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Anwaltskosten für die Zurückstellung vom Wehrdienst

Begonnen von Schubi, 28. März 2006, 19:54:45

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Schubi

Hallo zusammen,

ich hab am 03.03.2006 meine Einberufung zum Wehrdienst zum 03.04.2006 erhalten. Da ich mich aber im Moment noch in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis befinde, habe ich mit Hilfe meines Anwalts eine Zurückstellung erreicht. Jetzt will der Anwalt aber natürlich auch Euros von mir sehen. Im Schreiben vom Kreiswehrersatzamt heisst es: "Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen werden Ihnen auf Antrag erstattet". Heisst das, ich bekomme die ganze Kohle vom Bund zurück?

Metatron79

Kann ich mir fast nicht vorstellen. Vielleicht findet sich hier jemand der bescheid weiß. Ansonsten würd ich direkt beim KWEA anfragen! Die haben das schließlich verzapft.


M
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

peppie

#2
Mit nem bisschen Freundlichkeit hättest du wahrscheinlich auch eine Zurückstellung erreicht.  Muss denn immer direkt nen Anwalt eingeschaltet werden?

Edit: Die Menschem im KWEA sind ja auch keine Unmenschen..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Schubi

Zitat von: peppieno am 28. März 2006, 20:44:52
Mit nem bisschen Freundlichkeit hättest du wahrscheinlich auch eine Zurückstellung erreicht.  Muss denn immer direkt nen Anwalt eingeschaltet werden?

Edit: Die Menschem im KWEA sind ja auch keine Unmenschen..

Oder auch nicht. Bei 2 Bekannten war das den Jungs relativ egal, ob die einen Zeitvertrag haben oder nicht. Das entscheiden die doch ganz nach Tageslaune...

schlammtreiber

Antrag stellen, Entscheidung abwarten. Hier kann das niemand entscheiden.

Dicht.
Semper Communis
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