Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Schnelle Versetzung aufgrund Familiärer Probleme

Begonnen von derog, 16. April 2017, 17:49:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jens79

Zitat von: Tasty am 16. April 2017, 21:22:47
Geholfen wäre ihm mit Ratschlägen, welche Argumente seinen Antrag am schnellsten und wahrscheinlichsten als Härtefall durchgehen lassen....

Und von dir kommt nichts in diese Richtung. Lediglich dumme anmache Richtung anderer
User.... Aber ist man ja gewohnt von dir.


An den TE:

Als aller erstens sollten Sie Ihrem Chef und Spiess gegenüber mal die Karten auf den Tisch legen.
Dann wackeln Sie zum Sozialdienst.
Und dann suchen Sie Rat bei einem Anwalt für Familienrecht.

Was Sie auf keinen Fall weiter machen sollten ist, sich dem Dienst zu entziehen durch KzH Schreibung. Damit lösen Sie keine Probleme. Ich bin in meinen Feldjägergedanken eigentlich auch schon einen Schritt weiter, aber egal. Hüten Sie sich vor unüberlegten Aktionen.

Ihre Tochter wird es Ihnen danken, wenn sie überlegt und gut geplant an die Sache ran gehen und sich nicht blind zu irgendwelchen Aktionen hinreißen lassen.
 

wolverine

#16
Ja und?!  :o Die "Bürokraten" werden das aber am Schluss entscheiden. Es gibt nun einmal in den seltensten Fällen irgendeinen Zauberspruch mit dem man gegen die rechtlichen Bestimmungen seine Wünsche durchsetzt. Ein bisschen weiß ich gerade nicht, wer hier naiver ist: der TE oder Sie. :-\

Und wenn es so einfach wäre, leihen Sie doch etwas von Ihrem Zaubersalz und dann muss er morgen nicht zum Dienst und ist übermorgen versetzt, selbstverständlich bei Teilzeitarbeit und vollem Gehalt.

Es ist nun einmal nicht so! Und hier etwas anderes zu verlauten ist nicht nur unendlich dümmlich, sondern auch unfair! Er macht sich dann falsche Hoffnungen, was ihm am Ende in keiner Weise weiterhilft.

"Sich verpflichten" ist nun einmal mehr als eine sprachliche Hülse. Und er hat sich eben verpflichtet, seinen Dienst am zugewiesenen Standort zu verrichten. Er kann einen Versetzungsantrag stellen, was er bereits selbst weiß, ihm kurzfristig nicht weiterhilft und auch nicht erfolgreich zu einer Änderung seiner Situation führen muss.
Für die Anerkennung als Härtefall braucht man eben definierte Tatbestandsmerkmale und diese müssen auch belegbar sein. Sie können doch nicht ernsthaft wiederum so naiv sein, dass ein Sachbearbeiter nicht sofort von sich aus auf die Fragestellungen kommt, ob der Zustand kurzfristig eingetreten ist oder warum er sich trotzdem in Kenntnis soweit weg verpflichten ließ? Welche therapeutischen Maßnahmen gegen die Entwicklungsstörung unternommen wurden und wieviel Zeit er auch nach Versetzung dafür aufwenden kann? Warum er ein Härtefall ist und jemand anderes das Sorgenrecht hat ...etc.

Ist ihm das alles zu intim? Möglich. Aber er beruft sich hierauf und dann muss man eben die "Hosen runterlasen".

Nur weil "Tasty" aus dem Bundeswehrforum gerne "Mr. Verständnis" spielt, wird ihn keiner versetzen. Aber wohlan: Sie geben doch selbst an, StOffz auf Ebene A 15 zu sein. Dann formulieren Sie doch sein Gesuch so, dass er als Härtefall anerkannt und versetzt wird!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Jens79

StOffz? Muuaahhhaaaa. Da werd ich neukrank vor lachen.

Mal war er OffzMilFD, dann war er mal DV. Jetzt sogar schon StOffz und ganz eigentlich ist er ja Zivilist....

So geben es zumindest seine vielfältigen, inhaltslosen Beiträge her.
 

wolverine

 :-\
Zitat von: Tasty am 09. Februar 2017, 17:47:57
Mit technischem Uniabschluss und reichlich Berufserfahrung habe ich (40) mich um Wiedereinstellung beworben und würde natürlich gern als OTL im Dienstverhältnis eines BS eingestellt werden. Nach SLV würde das passen.
Gibt es denn Erlasse, die die Möglichkeiten der SLV diesbezüglich weiter einengen? Und würde eine Einstellung als OTL immer in A14 erfolgen oder gibt es aus die Möglichkeit, direkt mit A15 eingestellt zu werden?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

derog

Guten Morgen zusammen,

erst ein mal vielen Dank für die Antworten.

Also um eines vorweg zu nehmen, als ich im September 2016 beim Einplaner saß, war weder bekannt das meine Ex-Lebensgefährtin Schwanger ist, noch das meine Tochter in irgend einer Weise sich nicht so entwickelt, wie es sein sollte. Um meinen Wunsch-Dienstposten besetzen zu können, habe ich damals der 300km entfernten Einheit zugesagt. Doch weder kam ich auf den Dienstposten, noch in die geplante Einheit. Aber das hat nun nichts mit der eigentlichen Sache zu tuen. Ich habe mit meiner Ex-Lebensgefährtin das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Ein Termin beim Jugendamt, bzw. derer Gehilfen die für solches zusatändig sind ist geplant und steht noch aus - genau so wie ein Termin beim Kinderarzt und bei der Logopädin. Aber das wichtigste für mich ist selbst für sie da zu sein, sie zu fördern. Was in eine Standortnahe Versetzung natürlich möglich macht, da ich ab 17 Uhr daheim sein könnte um mich so oft als möglich mit ihr zu beschäftigen und zu fördern.

Ansonsten sehe ich meine Tochter jedes Wochenende von Samstag auf Sonntag - so ist auch die Regelung die unter uns getroffen wurde. Eine gerichtliche Regelung besagt jeden Mittwoch (was duch meinen Dienst nicht möglich ist - wurde auch davor geregelt) und jedes zweite Wochenende. Außergerichtlich konnten wir uns dann auf jedes Wochenende einigen wo ich auch schon alles mit ihr Unternehme um so gut als möglich für Sie da zu sein und mit Ihr Zahlen, Tiere, Farben usw. lerne. Leider schafft das die Leibliche Mutter nicht, spreche ich Sie drauf an reagiert sie sofort Aggresiv und streitet alles ab.

Und für die, die es stört das ich sage, dass ich eine Woche meinen Status verlängern lassen habe ist aufgrund dessen passiert, das ich extreme Magenkrämpfe und Durchfälle habe und hatte. Ich hätte niemals geglaubt das sich Psychische Gegebenheiten jemals so auf seinen Körper auswirken können.  Seit gestern, als ich meine Sachen für heute Abend gepackt habe, geht es wieder los. Übelkeit, Magenschmerzen, Durchfälle - ich habe heute nacht 3 Stunden am Stück auf der Toilette verbracht vor Schmerzen. Und ich frage mich jetzt schon wie ich den Weg der 300km zur Einheit schaffen soll, wenn ich jetzt schon ständig flitzen muss. Habe seit gestern nichts mehr gegessen um meinen Magen Darm so schon etwas zu beruhigen um besser heute Abend fahren zu können. Aber um so mehr ich daran denke, um so Schlimmer werden Schmerzen, Übelkeit und Schwindel.

