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Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders

Begonnen von SteveMosh90, 14. April 2017, 19:39:15

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wolverine

Wir waren alle nicht dabei und das wird der Chef alles sicher sorgfältig ermitteln.
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SteveMosh90

@Andi8111 Leichter gesagt als getan. Aber mit mindestens einer Person die so schnippisch antwortet habe ich gerechnet. Hätte hätte Fahrradkette, ich denke du weißt selber das es nicht so einfach ist als Teilnehmer einer GA dein gesagtes in die Tat umzusetzen, auch wenn es sprichwörtlich eine einfache Sache ist. Also resultiere ich anhand deines schnippischen Schreibens das es wohl mein Fehler war. Nichts desto trotz hat der Ausbilder in jeder Hinsicht seine Rolle übertrieben, sein Handwerk nicht verstanden und ist ein emotionaler Krüppel und von Kameradschaft will ich gar nicht erst anfangen. Es ist an dem Tag noch einiges mehr vorgefallen weswegen am nächsten Tag ein paar mehr Rekruten Neukrank waren, das spielt hier aber keine Rolle. Und um ehrlich zu sein was dein Schubladendenken über Obergefreite angeht interessiert mich nicht. Nichts desto trotz hast du Recht mit der Gesunderhaltungs-und Fürsorgepflicht. Aber auch der Ausbilder hat die Pflicht seine Rekruten nicht kaputt zu spielen.

F_K Schätzungsweise 3km bin mir aber nicht sicher. Insgesamt komme ich auf schätzungsweise 4km. Ich selber hoffe einfach nur das es eine Überbelastung ist, aber wenn es ums Knie geht, kann es eine Menge Ursachen haben. Ich weiß definitiv das ich vor dieser Aktion kerngesund war und nie Knieprobleme hatte. Sollten die Schmerzen bleiben muss geröntgt werden damit herausgefunden wird was kaputt ist. Wir sind auf befestigtem Untergrund gelaufen. Aber da der Ausbilder die vordersten Rotten nicht in Zaun gehalten hat, wurde der Zug wie eine Zierharmonika auseinander und wieder zusammen gezogen und um aufzuschliessen mussten wir kleinen wirklich alle paar Sekunden Sprints einlegen um wieder aufzuschliessen.

Selbstverständlich ist es nachvollziehbar das man wegen jedem pups nicht gleich aufgibt und das war und ist ganz gewiss nicht meine Absicht. Es kotzt mich im wahrsten Sinne des Wortes an das ich MSG befreit bin und zugucken darf und wie ein Krüppel hinterher humpeln muss. Denn so habe ich mir meine GA nicht vorgestellt.

Autor: Andi8111
« am: Heute um 22:23:55 »
Zitat einfügen

Bestimmt ne Menuskusläsion vom Spezialistenfußball außer Dienst verschwiegen;)

Ich spiele keinen Fußball, unangebrachter Sarkasmus und hier total fehl am Platz. Wenn du dich über wen lustig machen willst, such dir wen anders, danke.

SteveMosh90

Dennoch an alle vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Ich werde es umsetzen und gegebenenfalls anderweitige Entscheidungen treffen.

Euch noch ein angenehmes Wochenende und vorallem frohe Ostern

mit kameradschaftlichen Grüßen

F_K

@ Steve:

Meine Frage zielte auf Deine KLF ab - wenn 4 km Lauf schon zu einer Überlastung führen, scheint diese nicht so toll zu sein.

Röntgen geht übrigens eher in Richtung "Knochen", nach einem Bruch hört es sich nicht an - aber ich bin kein Arzt.

Andi8111

Hihi :)
Frag doch sowas nicht ;)

Ein MRT wäre die richtige Diagnostik. Das ist ohne Strahlung ;)

Es spricht trotzdem nicht für die KLF des Soldaten, wenn nach einmal rennen und Paar Kniebeugen derartige Schmerzen bestehen. Aber so ist das halt in Eckernförde... da sind echte Soldaten :D

SteveMosh90

@Andi8111 das ein Mann ihren Alters solche Kommentare von sich gibt ist schon fragwürdig. Und vielleicht sollten sie sich mein geschriebenes nochmal genauer durchlesen, denn es ist ein bisschen mehr vorgefallen als ihre verharmloste Version. Und da ich zuvor nie Probleme mit so etwas hatte, kann ich verständlicherweise nicht wissen wie man bei so etwas vorgeht geschweige denn die Fachbegriffe kennen. Das war jetzt auch das letzte mal das ich auf ihr Kommentar geantwortet habe, denn es geht hier um ein ernstes Thema und wüsste nicht was daran so lustig ist.

@F_K
Ja, auch das ziehe ich in Betracht. Ich zweifele momentan selber meine Körperliche Leistungsfitness an. Ich kann es mir nicht erklären wie ich nach 4km laufen solche Symptome aufweisen kann. Sollte der Zustand bis Dienstag so bleiben, werde ich 1. eine Beschwerde einreichen und vermutlich die Bundeswehr verlassen. Denn ich möchte keine bleibenden Schäden davontragen und schon gar nicht den Rest meiner Dienstzeit mit Arztterminen, KZH Aufenthalten sowie MSG Befreiung herum laufen. Denn ich will dabei sein und nicht vom Stubenfenster aus zu gucken. Ich gehe also nach dem Motto: Ganz oder gar nicht.

Andi8111

Dann ein gut und ernst gemeinter Ratschlag: Auch wenn nicht zu befürchten ist, dass bleibende Schäden bestehen: Unfallanzeige mit Zeugen durch die Einheit gemeinsam mit Kopie des Dienstplanes in dem der Sport angekündigt wird, besorgen und WDB beim Truppenarzt stellen. Sicher ist sicher.

justice005

Es sollte jedenfalls zwingend (!) eine Wehrbeschwerde geschrieben werden, in welcher der Sachverhalt ausführlich und detailliert - mindestens so wie hier - beschrieben wird. Ich würde auch eine Strafanzeige empfehlen wegen Misshandlung Untergebener und sämtlicher weiterer in Betracht kommender Tatbestände.

Das ist sehr wichtig, denn solche Ausbilder müssen unbedingt aus der Grundausbildung raus. Damit schützt man andere Auszubildenden, die dem Fragesteller nachfolgen. Auch wenn es dem Fragesteller vielleicht nichts mehr nützt. Die nächste generation wird dankbar sein, wenn so einem Ausbilder der Prozess gemacht wird. Auch für die anderen Ausbilder wird dies hoffentlich eine Warnung sein.

Ggf. sollten Sie auch einen Anwalt hinzuziehen. Vielleicht lässt sich auch noch Schadensersatz, Schmerzensgeld etc. durchsetzen.

Lassen Sie den Ausbilder nicht davon kommen.


wolverine

Haben wir schon irgendeine nachgewiesene oder nachweisbare Schädigung?! ??? Der grundsätzliche Weg wurde doch bereits aufgezeigt.
Alles andere, sowohl nichts zu glauben, wie auch alles, halte ich für wenig zielführend. Wenn der Chef ermittelt hat und Fehlverhalten feststellt, wird er schon Maßnahmen ergreifen. Auch die StA wird tätig werden, wenn eben überhaupt etwas vorliegt.
Noch kann es aber auch ein Muskelkater sein, der am Dienstag kuriert ist.
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Getulio

Das ist schon richtig. Ich neige dennoch dazu, mich auch justice005 anzuschließen. Denn letztlich kommt es nicht entscheidend darauf an, wie schlimm das Ergebnis ist, der Ausbilder macht, wenn er dem Rekruten den Arztbesuch verweigert und ihn zur weiteren Teilnahme an der Ausbildung zwingt einen Kardinalfehler, von dem man seit den Zeiten des Feldtagebuchs eigentlich meinen sollte, es wäre auch beim letzten Ausbilder angekommen, dass er sich da ein dickes Problem an den Hals hängt.

wolverine

Ja, und wir wissen alle um die Diskrepanz zwischen Einlassung und Akteninhalt.
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mailman02

Letzendlich kennen wir nur eine Seite der Geschichte. Diese hier kann wahr sein oder nicht.

Wäre sie war macht sich der TE jedenfalls eindeutig erkennbar für die Beteiligten sofern diese hier mitlesen.

justice005

ZitatHaben wir schon irgendeine nachgewiesene oder nachweisbare Schädigung?!

Um Nachweise kümmert sich die Staatsanwaltschaft. Für den Anzeigeerstatter reicht es, wenn er glaubt, das der Verdacht einer Straftat vorliegt.

Und es kommen ja - auch ohne eine konkrete Gesundheitsschädigung - auch noch andere Tatbestände in Betracht (Missbrauch der Befehlsbefugnis (§ 32 WStG), Böswillige Diensterschwerung (§ 31 WStG) usw. usw.

Ich reagiere ausgesprochen allergisch auf solche Ausbilder. Wenn ich schon wieder lesen muss, dass er Ausbilder dem Rekruten die Kündigung nahelegt, weil er verletzt ist, dann könnte ich aus der Haut fahren. Ich würde einiges dafür geben, mal als Disziplinarvorgesetzter oder Wehrdisziplinaranwalt so einen Vogel vor mir zu haben. Der wäre nach dem Gespräch aber ganz klein mit Hut und würde mit zitternden Knien und mit mächtig Pipi im Auge zu einem Anwalt rennen.




Wüstensand


wolverine

Das glaube ich ja auch und wenn das Ergebnis der Ermittlungen dem Ausgangsbeitrag entspricht, sind wir sicher schnell einer Meinung.
Aber seien wir doch ehrlich: wenn am Dienstag körperlich nichts nachweisbar ist, ist die StA raus aus dem Geschäft. Die wird nichts mehr machen!
Es bleibt einzig die disziplinare Ermittlung. Und ein bisschen Erfahrung damit habe ich ja auch. In 9 von 10 Sachen für WB 2 entspricht das Ermittlungsergebnis nicht zu 10% dem Eingabeschreiben. Ok, evtl. alles schlecht ermittelt; kann sein. In der Masse? Ich weiß es nicht.

Was mich zunächst stutzig macht: der Arzt hat ja offensichtlich auch keinen Handlungsbedarf gesehen. Bei gravierenden Dingen schickt man einen doch nicht nur mit Ibu nach Hause? Ok, ich bin kein Arzt, aber irgendeine Diagnostik hätte ich schon erwartet.

Es bleibt dabei: kann alles sein und dann hat der Ausbilder ein Problem. Ob es für die StA oder sogar zivilrechtlichen Schadensersatz reicht: fraglich.

Oder eben auch: außer Spesen nichts gewesen.
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