Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Wahlhelfer Urlaubsregelung?

Begonnen von Wähler, 07. März 2017, 15:07:42

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LwPersFw

Wenn Sie der Meinung sind, dass das BMVg gegen geltende Gesetze verstößt, ... Sie können es ja gern verklagen.

Dies ist ein Forum zum Thema Bundeswehr. Kein Forum zum Thema Beamtenrecht.

Deshalb schafft es nur Verwirrung, wenn Sie behaupten, Soldaten müssten gegen die korrekte Anwendung der A-1420/20 remonstrieren.

In der A-1420/12 ist zum Thema Ehrenamt alles klar geregelt und so ist es durch die zuständigen Vorgesetzten umzusetzen.

Sollte ein Soldat sich dadurch in seinen Rechten verletzt fühlen, steht ihm der Beschwerdeweg offen.

Damit ist alles gesagt ----> closed

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Aus aktuellem Anlass und zur rechtskonformen Anwendung ergänze ich hier noch:

Quelle : Erlass BMVg P II 6 vom 31.03.2017

Betr.   : Arbeits- / Dienstbefreiung für Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Tarifbeschäftigte
            hier: Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

"Den im Rahmen der Bundestagswahl 2017 an einem arbeits- oder dienstfreien Tag eingesetzten ehrenamtlichen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfern aller Statusgruppen soll auch weiterhin ein Tag Arbeits- oder Dienstbefreiung gewährt werden."


"Für andere Wahlen (Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Plebiszite) im Jahr 2017 bitte ich, entsprechend zu verfahren."


Dies entspricht u.a. den Vorgaben der A-1420/12 ... die dann die weiteren Bedingungen und Nachweiserbringung für Soldaten regelt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen