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Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen

Begonnen von miT, 27. April 2017, 10:30:39

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FoxtrotUniform

Lieber LwPersFw, der Grundgedanke des ersten Punktes ist eine Binse. Aber es wird alles an die große Glocke gehangen und zwar von "ganz oben" , das nervt nur noch, da es sich überwiegend um Politika handelt.

Der 2. Aspekt geht damit einher. Schon oft durfte ich in den Genuss kommen das "alte" BV abzusetzen. Mit der neuen Regelung wurde das ganze etwas abgewandelt. Der springende Punkt ist jedoch, dass hier stellenweise immense Straftaten respektive Ereignisse gemeldet wurden, die niemanden interessiert haben. In dem Kampf um die Gunst wird nun aber offensichtlich alles hochgekocht. Ich erwarte aus dem BMVg - allen voran der Leitung - das geführt wird und sich den echten Problemen der Truppe angenommen wird (so habe auch ich im Ministerium agiert und Vorgänge zur Entscheidungen aufbereitet) . Mit Staatssekretär Dr. Suder haben wir im Kompetenzfeld AIN eine hervorragendes Positivbeispiel. Das vermisse ich aus anderen Bereichen, wo man sich im Augenblick mit Erwin Rommel oder einem Bild von Helmut Schmidt beschäftigt. Und ganz nebenbei mit irgendeinem StOffz der Quatsch gemacht hat und sich dafür ein kleines Diszi - quasi Lehrgeld - einfangen wird.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Lieber FoxtrotUniform,

bei aller Zustimmung zum Tenor - um hier zu einer gerechten Beurteilung zu kommen, müssen schon unterschiedliche Aspekte unterschieden werden:

Erstens die WDO und der Abgabeerlass: Beides sind schlicht Vorgaben, die einzuhalten sind, wenn sich ein DV nicht selbst eines Dienstvergehens schuldig machen will.

Zweitens die BV-Nachfolgeregelung, die bei bestimmten disziplinarischen Sachverhalten eben auch eine Vorgabe ist, um die der DV nicht herumkommt.

Davon ist drittens das Thema "Schwerpunkte der politischen/militärischen Führung" zu unterscheiden. Denn das hat unmittelbar mit dem hier diskutierten Fall rein gar nichts zu tun.

Und wiederum hiervon ist zu unterscheiden, was die Medienberichterstattung aus diesem Fall macht.

Während über die Schwerpunktsetzung der Ministerin/des GI im Rahmen der Dienstpflichten auch von Soldaten diskutiert werden kann, darf und wird, macht es im Fall des hier maßgeblichen OTL und dessen DV eben keinen Sinn, weil der keinen Ermessensspielraum zur Abgabe hatte.

FoxtrotUniform

Als Ergänzung zu meinem Handy-Tastatur zerschundenen Beitrag: Ich zweifel weder die Maßgaben zur Meldung leitungsrelevanter Ereignisse (mir juckt es in den Fingern das Notebook anzuschmeißen und nachzusehen wie die Regelung heißt), noch an der Abgabe gem. WDO.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

wolverine

Jetzt hat sich auch Jan Fleischauer mit der Sache beschäftigt. Wenn die Schilderung des Sachverhaltes korrekt ist, fällt es mir zumindest schwer, daraus irgendeinen Verdacht zu konstruieren. :-\
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justice005

Danke für den Link. Ich sehe ebenfalls nach wie vor - wie bereits weiter oben gesagt - weit und breit keinen Verdacht einer Straftat. Mich würde interessieren, ob der Disziplinarvorgesetzte die Abgabe alleine vorgenommen hat, ob er Rücksprache mit einem RB gehalten hat oder ob die Abgabe tatsächlich von weiter oben angewiesen wurde. Die Abgabe selbst ist jedenfalls ziemlich peinlich.

Trotzdem hat der Offizier ein Dienstvergehen begangen. Und letztlich ist dieser Vorfall ein schönes Beispiel für einen alten Spruch: Getroffene Hunde bellen! Der Offizier, der sich hier auf den Schlips getreten gefühlt hat, hat deutlich gezeigt, dass gerade er genau das Haltungsproblem hat, welches die Ministerin angesprochen hat.

Jetzt wird sicher wieder lamentiert von wegen Meinungsfreiheit..bla...Maulkorb...bla....Staatsbürger in Uniform...bla....  Leider verstehen heute sogar manche Stabsoffiziere nicht mehr, wie man sich benimmt und was man wo in welchem Rahmen sagen darf und vor allem, wie man es sagen darf.

Und nein, das sind keine "pauschalen Vorurteile", das sind Bewertungen basierend auf Erfahrungen und unter Berücksichtigung des hier konkret diskutierten Falles.


