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Schießbrille

Begonnen von Rythayces, 23. März 2017, 12:54:01

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Rythayces

Guten Tag liebe Community,

Ich habe da eine wichtige Frage. Und zwar habe ich auf dem Übungsplatz meine Schießbrillentasche verloren mit den Ersatzglässern, Brille mit dem klaren Glas ist noch in meinem Besitz. Meine Frage ist nun ob den Schaden die Diensthaftpflicht trägt. Schreiben muss ich für denn Schaden ja sowieso. Und wenn die Versicherung das nicht übernimmt mit welchen Kosten kann ich rechnen?

Mit freundlichen Grüßen Rytha :)

KlausP

Zitat... Meine Frage ist nun ob den Schaden die Diensthaftpflicht trägt. ...

Nur, wenn der Disziplinarvorgesetzte auf Haftung erkennt, weil er der Meinung ist, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Tut er das nicht, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Noch vergessen:

Ganz wichtig: Unterschreiben Sie keine Anerkenntniserklärung und auch in der Sachschadensmeldung nicht "bin bereit zu zahlen" oder "bbzz", dann tritt nämlich auch die Diensthaftpflichtversicherung nicht für den Schaden ein!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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