@ F_K was soll ich jetzt mit dieser Antwort anfangen?
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es immer 2 Seiten gibt.. ich hätte es wissen müssen, das Finanzamt ebenfalls.
Das BWDLZ hat Steuer berechnet gemäß Vorgabe BMVG
Das BVA hat ausgezahlt und versteuert gemäß Berechnung BWDLZ.
Ich stand zum damaligen Zeitpunkt in engem Kontakt mit dem Finanzamt um eine Änderungsmeldung zu erwirken, aber das schreiben des BMVG reicht eben nicht aus. Auch wenn der Lohnsteuerhilfeverein sich ebenfalls darauf beruft. Aber wieso soll ich als Soldat bei der Steuererklärung jede Zahlung/Versteuerung zusätzlich prüfen? Kann ich als Soldat nicht davon ausgehen, dass ausgebildete Finanzdienstleister(BWDLZ) richtig handeln?
Ich bin der Meinung das BMVG Referat II 2 IUD hat verschlafen das geänderte Reisekostengesetz umzusetzen und versucht es nun auf den Schultern der Soldaten abzubügeln.
Warum ich hier schreibe ist, dass ich andere Ermutigen will, um Ihr Geld zu streiten, auch wenn es nicht "Existenzgefährdent" ist.. danke nochmal an F_K.
Aber es lohnt sich auch um 5 € zu streiten im Zweifel