Getulio

Zitat von: justice005 am 16. Juni 2017, 06:20:46
Mich würde interessieren, ob der Disziplinarvorgesetzte die Abgabe alleine vorgenommen hat, ob er Rücksprache mit einem RB gehalten hat oder ob die Abgabe tatsächlich von weiter oben angewiesen wurde.

Gehen Sie einmal getrost davon aus, dass letzteres der Fall ist.

wolverine

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miguhamburg1

Und auch hier wieder einmal mehr dieses Märchen davon, dass die Bundeswehr "Strafanzeige gegen den Oberstleutnant" erstattet habe.

justice005

Richtige Reaktion des Offiziers. Es wäre der Kracher, wenn sich der immunitätsausschuss des Bundestags noch vor den Wahlen damit befassen müsste.


Beobachter

Als Komplize von Franco A. verdächtigter Offizier kommt frei (Zusammenfassung)

ZitatIm Fall des festgenommenen Bundeswehr-Oberleutnants Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte und nach Ansicht der Behörden Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund plante, kommt ein ebenfalls festgenommener weiterer Offizier auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch den Haftbefehl auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn gebe. Den Namen nannte das Gericht nicht; es dürfte sich aber um den 27-jährigen Maximilian T. handeln, der im Mai verhaftet wurde.

(...)

Beobachter

Angeblicher Aufruf zum Putsch: Militärgeheimdienst entlastet Offizier

ZitatRief ein Offizier mit einer flapsigen Bemerkung wirklich zum Putsch gegen die Bundeswehrführung auf? Ein Ermittlungsverfahren läuft. Doch der Militärgeheimdienst stützt nach SPIEGEL-Informationen die Darstellung des Oberstleutnants.

Die Bundeswehr ermittelt gegen einen kritischen Oberstleutnant, angeblich soll er zum Putsch aufgerufen haben. Der Militärgeheimdienst MAD hält die Vorwürfe nach SPIEGEL-Informationen jedoch für wenig stichhaltig.

So kam der Dienst schon Ende Juni zu dem klaren Urteil, dass der Offizier keineswegs einen Umsturz der militärischen oder politischen Führung unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angezettelt hat.

(...)

Die Vorgesetzten nahmen die Sache mit wenig Humor und schalteten den Militärische Abschirmdienst ein. Dieser allerdings hält den Vorwurf für wenig überzeugend. Am 28. Juni stellte man beim MAD fest, der Oberstleutnant beteilige sich "nicht an extremistischen Bestrebungen" gegen die Führung, es gebe auch keine Hinweise auf Dienstvergehen.

(...)

F_K

Stellen wir also emotionslos fest:

- Nicht nur nach unserer Einschätzung (die auf wenig Informationen gründet), sondern auch nach Einschätzung des MAD, liegt nicht mal ein Dienstvergehen vor.

- Jetzt wird man sicherlich prüfen, warum da ein Vorgesetzter auf die Idee eines Verdachtes gekommen ist - und ob dies dann tatsächlich die Verfolgung von Unschuldigen verwirklicht.

Einfach aus "der leeren Luft heraus verdächtigen / anzeigen" kann nämlich ebenfalls Straftatbestände verwirklichen.

Andi

Der MAD ist schlicht nach Vorschrift einzuschalten. Und ob ein Dienstvergehen vorliegt entscheidet nicht der MAD,der hat eine Bewertung hinsichtlich der Verfassungstreue des Soldaten zu erstellen.
Die Individualrechte des Soldaten wiegen nicht mal ansatzweise so viel,wie das Interesse des Dienstherrn an der Sicherstellung der Verfassungstreue der Angehörigen der Bundeswehr.

Und ganz nebenbei reden wir hier von rechtsstaatlichen Verfahren und nicht der Inquisition.

Abgesehen davon sehe ich völlig unzweideutig ein minderschweres Dienstvergehen.

Erinnert mich an den ehemaligen Student der UniBw München,der sich vor einigen Wochen ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Leyenhaft" machte und damit über den
Campus spazierte - und damit innerhalb kürzester Zeit seine fristlose Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung verursachte.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Beobachter

Putsch-Soldat hatte Anzeige erstattet: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen von der Leyen

ZitatNach FOCUS-Online-Informationen hat die Staatsanwaltschaft Bonn die Aufnahme von Ermittlungen gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen abgelehnt.

Ein Offizier der Bundeswehr hatte Strafanzeige gegen Verteidigungsministerin von der Leyen gestellt. Der Oberstleutnant wirft ihr vor, dass sie aus politischem Kalkül intern gegen ihn wegen eines angeblichen Aufrufs zum Putsch ermitteln lasse.

(...)

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat nun die Anzeige geprüft. Ergebnis: Es gebe keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung, die Behörde steige erst gar nicht in die Ermittlungen ein, sagte ein Sprecher zu FOCUS Online. Die Strafverfolger sahen weder für den Vorwurf der Verfolgung von Unschuldiger noch für falsche Verdächtigungen Anhaltspunkte.

(...)

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