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Leistungen des BAPersBw nach DZE bei WDB

Begonnen von BWDSF, 24. März 2017, 20:36:39

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LwPersFw

Zu diesem Punkt

Zitat

•   Für diesen Fall werden Sie dann einer gesetzlichen Krankenkasse zugeteilt, die hinsichtlich der Behandlung dieser Gesundheitsstörung die Aufgaben im Auftrag der Bundeswehr erledigt.


ist das Inkrafttreten des SEG zum 01.01.2025 zu beachten.

Die Versorgung der anerkannten WDB-Folgen im Auftrag des BAPersBw übernimmt dann die UV Bund&Bahn.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Die Regelung C1-1463/21-4000 "Aufgaben des truppenärztlichen Dienstes (Wehrdienstbeschädigung)"

wurde in der Version 2 , vom 15.04.2025 veröffentlicht.

"Änderungsschwerpunkt zur Vorversion

Die Regelung wurde im Vergleich zur Version 1 vollständig aktualisiert und an die geltende Rechtslage angepasst.
Aufgrund der Vielzahl der Änderungen im gesamten Dokument wurde auf die einzelne Kenntlichmachung verzichtet
(...). Es wird eine Befassung mit dem gesamten Dokument empfohlen."

Es erfolgte eine Anpassung an das SEG.


U.a. darin geregelt das Anlegen eines WDB-Blattes.


Aber auch neu und wichtig was bei DZE zu veranlassen ist, wenn eine WDB vorliegt:


"2.2 Besonderheiten bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses

224.
Mit Inkrafttreten des SEG zum 1. Januar 2025 wird die medizinische Versorgung von WDB-bedingten Gesundheitsstörungen nach dem Ausscheiden aus dem
Wehrdienstverhältnis durch die UVB übernommen.
Zu diesem Zweck sind relevante Gesundheitsunterlagen aus den zurückliegenden zwei Jahren vor Entlassung bezüglich der anerkannten WDB über
BAPersBw VII 2.2 an die UVB im Vorfeld des Ausscheidens aus dem Wehrdienstverhältnisses in Form von gut leserlichen einseitigen Fotokopien zu übermitteln.


225.
Ist bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses ein WDB-Verfahren bereits eingeleitet aber noch nicht beschieden worden,
ist durch den zuständigen bzw. die zuständige TrArzt zusätzlich zur Entlassungsuntersuchung für die als WDB-Folge geltend gemachte Gesundheitsstörung
zwingend eine Zustandsbeschreibung zu dokumentieren
. Nach Möglichkeit ist diesbezüglich ein aktueller Facharztbefund (nicht älter als acht Wochen) einzuholen.

226.
Im Falle eines von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens zur Feststellung der Dienstunfähigkeit seitens der personalbearbeitenden Dienststelle
erhält BAPersBw VII 2.2, wenn das Vorliegen einer WDB nicht ausgeschlossen werden kann, einen Nebenabdruck der Empfehlung der Beratenden
Ärztin bzw. des Beratenden Arztes (BAPersBw VII 1.5).

227.
BAPersBw VII 2.2 veranlasst bei Bedarf eine sozialdienstliche Betreuung nach Maßgabe der Allgemeinen Regelung ,,Sozialdienst in der Bundeswehr" A-2641/1
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes der Bundeswehr."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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