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Tagesschau: Neue Vorwürfe - Übergriffe in Bad Reichenhall

Begonnen von StOPfr, 20. März 2017, 21:55:37

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StOPfr

Tagesschau.de berichtet heute (Stand: 20.03.2017, 20:22 Uhr):

Verteidigungsministerium bestätigt
Erneut sexuelle Übergriffe bei Bundeswehr

Quelle
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Andi

Hier noch ein etwas umfangreicherer Artikel von Zeit online.

Gruß Andi
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Andi

Und hier noch so etwas ähnliches, wie ein Kommentar, der die zeitliche Abfolge der Informationen an den Bundestag erahnen lässt.

Wie daraus dann plötzlich "bestätigte Vorwürfe" werde, wie es die Tagesschau schreibt weiß wohl nur der Autor der Tagesschau selber...

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 21. März 2017, 09:03:46
Wie daraus dann plötzlich "bestätigte Vorwürfe" werde, wie es die Tagesschau schreibt weiß wohl nur der Autor der Tagesschau selber...

Kann´s mir denken. Da wird bestätigt, dass es Vorwürfe gibt... und*schwupps* sind es "bestätigte Vorwürfe"  :)
Semper Communis
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0930

Moment mal, da steht "Soldat"...also tätliche sexuelle Übergriffe von Männern gegen einen anderen Mann ?
Das klingt erst mal sehr unglaubwürdig für mich, obwohl ja die Vergangenheit gezeigt hat das es in manchen Einheiten durchaus seltsame Spinner gibt.

"Sexuelle Belästigung", das kann ja wieder alles sein, angefangen bei Witzen über die Länge eines gewissen Körperteils oder ausladende Hüften.

"Sexuelle Diskriminierung" ?! Wie muss ich mir das vorstellen ? Der Obergefreite wurde aufgrund seiner sexuellen Orientierung gemobbt/benachteiligt ?


schlammtreiber

Semper Communis
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Pericranium

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat sich in ein Verfahren wegen sexueller Belästigung in der Bundeswehr eingeschaltet.
Sie wendet sich gegen die Wortwahl, mit der die Einstellung des Verfahrens begründet wurde.
Ein Soldat hatte einer Kameradin an den Po gefasst - das wertete die Staatsanwaltschaft als bloßes "Imponiergehabe".


http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-von-der-leyen-distanziert-sich-von-bewertung-zu-sexuellem-uebergriff-1.3429560

F_K

Und?

Eine Ärztin ist offensichtlich kaum geeignet, die Entscheidung einer Staatsanwältin inhaltlich nachvollziehen zu können.

Es mag ja ein Dienstvergehen sein, ist aber halt in den meisten Fällen nicht strafbar.

Andi

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miguhamburg1

Wird er nicht getan haben, sondern gleich drauflos kommentiert haben.

Im Übrigen darf auch eine Ärztin/Ministerin die Entscheidungsbegründung einer Justizbehörde gegenüber einer Untergebenen durchaus auch kritisch kommentieren. In diesem Fall kann man sogar von Fürsorge sprechen, die sie zu ihrem offenen Brief veranlasste.

Pericranium

Ich habe lediglich diesen Link geteilt und drei Stichpunkte des Artikels als Opener für den Link.
Meine Meinung bzw. Wertung habe ich damit in keinster Weise abgegeben.

Aber wenn ihr schon danach fragt, ich sehe das so wie migu und gebe der Ministerin Recht.


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ja, ich habe vorher den Artikel gelesen.

Wir kennen den genauen Sachverhalt nicht - aber die Fachfrau, mit genauer Sachkenntnis, sieht keine Strafbarkeit.

Dann muss die Fachfrau einstellen, so ist Recht und Gesetz in diesem Land.

Die Frage des Dienstvergehen ist davon getrennt zu beantworten.

BulleMölders

Ich Zitiere mal:
ZitatVon der Leyen schreibt zur Einstellung des Verfahrens: "Zu der Bewertung kann sie als unabhängige Behörde kommen". Völlig inakzeptabel sei allerdings die Wortwahl der Begründung.
Uschi hat doch in keinster weise die Einstellung des Verfahrens kritisiert. Im gegenteil Sie hat ja "gesagt" dass man zu so einer Bewertung kommen kann. Sie hat lediglich die Wortwahl der Begründung für diese Entscheidung kritisiert, nicht mehr und nicht weniger.

Ich bin selten einer Meinung mit Uschi aber in dem Fall stimme ich ihr zu 100% zu.

miguhamburg1

Mit Verlaub, F_K, sind Sie betrunken oder haben Sie etwas völlig anderes gelesen?

Um Strafbarkeit ging es der Ministerin bei der Intervention nicht. Auch nicht, dass das Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Bundeswehr eingestellt wurde. Sondern vielmehr äußerte sie ihre Fassungslosigkeit, welches Bild besagte Staatsanwaltschaft durch den Kommentar zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in der Öffentlichkeit aufgrund ihrer Sichtweise von "sexueller Belästigung" und ähnlicher Delikte gezeigt habe. Und diese Fassungslosigkeit darf auch eine Ministerin haben (zumal es sich bei der das Ermittlungsverfahren durch Anzeige Begründenden um eine Soldatin handelte) und äußern, wenn sie keine Juristin ist. So, wie Sie, andere und auch ich derartige Begründungen kritisieren dürfen. Das nennt man dann Meinungsfreiheit im Allgemeinen (die auch für Politiker gilt) und in diesem Fall sogar Fürsorge. Denn die betroffene Soldatin muss durch so eine Kommentierung durch die Strafverfolgungsbehörde ebenfalls den Glauben an den gesunden Menschenverstand wie die Beurteilungsfähigkeit - vermutlich eines Staatsanwaltes - einbüßen.