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Feldwebellaufbahn mit schlechten Noten

Begonnen von Bratheering, 14. März 2017, 21:39:24

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HerrZog

Nope. Die Dienstzeit wird regelmäßig bei Laufbahnwechsel um die Regelverpflichtungszeit verlängert. Siehe GAIP 27-01-00

Die Vordienstzeit wird nur bei Statuswechsel von FWD zu SaZ mit eingerechnet
Dienstjahr: 10

Tommie

Die GAIP 27-10-00 verweist u. a. auf die ZDv A-1420/13, die in ihrer Nr. 502 aussagt:

Zitat"Bei einer Dienstzeitverlängerung ist die bisher festgesetzte Dienstzeit in die Neufestsetzung mit einzubeziehen."

Ich persönlich habe Mannschafter erlebt, die in die feldwebel-Laufbahn gewechselt haben und als SaZ 13 (mit ZAW) übernommen wurden, aber auch Mannschafter mit längerer Vordienstzeit, die dann zu SaZ 15 oder 16 wurden!

Tommie

Ok, ich habe mich bei uns in der Personalbearbeitung erkundigt und folgendes erfahren:

Wenn ein SaZ-Mannschafter den Laufbahnwechsel beantragt, wird dort grundsätzlich erst einmal die Verlängerung auf die Regelverpflichtungszeit (mit ZAW also auf SaZ 13) beantragt. Es kommt jedoch vor, dass bei bestimmten ZAW-en von Seiten BAPersBw gesagt wird, dass für diesen Laufbahnwechsel eine Weiterverpflichtung auf insgesamt 15 Jahren notwendig ist. Regelmäßig passiert das zum Beispiel bei Medizingerätetechnikern! Ein Laufbahnwechsler zum SanFw/RettAss wurde in der Vergangenheit in der Regel auf 13 Jahre insgesamt verpflichtet, bei Notfallsanitätern ist es aktuell auch sehr oft so!

Ralf

Interessante Auslegung und je nach PersFhr unterschiedlich. Die ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass des Heeres, der Lw und der Sanität sind die bereits gedienten Zeiten aufzuschlagen.
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Kamerad13

Ich würde auch über einige vorherige Ausbildung + eventuell noch Berufserfahrung nachdenken.
Bei der Eignung wird man meiner Ansicht nach "neu bewertet". Die schulischen Leistungen sagen nicht alles aus. Wenn du diese begründen kannst und dich auch sonst charakterlich gut präsentierst, kann es trotzdem klappen.

Wenn du zuerst die Mannschafterlaufbahn einschlägst und dann in die Laufbahn der Feldwebel wechselst, wird die vorher geleistete Dienstzeit nicht von der Regelverpflichtungszeit ( bei FW meist 12 oder 13 Jahre) abgezogen. Es sei denn, du hast Lehrgänge besucht, die zwingend für deine zukünftige Verwendung als Feldwebel erforderlich sind.
Dazu zählt z.B. die AGA, aber normalerweise hauptsächlich ZAWs. Ich könnte mir noch vorstellen, dass hier auch Führerscheine mit Muster fallen sofern du z.B. als Zweitverwendung Kraftfahrer hast.

KlausP

Die Grundausbildung (AGA gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr) nützt ihm wenig bis nichts, weil er nicht damit sondern mit dem 6monatigen Feldwebelanwärterlehrgang beginnt und der ist für Ungediente und Laufbahnwechsler gleich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kamerad13

Zitat von: KlausP am 17. März 2017, 12:20:28
Die Grundausbildung (AGA gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr) nützt ihm wenig bis nichts, weil er nicht damit sondern mit dem 6monatigen Feldwebelanwärterlehrgang beginnt und der ist für Ungediente und Laufbahnwechsler gleich.

Stimmt. Aber an sich müsste man ja mit Teil A die ATN "Wach- und Sicherungssoldat" erhalten, welche man mit der AGA ebenfalls erhielt.

Ich meine z.B. wenn Teil A + B-Führerschein + CE + G zusammengerechnet ein Jahr ergeben und das alles schon als Mannschafter absolviert wurde, wäre es üblich dass die Weiterverpflichtungszeit bei einem Laufbahnwechsel um ein Jahr verkürzt wird. (Wenn all das auch in der Verwendung als FW zwingend notwendig ist)

F_K

Och Kamerad,

ein FA durchläuft den FAL1 egal ob er vorher auf Mannschafterebene eine GA absolviert hat.

Hier wird "nichts" gespart - und die anzuwendenden Regelungen wurden genannt.

KlausP

Es gibt eine Weisung des Inspekteurs des Heeres, dass alle Unteroffizier- und Feldwebelanwärter des Heres und die Heeresuniformtraeger der SKB den UAL bzw. den FAL zu durchlaufen haben. Wie das bei Luftwaffe und Marine aussieht ist mir nicht bekannt, dürfte aber ähnlich sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman02

Ich habe einen Zettel bekommen, auf dem steht das zumindest auf einen Teil verzichtet werden kann, wenn man die ATB "Wach und Sicherungssoldat nSAK" hat. Das bezieht sich aber nur auf die ersten 2 Monate.


Kamerad13

Zitat von: mailman02 am 17. März 2017, 13:04:56
Ich habe einen Zettel bekommen, auf dem steht das zumindest auf einen Teil verzichtet werden kann, wenn man die ATB "Wach und Sicherungssoldat nSAK" hat. Das bezieht sich aber nur auf die ersten 2 Monate.
Davon habe ich auch schonmal was gehört.

Egal, jedenfalls steht in der Vorschrift als Beispiel für anzurechnende Ausbildungsabschnitte bei einem Laufbahnwechsel die AGA. Und wenn ich mich Recht erinnere wurde diese Vorschrift zuletzt 2016 überarbeitet.

Naja ich denke unabhängig davon sind die Fragen des TE beantwortet.

F_K

ZitatEgal, jedenfalls steht in der Vorschrift als Beispiel für anzurechnende Ausbildungsabschnitte bei einem Laufbahnwechsel die AGA

Es gibt einen feinen Unterschied zwischen Beispiel und Regelfall.

Wir können festhalten:
- Es gibt keine All GA mehr
- Es gibt für Mannschafter eine GA
- UA/FA und OA machen einen Lehrgang, keine GA

-> Eine All GA kann damit bei UA / FA / OA rein sachlich nicht angerechnet werden.

Ralf

Ihr streite euch doch nicht wirklich nun um 2 Monate "Anrechnung", oder?
Das ist doch letztendlich egal. Entweder er würde dann 2-3 Monate später eingestellt oder er ist 2-3 Monate in seinem Stammverband und wartet auf den nächsten Lehrgang.
Und wenn die Lehrgangskapazität knapp wird, wird halt ggf. eine Ausnahmegenehmigung mit dem BT ausgehandelt, dass man mal auf den ersten Abschnitt oder Teilabschnitt verzichtet. Das kann im nächsten Quartal schon wieder anders aussehen.
Und wenn die Inhalte das halt nicht zulassen, dann besucht derjenige den gesamten Ausbildungsabschnitt. Da ist derzeit so viel im Fluss und wird anlassbezogen geregelt, weil man überall an die Kapazitätsgrenzen stößt.
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