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Wahlhelfer Urlaubsregelung?

Begonnen von Wähler, 07. März 2017, 15:07:42

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LwPersFw

Wenn Sie der Meinung sind, dass das BMVg gegen geltende Gesetze verstößt, ... Sie können es ja gern verklagen.

Dies ist ein Forum zum Thema Bundeswehr. Kein Forum zum Thema Beamtenrecht.

Deshalb schafft es nur Verwirrung, wenn Sie behaupten, Soldaten müssten gegen die korrekte Anwendung der A-1420/20 remonstrieren.

In der A-1420/12 ist zum Thema Ehrenamt alles klar geregelt und so ist es durch die zuständigen Vorgesetzten umzusetzen.

Sollte ein Soldat sich dadurch in seinen Rechten verletzt fühlen, steht ihm der Beschwerdeweg offen.

Damit ist alles gesagt ----> closed

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Aus aktuellem Anlass und zur rechtskonformen Anwendung ergänze ich hier noch:

Quelle : Erlass BMVg P II 6 vom 31.03.2017

Betr.   : Arbeits- / Dienstbefreiung für Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Tarifbeschäftigte
            hier: Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

"Den im Rahmen der Bundestagswahl 2017 an einem arbeits- oder dienstfreien Tag eingesetzten ehrenamtlichen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfern aller Statusgruppen soll auch weiterhin ein Tag Arbeits- oder Dienstbefreiung gewährt werden."


"Für andere Wahlen (Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Plebiszite) im Jahr 2017 bitte ich, entsprechend zu verfahren."


Dies entspricht u.a. den Vorgaben der A-1420/12 ... die dann die weiteren Bedingungen und Nachweiserbringung für Soldaten regelt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen