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Waffe an Mann - im Dienst?

Begonnen von Mike Sprenger, 26. April 2017, 13:24:40

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miguhamburg1

Mal eine interessierte Frage: Warum werden beim Fragensteller die Waffen auf dem TrÜbPl nicht zum Dienstschluss in einer WaKa verschlossen?

IT-Fw

@ F_K :

Danke für die Ausführungen, der Unterschied zwischen "im Dienst" und "dienstlich tätig" macht Sinn.


@miguhamburg1

Zum Einen fehlende Kapazitäten in der WaKa und zum Anderen - so lächerlich das auch klingen mag - weiß nicht jeder Soldat welche Waffen- bzw. KpNr er hat.

Mike Sprenger

Danke für die rege Diskussion.

Da ich VP bin und mich auch Kompanieübergreifend für Soldaten einsetze und versuche denen zu helfen, habe ich hier gefragt. Wieso weshalb und warum der Dienstplan dieses nicht berücksichtigt hat ist mir unbekannt.

Hiermit möchte ich das Thema (was sicherlich noch weiter im BMVG diskutiert werden sollte, um dort eine eindeutige Regelung zu finden) schließen.

Vielen Dank an alle!

Mit freundlichen und kameradschaftlichen Grüßen

Sprenger, OSG ;)

F_K

@ Mike:

Sei bitte deutlich in der Sprache: Was Dienst ist und was nicht, regelt der Dienstplan EINDEUTIG.

Waffen spielen da keine "Rolle".

Getulio

Zitat von: Mike Sprenger am 27. April 2017, 07:21:57
Hiermit möchte ich das Thema (was sicherlich noch weiter im BMVG diskutiert werden sollte, um dort eine eindeutige Regelung zu finden) schließen.

Nach meiner Kenntnis wird zu dem Punkt nichts mehr diskutiert, das ist geklärt, dass Waffe am Mann nicht automatisch Dienst im Sinne der SAZV bedeutet.

Es gibt zu dem Thema aber auch für jeden OrgBer einen Ansprechpartner, der Ihnen bei Fragen zur SAZV weiterhelfen können sollte.

FoxtrotUniform

Zitat von: Deepflight am 26. April 2017, 14:58:46
Im zivilen ist es zum Beispiel so, dass man in einem "öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Transportmittel" Freizeit hat, solange man nicht der Fahrer ist. Also beispielsweise in der Bahn, im (bereits genannten Flieger) oder im Ford Transit mit 6 Mann aufm Weg zur Baustelle;
aber eben auch als Beifahrer im Auto.

Das kann man so pauschal nicht behaupten, denn es kommt einzig und allein auf den individuellen Arbeits- und ggf. Tarifvertrag an.

Als vergleichbares Beispiel möchte ich die Polizei NRW anführen. Für die dort tätigen Polizeibeamten ist es auch keine Dienstzeit, wenn die Dienstwaffe mit nach Hause genommen wird bzw. dort aufbewahrt wird (bitte nicht mit dem jüngsten Urteil zu den +13 min für das Anlegen der Ausrüstung verwechseln).
Unter anderem daher halte ich es für abwegig im Geschäftsbereich BMVg aus der Trageerlaubnis Fälle zu konstruieren, dass automatisch anrechenbare Dienstzeit im Sinne der SAZV generiert wird. Und seien wir ehrlich, so häufig tritt dieser Fall nicht ein.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Deepflight

Hab ich doch geschrieben...es kann Freizeit sein.
Einen Versuch da etwas zu konstruieren seh ich beim besten Willen net.

Bzgl. meines Kommentars zum zivilen Leben in dieser Sache: sicherlich verallgemeinert, aber dennoch treffend...der Blick ins ArbzG und die aktuelle Rechtssprechung des BAG sind da leider für An- und Abreise recht deutlich.
Wo es "drauf an" kommt sind die Fahrten während der Arbeitszeit; z.B. ist die Reise im Zug OHNE das eine Anweisung vom Chef besteht, währendessen zu arbeiten, lt. Geltender Rechtssprechung des BAG Ruhezeit....

VictorBravo

Zitat
Als vergleichbares Beispiel möchte ich die Polizei NRW anführen. Für die dort tätigen Polizeibeamten ist es auch keine Dienstzeit, wenn die Dienstwaffe mit nach Hause genommen

Nun ist aber auch das rechtliche Konstrukt bei Polizeivollzugsbeamten ganz anders als bei Soldaten. Daher taugt der Vergleich mit der Waffe nicht.

FoxtrotUniform

@Deepflight: Nur der erste Absatz war auf dich bezogen.

@VB: Das ist klar, mir geht es einzig um die Verantwortung in der Freizeit und das Einhalten gewisser Spielregeln wenn eine Schusswaffe mitgeführt wird oder in Verfügungsgewalt ist.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

Freizeit bedeute ja, dass der Soldat sich außerhalb der Dienstzeit (gem. Dienstplan) befindet bzw. für ihn keine Dienstverrichtungen befohlen sind, sowie er eine freie Wahl seines Aufenthaltsortes hat. Dies ist aber regelmäßig nicht der Fall, wenn der Soldat seine Waffe am Mann hat und/oder sich auf einer Übung befindet. Ein Vergleich mit ziv. AN ist in dieser Konstalleation nicht möglich. Wenn ich mich auf Dienstreise befinde, habe ich auch außerhalb der Arbeitszeit die Möglichkeit, mich frei zu bewegen, egal in welchem Land.

benba

Dies SAZV bezieht sich im übrigen nicht auf die Dienstzeit sondern auf die Arbeitszeit. Eine klare Abgrenzung der beiden Begriffe ist mir nicht bekannt.

Jens79

Ich habe mir diese Frage nie gestellt. Ich erachte es als Soldat selbstverständlich, dass ich auf einem Übungsplatz meine Waffe am Mann trage ohne "Im Dienst" zu sein und kein Geld dafür zu bekommen.
 

InstUffzSEAKlima

Um die Selbstverständlichkeit, (mit Stolz) die Waffe zu tragen, geht es ja nicht, sondern darum, dass man diese Zeit, wegen Wegfall der Freizügigkeit,  nicht mit 'Freizeit' bezeichnen kann. Dass der Soldat gewissen Einschränkungen der Grundrechte unterliegt, sei hier nicht in Frage gestellt.

F_K

"Freizeit" ist hier kein juristischer Begriff, "Waffe am Mann" bedeutet jedenfalls nicht zwangsweise "Dienst".

Thema Dienstreise bei AN: hier ging es (als Beispiel) um die Reisetätigkeit als solche - wenn man also im Flugzeug oder der Bahn "gefangen ist", und es trotz dessen keine Arbeitszeit ist.

ISSO.

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