhalten geblieben.

Und das macht die Regelung jetzt ungültig... oder wie.... oder was....



 

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