KlausP

Weiß in Ihrer Einheit überhaupt jemand von Ihren Problemen? Damit meine ich nicht Ihre Stubenkameraden ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Wie wäre es mit einem DU Verfahren? Damit wären Sie erstmal ganz schnell wieder daheim und dürfen es nach der Entlassung auch bleiben. Offenbar sind Sie nicht dienstfähig.

wolverine

Das ist jetzt qualitativ ein genauso guter Vorschlag, wie der von "Tasty". ::)
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Jens79

ZitatUnd ich frage mich jetzt schon wie ich den Weg der 300km zur Einheit schaffen soll, wenn ich jetzt schon ständig flitzen muss.

Nochmal: Wenn Sie nicht in Ihrer Einheit aufschlagen, verbessert sich genau NICHTS.

Also reissen Sie sich jetzt mal zusammen. Und wenn Sie das endlich in Ihren Schädel bekommen, geht es Ihnen auch besser. Ihre Tochter befindet sich nicht in einer Akuten Gefahr!
 

Andi8111

Warum? Offenbar kann der TE nicht arbeiten. Ursächlich ist die Entfernung zu seiner Tochter. Zumindest wird das plakativ als Alibi vor sich hergetragen. Da er noch keine weitere Lösung seines Problems auf dem Dienstweg gesucht hat, außer sich krank schreiben zu lassen etabliert er sich passiv ausweichend in diesem Arrangement und bekundet wortreich und nachdrücklich seinen Leidensdruck von unzuverlässiger Wertigkeit. Damit ist er nicht dienstfähig. Der Hinweis auf die gern angenommene StOfremde Krankschreibung und die somatischen Symptome runden das ab. Aber wer fragt mich schon ;)

wolverine

Und jeden nach Gutdünken und ohne nachvollziehbare Grundlagen immer nach den aktuellen Wünschen kurzfristig zu versetzen ist genauso wenig zielführend, wie jeden als dienstunfähig zu entlassen ::)
Etwas mehr gehört schon dazu ... :-\
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tasty

Zitat von: Andi8111 am 17. April 2017, 09:28:01
Wie wäre es mit einem DU Verfahren? Damit wären Sie erstmal ganz schnell wieder daheim und dürfen es nach der Entlassung auch bleiben. Offenbar sind Sie nicht dienstfähig.

Das bringt ihm wenig, zu Hause zu sitzen ohne Bezüge, oder?
Er möchte schlicht und einfach möglichst schnell eine heimatnahe Verwendung. Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen?

wolverine

#27
Das haben hier sofort alle verstanden! Nur ob das auch klappt, weiß hier niemand. Und in der Zeitspanne, die der TE vorgibt, ganz sicher nicht.

Der vernünftigste Beitrag kommt noch von Jens: es gibt auch keinerlei akuten Sofortbedarf! Das Kind wird keinen irreparablen Schaden erleiden wenn der TE zunächst einmal seine Dienstpflicht erfüllt.
Er muss auch an sich selbst arbeiten und sich dies vollständig klarmachen. Auch, dass seine körperliche Reaktion nicht begründet ist. Das Kind hat kein Fieber o. ä. Wenn er ein pasr Tage nicht vor Ort ist, leidet es nicht!

In der Einheit sollte er unbedingt mit seinen Vorgesetzten über die Situation sprechen, die nötigen Anträge stellen und Unterlagen beibringen.

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi8111

Ich versteh das sehr gut. Ich möchte am liebsten auch das dolle Geld kassieren und daheim bleiben. Nen grund dafür finde ich sicher auch.

Mister84

Das Problem liegt hier am TE selbst. Denn nur er kann was an der Situation ändern.
Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Situation und versuchen Sie eine Lösung zu finden.
Ihr Ruf innerhalb Ihrer Einheit droht ins Negative überzugehen, was auch nicht wirklich produktiv ist für Ihre weiteren Pläne bei der BW.
Sollte eine Versetzung nicht möglich sein bleibt Ihnen , auf Grund der von Ihnen genannten Symptome,
ein DU Verfahren oder vorzeitige Entlassung.
So wie es jetzt ist, gehts nicht weiter.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau